Effiziente Förderung für moderne
 Wasserversorgung und Schutz vor Naturgefahren

 

erstellt am
02. 12. 15
11:00 MEZ

Pernkopf neuer Vorsitzender der Wasserwirtschafts-Kommission / Neue Richtlinien für Hochwasserschutzprojekte
St. Pölten/Wien (bmlfuw) - Niederösterreichs Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf wurde in der Kommissions- sitzung des Wasserwirtschaftsfonds des Bundes am 30.11. zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er folgt in dieser Funktion dem oberösterreichischen Landeshauptmann- Stellvertreter a.D. Franz Hiesl, der dieses Gremium seit April 2006 Jahre geleitet hat. „Unser Dank gilt Franz Hiesl, der die Kommission in den letzten Jahren umsichtig und mit großem Engagement geleitet hat. Die österreichische Wasserwirtschaft leistet einen großen Beitrag für sichere Lebensräume, sauberes Trinkwasser und eine intakte Umwelt, für die man Österreich in der ganzen Welt kennt und beneidet“, betonten Umweltminister Andrä Rupprechter und Landesrat Pernkopf.

Die „Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft“ bewertet im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jährlich rund 2.700 Förderansuchen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerökologie und der Schutzwasserwirtschaft mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 850 Millionen Euro. Dafür werden jährlich 240 Millionen Euro an Förderung bereitgestellt.

In der Sitzung vom 30.11. wurden fast 1.200 Projekte, die mit 81 Millionen Euro unterstützt werden, bewilligt.

Einheitliche Regelung für Hochwasserschutz
Für den Hochwasserschutz wurde von der Kommission eine umfassende Novelle zu den Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) beschlossen. „Die Novelle stellt die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen auch in Zukunft sicher. Darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand geringer – sowohl beim Antrag als auch bei der Abwicklung der Förderung“, erklärte Rupprechter. Ziel dieser Novelle ist es, die Regelungen über die Förderungen von Hochwasserschutzmaßnahmen transparent und bundesweit einheitlich zu gestalten. Die neuen Fördersätze mit Zu- und Abschlägen berücksichtigen vor allen die Schaffung und Erhaltung von Abfluss- und Rückhalteräumen. Übergeordneten Planungen wird bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen oberste Priorität eingeräumt.

439 Projekte im Bereich Hochwasserschutz mit einer Bundesförderung von etwa 36 Millionen Euro wurden gestern genehmigt. Dazu kommen 703 Projekte in der Siedlungswasserwirtschaft für die kommunale Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung mit einem Förderbarwert von knapp 26 Millionen Euro. In der Gewässerökologie wurden 43 Projekte mit einer Bundesförderung von etwa 19 Millionen Euro bewilligt.

 

 

 

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