Agrarlandesrätin Verena Dunst leitet Schritte zur Fortbestandssicherung eines Traditionsproduktes
im Südburgenland ein
Stegersbach/Eisenstadt (blms) - Wie bereits Anfang Oktober 2015 angekündigt, wurden von Agrarreferentin
Landesrätin Verena Dunst zur Sicherung des Fortbestands des Uhudlers im Südburgenland drei Schritte eingeleitet.
„Das Bundesamt für Weinbau wurde beauftragt, zulässige Uhudler-Rebsorten zu identifizieren. Das sind
Rebsorten, die Kreuzungen mit der Edelrebe Vitis vinifera darstellen und damit nach EU Recht dauerhaft zulässig
sind. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und sie sind viel besser als erwartet. 10 Rebsorten können legal angebaut
werden. 3 davon sind im Burgenland gängige Sorten. Die entsprechende Änderung der Burgenländischen
Weinbauverordnung ist in Vorbereitung“, so Agrarreferentin Landesrätin Verena Dunst im Rahmen der Auftaktveranstaltung
Masterplan „Land und Leben“ in Stegersbach, wo die Entwicklungsperspektiven für den Bezirk Güssing mit
dem Schwerpunkt Uhudler Land zur Diskussion standen.
Weiters wurde die Kanzlei Dax & Partner beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten genau zu erheben und
hat darüber nun eine dementsprechende Expertise verfasst. Insbesondere wurden dabei die juristischen Möglichkeiten
der Klassifizierung in der Burgenländischen Weinbauverordnung, die Frage des Obstweins und die Möglichkeiten
der Intervention auf EU-Ebene diskutiert. Zusätzlich erfolgte eine Intervention bei Phil Hogan, EU-Kommissar
für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, und die Suche nach Verbündeten in anderen EU-Ländern.
Dunst dazu: „Das lässt sich als Prozess nicht so leicht abschätzen, aber es gibt offenbar in der Kommission
kein Interesse, den Uhudler zu blockieren, wenn die weinproduzierenden Länder hier einen Vorstoß unternehmen.
Es ist allerdings Aufgabe von Bundesminister Rupprechter diesen Vorstoß in Umsetzung des 6 Parteien Antrags
im Parlament zu unternehmen.“
Die Uhudler WinzerInnen, so Dunst weiter, haben sich - vor Bekanntwerden der Tatsache, dass sie nun 10 Sorten legal
anbauen dürfen - offenbar mehrheitlich für die rechtlich unsichere Obstwein-Variante entschlossen. Das
steht ihnen selbstverständlich frei. Nachdem für die Umsetzung des Obstweins Bundesminister Rupprechter
verantwortlich ist, wäre dieses Ansuchen direkt an ihn heranzutragen. Die Änderung des Österreichischen
Weingesetzes ist eine Bundesangelegenheit und muss daher vom Parlament beschlossen werden. Das Parlament hat bereits
im Frühjahr den Herrn Bundesminister in einem 6 Parteien Antrag aufgefordert, bei der Europäischen Union
Schritte zur Absicherung des Uhudlers einzuleiten. Dazu ist nach derzeitigem Wissensstand nichts unternommen worden.
„Es liegt daher beim Herrn Bundesminister, das Parlament zu überzeugen, zur Obst-Klassifizierung einzelner
Rebsorten zuzustimmen. Aufgrund der Ergebnisse des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens
geht jedoch hervor, dass die Obst-Variante auf juristisch fragwürdigen Beinen steht und dass letztlich die
Gerichte klären müssen, ob diese Idee hält, was sie verspricht. Um daher unabhängig vom Obst-Wein
die Produktion von echtem Uhudler-Wein dauerhaft abzusichern, werden in den nächsten Wochen die nach EU-Recht
zulässigen 10 Rebsorten in die burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden. Damit steht es allen
WinzerInnen in Zukunft frei, Uhudler-Wein auf rechtlich gesicherter Basis zu produzieren und zu verkaufen. Im Sinne
des Konsumentenschutzes muss sichergestellt werden, dass eine klare Unterscheidung von Wein und Obstwein für
die KonsumentInnen möglich ist, damit es hier zu keiner Verwechslung kommen kann.
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