LH Kaiser: Es braucht Befreiung vom Damoklesschwert der Milliardenhaftungen – Appell an alle
Verantwortlichen zur Zusammenarbeit – Bundespräsident Fischer: Kärntner Landtag ist mit Kärntner
Landesregierung starke Stütze für eine erfolgreiche Zukunft des Landes – Nächste Verfassungsreform
fixiert
Klagenfurt (lpd) - Der Kärntner Landtag feierte am 10.12. sein 70jähriges Bestehen im Rahmen der
Zweiten Republik. Landtagspräsident Reinhart Rohr hieß im Wappensaal des Kärntner Landtages Vertreter
aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft und Kirchen willkommen, insbesondere auch die Kärntner Landesregierung
mit Landeshauptmann Peter Kaiser, LHStv.in Beate Prettner, LHStv.in Gaby Schaunig sowie den Landesräte Christian
Ragger, Christian Benger, Rolf Holub und Gerhard Köfer willkommen. Die Festrede hielt Bundespräsident
Heinz Fischer.
Landeshauptmann Peter Kaiser hob die Bedeutung des 10. Dezember hervor und wies auf den Tag der Menschenrechte
sowie der Friedennobelpreisverleihung hin. Der diesjährige 10. Dezember habe aber im Hinblick auf die Hypo-Haftungen
für Kärnten eine Dramatik, die nicht zu überbieten sei, denn nun liege das Schicksal von Kärnten
in den Händen des Kärntner Landesparlaments, um die Hypo-Haftungen loszuwerden. Dabei gehe es darum,
den Gläubigern das Angebot des Landes so darzustellen, dass es zu einer Befreiung vom Damoklesschwert der
Milliardenhaftungen komme. Alle Verantwortungsträger hätten alles getan, um die Entscheidungsgrundlagen
transparent, geprüft und verantwortungsvoll aufzubereiten. Wenn wir diesen eingeschlagenen Weg nicht gehen,
dann werde es schlimmer, sagte Kaiser.
Zugleich wies er auf die Kraft des Landes und seiner Menschen hin, denn es seien noch viel schwierigere Zeiten
mit Bravour bewältigt worden. Er erwähnte in diesem Zusammenhang den Ersten Weltkrieg, als Kärnten
Frontgebiet wurde, den Abwehrkampf mit Volksabstimmung 1920 und dann auch den Zweite Weltkrieg und den Wiederaufbau.
Auch mit der Ortstafellösung 2011 sei bewiesen worden, dass es gelinge, gemeinsam Krisen zu bewältigen.
Auch die ARGE Alpen Adria sei in der Zeit des Kalten Krieges auf Initiative von Kärnten hin entstanden und
dieser Weg der grenzüberschreitenden Kooperation werde mit der Alpen-Adria-Allianz oder auch mit der Euregio
bzw. auf europäischer Ebene als Teilnehmer an der Donau- und Alpenstrategie sowie als Schnittstelle zur Adriatisch-Ionischen
Entwicklungsstrategie fortgesetzt.
„Kärnten hat Zukunft“, unterstrich der Landeshauptmann. Es habe zwar die höchste Arbeitslosigkeit, zugleich
aber die höchste Beschäftigtenquote. Es gebe Abwanderung, aber auch die höchste Maturantenquote.
Die Jugendarbeitslosigkeit werde in Kärnten noch am erfolgreichsten bekämpft.
Kärnten setze auf die Zusammenarbeit mit Sozialpartnern, man baue auf Innovations- und Technologieoffensiven,
habe eine hochqualitative Gesundheitsversorgung, den höchsten Anteil an erneuerbaren Energien, Mobilitätsentwicklung,
hochqualitative regionale Lebensmittel und auch eine saubere, gepflegte Umwelt. Ein Land mit Nationalparks, Naturparks
und höchster Lebensqualität. Neben diesen Stärken zeige man mit dem Demokratiepaket eine weitere
positive Weiterentwicklung des politischen Systems.
Trotz vieler Probleme sei Optimismus angesagt, und es sei notwendig, noch aktiver zu sein, weil Gestaltungsnotwendigkeit
gefordert sei. Kaiser appellierte an alle politischen Kräfte zu kooperieren, denn Gemeinsamkeit mache stark.
„ Als Landeshauptmann appelliere ich an alle, das Vertrauen in Kärnten und für Kärnten an den Tag
zu legen“. Es gebe bessere Voraussetzungen als vor siebzig Jahren, es gelte auf den Stärken aufzubauen und
Schwächen zu vermeiden und für die Zukunftsfähigkeit des Landes einzutreten.
