Pernkopf neuer Vorsitzender der Wasserwirtschafts-Kommission / Neue Richtlinien für Hochwasserschutzprojekte
St. Pölten/Wien (bmlfuw) - Niederösterreichs Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf wurde in der
Kommissions- sitzung des Wasserwirtschaftsfonds des Bundes am 30.11. zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er folgt
in dieser Funktion dem oberösterreichischen Landeshauptmann- Stellvertreter a.D. Franz Hiesl, der dieses Gremium
seit April 2006 Jahre geleitet hat. „Unser Dank gilt Franz Hiesl, der die Kommission in den letzten Jahren umsichtig
und mit großem Engagement geleitet hat. Die österreichische Wasserwirtschaft leistet einen großen
Beitrag für sichere Lebensräume, sauberes Trinkwasser und eine intakte Umwelt, für die man Österreich
in der ganzen Welt kennt und beneidet“, betonten Umweltminister Andrä Rupprechter und Landesrat Pernkopf.
Die „Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft“ bewertet im Auftrag des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jährlich rund 2.700 Förderansuchen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft,
Gewässerökologie und der Schutzwasserwirtschaft mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 850 Millionen
Euro. Dafür werden jährlich 240 Millionen Euro an Förderung bereitgestellt.
In der Sitzung vom 30.11. wurden fast 1.200 Projekte, die mit 81 Millionen Euro unterstützt werden, bewilligt.
Einheitliche Regelung für Hochwasserschutz
Für den Hochwasserschutz wurde von der Kommission eine umfassende Novelle zu den Technischen Richtlinien
für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) beschlossen. „Die Novelle stellt die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen
auch in Zukunft sicher. Darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand geringer – sowohl beim Antrag als auch
bei der Abwicklung der Förderung“, erklärte Rupprechter. Ziel dieser Novelle ist es, die Regelungen über
die Förderungen von Hochwasserschutzmaßnahmen transparent und bundesweit einheitlich zu gestalten. Die
neuen Fördersätze mit Zu- und Abschlägen berücksichtigen vor allen die Schaffung und Erhaltung
von Abfluss- und Rückhalteräumen. Übergeordneten Planungen wird bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
oberste Priorität eingeräumt.
439 Projekte im Bereich Hochwasserschutz mit einer Bundesförderung von etwa 36 Millionen Euro wurden gestern
genehmigt. Dazu kommen 703 Projekte in der Siedlungswasserwirtschaft für die kommunale Trinkwasserversorgung
und Abwasserentsorgung mit einem Förderbarwert von knapp 26 Millionen Euro. In der Gewässerökologie
wurden 43 Projekte mit einer Bundesförderung von etwa 19 Millionen Euro bewilligt.
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