Reform im heutigen Wirtschaftsausschuss - Normung nur mehr auf Antrag - Gesetz erhöht
Transparenz und ermöglicht kostenlose Teilnahme am Normungsprozess
Wien (bmwfw) - Das Wirtschaftsministerium hat ein neues Normengesetz erarbeitet, das am 02.12. auf der
Tagesordnung des parlamentarischen Wirtschaftsausschusses steht. "Wir wollen damit die von vielen Wirtschaftstreibenden
beklagte Normenflut eindämmen. Zusätzlich schaffen wir mit dem neuen Gesetz mehr Transparenz und ermöglichen
eine kostenlose Teilnahme an der Normung, was vor allem Klein- und Mittelbetrieben hilft", sagt Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner. Laut Regierungsentwurf wird eine Normung in Zukunft nur mehr auf Antrag mit konkreten Begründungen
erfolgen. Auch die Kosteneffekte müssen sofort transparent gemacht werden. Zusätzlich gibt es ein neues
Einspruchsrecht gegen Normungsanträge, das von einer gesetzlich eingerichteten Schlichtungsstelle behandelt
wird. "Das wird mit dazu beitragen, unnötige Normungsvorhaben zu reduzieren", so Mitterlehner.
Die Teilnahme an der Normung, also in den Normengremien, soll in Zukunft kostenlos sein. Damit trägt der Gesetzesentwurf
vor allem den Anliegen von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Rechnung. Derzeit
hebt das Normungsinstitut von jedem Teilnehmer einen Beitrag von 450 Euro zuzüglich Umsatzsteuer ein. Hochgerechnet
auf die rund 3.500 Teilnehmer an der Normung ergibt sich aufgrund der Reform künftig eine Ersparnis von 1,7
Millionen Euro pro Jahr. Zudem wird geregelt, dass Normen, die vom Bundes- oder einem Landesgesetzgeber verbindlich
erklärt werden, im gesamten Wortlaut kostenlos zu veröffentlichen sind. Damit haben die Rechtsanwender
vollen Zugang zum Inhalt.
Das neue Gesetz macht den gesamten Normungsprozess nachvollziehbarer und transparenter. Die Normungsorganisation
muss in Zukunft eine Datenbank führen, in der bei allen Normen der vollständige Titel, die Nummer, eine
Zusammenfassung des Inhalts, der Status und die Information, ob es sich bei der Norm um ein nationales oder europäisches
Normungsvorhaben handelt, aufzulisten sind. Bei nationalen Normen ist außerdem der Antragssteller anzugeben.
Das Datum des Inkrafttretens und der Veröffentlichung sind ebenfalls ersichtlich zu machen.
Verstärkt wird das Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand. Künftig wird es einen Normungsbeirat als
Beratungs- und Unterstützungsgremium geben. Zudem wird das Aufsichtsrecht des Wirtschaftsministeriums, das
bisher auf Anfragen beschränkt war, konkretisiert und erweitert. Zusätzlich werden die Anforderungen
an die Geschäftsordnung der Normungsorganisation erweitert, um insbesondere eine ausgewogene Mitwirkung aller
Stakeholder zu sichern und mehr Transparenz zu ermöglichen. Dem Vorstand gehören in Zukunft auch je ein
Vertreter des Bundes und der Länder an.
Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Normungsverordnung der Europäischen Union und erfüllt dadurch
die Anforderungen der internationalen Normung.
In Kraft treten soll das neue Normengesetz am 1. Jänner 2016
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