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Bundespräsident Heinz Fischer ging am Beginn seiner Festrede auf die konstituierende Sitzung des Kärntner
Landtages am 10. Dezember 1945 ein. „Sie fand, wie auch in anderen Bundesländern unter schwierigen Rahmenbedingungen
statt. Kärnten war britische Besatzungszone. "Vorrangige Probleme waren die Ernährungslage, der
Wiederaufbau, die Wohnungsnot, die Neugestaltung des Schulwesens, und die Schaffung eines demokratischen Bewusstseins“,
so Fischer. Ebenso erinnerte er daran, dass in der Sitzung ein Thema nur vorsichtig und andeutungsweise zum Ausdruck
kam, das 1945 und in den folgenden Jahren immer wieder im Fokus standen: Die Rechtsstellung der slowenischen Minderheit
und die jugoslawischen Gebietsansprüche.
In seinem historischen Rückblick betonte Fischer, dass Kärnten stolz darauf sein könne, die älteste
Geschichte aller Bundesländer zu haben, die bis ins achte Jahrhundert zurückreiche. Er hob dabei die
Rolle der Landstände als Träger des spezifischen Landespatriotismus und als Opposition zu den Habsburgern
ebenso hervor, ging auf die Revolution des Jahres 1848 ein, in dem die Fundamente von Demokratie und Rechtsstaat
gelegt wurden, und erwähnte den sich zuspitzenden Nationalismus im 20. Jahrhundert der letztendlich zum Ersten
Weltkrieg führte.
Die Rolle Kärntens als Grenzland gegenüber Jugoslawien nach dem Ende des ersten Weltkrieges, der Abwehrkampf
und die Volksabstimmung am 10. Oktober 1920 beleuchtete der Bundespräsident ebenso. „Die Volksabstimmung brachte
ein mehrheitliches Bekenntnis zur jungen Republik und zur Einheit Kärntens und die Vorgänge haben sich
tief im kollektiven Bewusstsein der Kärntner Bevölkerung festgesetzt“, so Fischer.
Zur Entwicklung Österreichs nach dem Anschluss und während des zweiten Weltkrieges, stellte Fischer fest,
dass die historischen Abläufe gerade in diesem Zeitraum komplex und vielschichtig waren und auch die Verhandlungen
über den Staatsvertrag davon beeinflusst wurden. Den im österreichischen Staatsvertrag aufgenommen Artikel
7, welcher der slowenischen Minderheit in Kärnten besondere Rechte einräumte thematisierte Fischer ebenso.
„Während die Durchführung des Vertrages für das Schulwesen und die Amtssprache verhältnismäßig
rasch erfolgte, blieb das Problem der zweisprachigen topografischen Aufschriften bis zum Bundesgesetzt 1972 ungelöst.
Ich gestehe offen, dass es für mich damals vor 40 Jahren nicht leicht war, die Heftigkeit der Emotionen und
die Ängste zu verstehen“, erklärte Fischer. Gleichzeitig dankte er allen Beteiligten beider Volksgruppen
für die Lösung die 2011 gelang. „Diese Lösung war und ist vom Geist der Zusammengehörigkeit
getragen, der Kärnten über Jahrhunderte hinweg geprägt hat. Es ist derselbe Geist, der auch in den
Gründungsakten der EU zum Ausdruck kommt“, so der Bundespräsident.
Abschließend hob Fischer die derzeitige Rolle Kärntens seit den Wahlen im März 2013 hervor. „Kärnten
muss man als ein Kernland der Republik Österreich bezeichnen, mit einer fleißigen und begabten Bevölkerung,
einer wunderschönen Landschaft und einem blühenden, weit in die Geschichte zurückreichenden Kulturleben,
das aber auch zur zeitgenössischen Kunst herausragende Beiträge leistet“, so Fischer. Die Zahl der Persönlichkeiten
mit Kärntner Wurzeln, die in Kunst und Kultur, in Wissenschaft und Wirtschaft, in Politik und Sport und in
vielen anderen Berufen, außerhalb Kärntens tätig seien, wäre deutlich größer als
die Einwohnerzahl mancher österreichischer Landeshauptstädte.
Andererseits habe Kärnten unter dem Stichwort Hypo-Alpe-Adria eine Hypothek zu tragen, die das Bundesland
gegenwärtig zu den größten wirtschaftlichen und finanziellen Anstrengungen zwinge. „Soweit ich
das beurteilen kann, verläuft die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und Kärnten auf eine Weise, die es
erlaubt, von gemeinsamen Anstrengungen und von gemeinsamem Problembewusstsein zu sprechen, so dass es berechtigte
Hoffnungen gibt, dass ein Worst-Case-Szenario vermieden werden kann.“
Außerdem bemühe sich Kärnten mit großem Erfolg eine grenzüberschreitende Regionalpolitik
zu betreiben und die Chancen dieser regionalen Zusammenarbeit bestmöglich zu nutzen. „Das sind Elemente meiner
politischen Grundeinstellung zur künftigen Entwicklung Kärntens, wobei ich auch davon ausgehe, dass wir
hier den versammelten Kärntner Landtag - in Zusammenarbeit mit der Kärntner Landesregierung - als eine
starke Stütze für eine erfolgreiche Zukunft des Landes Kärnten betrachten dürfen“, stellte
das Staatsoberhaupt fest.
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Landtagspräsident Reinhart Rohr beleuchtete in seiner Rede die Entwicklung und die Leistungen des Kärntner
Landtages, ging auf die heutige Landtagssitzung ein und skizzierte Kärnten als Lebensland. „Heute feiern wir
gemeinsam „70 Jahre Kärntner Landtag“ im freien Österreich und friedlichen Europa. Die konstituierende
Sitzung, am 10. Dezember 1945, hat damals noch im Klagenfurter Gemeinderatssitzungssaal stattgefunden, weil das
Landhaus noch nicht verfügbar und von der britischen Besatzungsmacht besetzt war“, so Rohr.
Vom Start der wiedererrichteten Demokratie, dem Beginn der 16. Gesetzgebungsperiode bis zur gegenwärtig 31.
Gesetzgebungsperiode seien in diesen 70 Jahren einschließlich der aktuell 36 aktiven Abgeordneten in Summe
294 Abgeordnete gewählt worden, darunter 44 Frauen. Von diesen 294 Abgeordneten sind 6 Frauen und 121 Männer
verstorben.
In den letzten 70 Jahren hat der Kärntner Landtag 676 Landtagssitzungen abgehalten, in welchen 1703 Gesetze
und Novellen behandelt und beschlossen wurden. Vom Landtag gewählt wurden in den letzten 16 Legislaturperioden
die Landeshauptleute: Hans Piesch, Ferdinand Wedenig, Hans Sima, Leopold Wagner, Peter Amborzy, Jörg Haider
(mit Unterbrechung zweimal), Christof Zernatto, Gerhard Dörfler und seit 28. März 2013, Peter Kaiser,
als 9. Landeshauptmann.
Er, Rohr, selbst führe seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode, nach Jakob Sereinigg, Rudolf Tillian,
Josef Guttenbrunner, Josef Schantl, Josef Koschat, Karin Achatz, Susanne Kövari, Adam Unterrieder, Jörg
Freunschlag und Josef Lobnig, nunmehr als 11. Präsident des Kärntner Landtages den Vorsitz. Rohr ging
auch auf die drei Landesverfassungsänderungen in den Jahren 1946, 1959 und 1974 ein. „Am 18. Juni 1946 wurde
die Landesverfassung von 1930, rückwirkend ab 10. Dezember 1945, im Wesentlichen wieder in Kraft gesetzt.
Die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre wurde am 30. Jänner 1959 beschlossen. Nach
entsprechenden Diskussionen und Anträgen in den späten sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde
am 5. Juli 1974 eine neue Kärntner Landesverfassung einstimmig beschlossen“, so Rohr. Diese förderte
und gewährleistete die fortschreitende demokratische Entwicklung, den föderalen Aufbau der demokratischen
Republik, die größer werdende Bedeutung des Landes als Träger von Privatrechten und ermöglichte
die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kärntnerinnen und Kärntner mit der Einführung von Volksbergehren,
Volksbefragungen und Volksabstimmungen. Weitere wesentliche Bestandteile dieser Landesverfassung waren die verbesserten
Kontrollrechte und die Budgethoheit des Kärntner Landtages.
1996 wurde in einer Novelle der Landesverfassung, nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
mit neuen wirtschaftlichen Heraus-forderungen, auch das Bestreben einer Neuregelung der öffentlichen Finanzkontrolle
mit einem eigens dafür einzurichtenden Landesrechnungshof beschlossen. Dabei wurde auch die Wahl des Landeshauptmannes
und die Landtagsarbeit mit der Einführung der „Aktuellen Stunde“ attraktiver gemacht.
Im Regierungsprogramm der „Kärntner Zukunftskoalition 2013“ wird die Abschaffung des sogenannten Proporzes
in künftigen Kärntner Landesregierungen und damit einhergehend natürlich auch die Stärkung
der Oppositionsrechte im Landtag, angestrebt. Vor zwei Monaten wurde die nächste große Verfassungsreform
inhaltlich fixiert. „Ich gehe davon aus, dass wir die entsprechende Beschlussfassung bis zum Herbst des nächsten
Jahres realisieren können“, sagte der Landtagspräsident.
Zur heutigen aktuellen 40. Landtagssitzung nahm der Präsident auch Stellung. „Sie wird, schwerwiegende und
für die Zukunft unseres Landes, wichtigste Entscheidungen treffen, die für die nächsten zehn bis
15 Jahre, von größter politischer und wirtschaftlicher Bedeutung für Kärnten sein werden“,
so Rohr.
„Vor 70 Jahren stand Kärnten (ähnlich wie heute) vor riesigen Herausforderungen. Zugleich aber gab es
im Land und im Gesamtstaat den Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit über alle Parteigrenzen hinweg. Vor
70 Jahren hat die damals gewählte Politikergeneration mit ihrer Kooperationsbereitschaft wesentlich zur Bewältigung
der Probleme beigetragen und den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufstieg eingeleitet. Möge es in der
Gegenwart ähnlich sein!“, resümierte Landesarchivdirektor Wilhelm Wadl. Er machte einen historischen
Blick auf Kärnten 1945 und ging auf Umbrüche und Kontinuitäten näher ein.
Als sich Vertreter der demokratischen Parteien der Ersten Republik Anfang Mai 1945 zu Beratungen über die
Zukunft Kärntens trafen, fanden sie rasch zu einem Konsens. Basis für die Neukonstituierung Kärntens
sollte die Landesverfassung von 1930 sein, Basis für die Machtverteilung das Ergebnis der letzten demokratischen
Landtagswahl vom 9. November 1930. Nach tagelangen aufreibenden Verhandlungen erklärte Gauleiter Friedrich
Rainer am Abend des 7. Mai 1945 endlich seinen Rücktritt und die neue Landesregierung wandte sich in einer
Proklamation an die Kärntner Bevölkerung.
Groß war die Erleichterung, als die Panzerspitze der 8. Britischen Armee um 9.30 Uhr in Klagenfurt eintraf
und die Regierung sich unter den Schutz der Briten stellen konnte. Wenige Stunden später besetzten jugoslawische
Truppen Teile Klagenfurts und größere Teile Unterkärntens. Die jugoslawische Armee musste sich
im Mai 1945 auf Druck der Briten aus Kärnten zurückziehen. Die jugoslawischen Gebietsforderungen blieben
aber noch vier Jahre lang eine schwere existentielle Bedrohung.
Die Britische Militärregierung hat die erste Nachkriegsregierung Kärntens abgesetzt, diese war aus ihrer
Sicht gleichsam ein Betriebsunfall. Doch schließlich hatte die Briten ein Einsehen und ernannten am 25. Juli
1945 eine provisorische Landesregierung mit eigenständigen Kompetenzen, die dritte Nachkriegsregierung Kärntens.
Sie stand unter der Leitung von Landeshauptmann Hans Piesch und umfasste neun Mitglieder (SPÖ 4, ÖVP
3, KPÖ und Slowenen je 1). Nach der österreichweiten Anerkennung der Regierung Renner in Wien und der
formellen Zulassung der politischen Parteien war der Weg endlich frei für demokratische Wahlen.
Auch im Protokoll der konstituierenden Sitzung des Kärntner Landtages vom 10. Dezember 1945 wird der Rückgriff
auf die demokratische Phase der Ersten Republik deutlich. Geleitet wurde die Sitzung bis zur Konstituierung des
neuen Landtagspräsidiums vom 70jährigen Sozialdemokraten Julius Lukas, der von 1918 bis 1934 ununterbrochen
Landtagspräsident gewesen war. Auch bei der Zählung der Landtagsperioden setzte man im Jahre 1934 fort
und übersprang den berufsständischen Landtag von 1934 bis 1938, der keine demokratische Legitimation
besessen hatte. Die Landtagsperiode von 1945 bis 1949 wurde dadurch zur 16. Gesetzgebungsperiode seit der konstitutionellen
Landesordnung von 1861.
Mit der Konstituierung des Landtages und der Landesregierung waren in Kärnten am 10. Dezember 1945 die institutionellen
Voraussetzungen für geordnete Verhältnisse geschaffen. Die soziale und wirtschaftliche Lage blieb in
den ersten beiden Nachkriegsjahren allerdings trist. Noch ging es ums nackte Überleben.
Wadl sprach auch die Flüchtlingssituation an. Kärnten beherbergte im Verlauf des 20. Jahrhunderts mindestens
vier Mal weit mehr Flüchtlinge als gegenwärtig: im Ersten Weltkrieg; in den Jahren 1919/20, als es nach
dem verlorenen Abwehrkampf zeitweilig mehr als 10.000 Binnenflüchtlinge gab, in den Jahren ab 1945 und 1956/57
während der Ungarnkrise. Dieser Massenzuzug hatte langfristig positive Auswirkungen. Viele Flüchtlinge
blieben dauerhaft hier. Sie konnten in Wirtschaft und Gesellschaft integriert werden. Trotz einer großen
Zahl an militärischen und zivilen Opfern des Krieges (ca. 22.000) stieg die Bevölkerung Kärntens
dadurch zwischen den Volkszählungen von 1939 und 1951 stark an (von 416.000 auf 474.000 Einwohner). Es war
dies der stärkste Wachstumsschub in der jüngeren Kärntner Geschichte.
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