Außerdem: Beamtendienstrecht wird zur Vermeidung von Gehaltseinbußen nachgebessert
Wien (pk) - Wahlkarten sollen künftig bei bundesweiten Wahlen in jedem Wahllokal abgegeben werden können,
das beschloss der Nationalrat am 10.12. mit breiter Mehrheit in der Fassung eines Abänderungsantrags, in dem
die Regierungsfraktionen formale Richtigstellungen am Gesetzestext vornahmen. Nur die FPÖ trat gegen die von
SPÖ und ÖVP gestartete Initiative zur Änderung der Wahlordnung auf, da sie sich generell gegen die
Briefwahl ausspricht. In der derzeitigen Form gewährleiste die Briefwahl nicht die Grundsätze des Wahlrechts
und berge die Gefahr von Missbrauch, sind Harald Stefan und Walter Rosenkranz (beide F) überzeugt. Die Regelung
habe sich bei den Europawahlen bewährt, begründen wiederum namens der Koalitionsparteien Johannes Jarolim
(S) und Wolfgang Gerstl (V) die gesetzlichen Änderungen, die auch das Wählerevidenzgesetz und das Europa-Wählerevidenzgesetz
betreffen, um der grundlegend geänderten EDV-Infrastruktur des Innenministeriums Rechnung zu tragen. In Richtung
FPÖ bemerkte Gerstl, er vertraue auf die Eigenverantwortung der WählerInnen, beim Ausfüllen der
Wahlkarten die Grundsätze des Wahlrechts zu achten. In Zeiten vermehrter Mobilität der BürgerInnen
sei die Briefwahl unverzichtbar, argumentierte Jarolim für die Gesetzesänderung.
Mit einer 2. Dienstrechtsnovelle nahm die Mehrheit im Nationalrat weiters Nachbesserungen am neuen Besoldungsschema
für den öffentlichen Dienst vor, das bereits im Mai erste Adaptierungen erfahren hatte, um nicht intendierte
Gehaltseinbußen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete auszuschließen und weitere unerwünschte
Effekte der Reform zu verhindern. Die Oppositionsparteien prangern allerdings die erneute Überarbeitung der
Anfang des Jahres beschlossenen Novelle zum Dienstrecht deutlich an. Die FPÖ werde dieser übereilten
"Reparatur der Reparatur" nicht zustimmen, sagte etwa Christian Lausch (F), zumal seine Fraktion mit
einem eigenen Dienstrechtsvorschlag für weitaus mehr Rechtssicherheit im öffentlichen Dienst gesorgt
hätte. Gerald Loacker (N) befürchtet, der Europäische Gerichtshof werde auch die aktuelle Fassung
der Novelle als unionsrechtswidrig einstufen, weil darin in Bezug auf die Vordienstzeiten weiterhin Altersdiskriminierung
vorliege. Der NEOS-Abgeordnete spielte damit auf ein EuGH-Urteil an, in dem die Vorrückungssystematik im bisherigen
Dienstrecht bemängelt worden war. Wolfgang Gerstl (V) und Otto Pendl (S) wiesen demgegenüber darauf hin,
wäre die in Anlehnung an den EuGH vom Verfassungsgerichtshof eingemahnten Reparatur des Gesetzes nicht in
der gebotenen Schnelligkeit erfolgt, hätte die Republik Kosten in Milliardenhöhe zu tragen gehabt.
Briefwahl neu soll Wahlmissbrauch hintanhalten
Im Sinne der Wahrung des Wahlgeheimnisses werden bei Nationalratswahlen künftig die abgegebenen Wahlkarten
gemeinsam mit den Stimmzetteln aus konventionellen Stimmabgaben in regionalwahlkreisfremden Wahllokalen an die
zuständigen Landeswahlbehörden übermittelt. Das ist nach Meinung von Elmar Mayer (S) zur Unterbindung
von Wahlbetrug notwendig, habe sich doch zuletzt bei der Gemeinderatswahl in Bludenz gezeigt, wie die derzeitigen
Regelungen den missbräuchliche Umgang mit Wahlkarten erleichtern. Bei der Bundespräsidentenwahl kann
hingegen die schon für die Europawahlen geltende Regelung ohne Abweichungen übernommen werden. Durch
die neue EDV-Infrastruktur erwarten sich die Koalitionsparteien nicht nur eine wesentlich verbesserte Qualität
der Daten in der Zentralen Wählerevidenz (ZWE), sondern auch bürokratische Vereinfachungen und Kosteneinsparungen.
Daniela Musiol (G) und Johann Singer (V) begrüßen an der Wahlordnungsnovelle besonders, sie erweitere
für alle Wahlberechtigte die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Dienstrechtsnovelle soll Benachteiligungen im öffentlichen Dienst verhindern
Bei den aktuellen Nachjustierungen geht es beispielsweise darum, BeamtInnen im Falle eines nachträglichen
Studienabschlusses besoldungsrechtlich nicht gegenüber Vertragsbediensteten zu benachteiligen, unerwünschte
Auswirkungen bei den Verwendungszulagen zu beseitigen und Gehaltsnachteile von RichterInnen und StaatsanwältInnen
hintanzuhalten. Außerdem wird in der Novelle klargestellt, dass die Besoldungsreform die besoldungsrechtliche
Stellung der Bediensteten ohne zeitliche Einschränkungen regelt und damit auch für Zeiten vor dem 1.
März 2015 gilt. Mit einem im Zuge der Plenardebatte eingebrachten und mehrheitlich angenommenen Abänderungsantrag
wollen SPÖ und ÖVP gewährleisten, dass tatsächlich allen Gruppen des öffentlichen Diensts
finanzielle Nachteile erspart bleiben, wobei sie in den Erklärungen zum Antrag besonders auf die UniversitätsassistentInnen
Bezug nehmen.
Steßl: Gehaltsabschluss zeigt Wertschätzung gegenüber öffentlichem Dienst
Gebilligt wurde mit der Novelle auch der zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss
für den öffentlichen Dienst. Demnach werden die Gehälter für BeamtInnen und Vertragsbedienstete
des Bundes im kommenden Jahr um 1,3% erhöht. Der Gehaltsabschluss, der wie Gerstl hervorhob, etwas über
der Inflationsrate liegt, unterstreicht laut Staatssekretärin Sonja Steßl die Wertschätzung gegenüber
dem öffentlichen Dienst. Viele Bedienstete – zum Beispiel PolizistInnen, Bundesheerbedienstete, LehrerInnen
- stünden durch aktuelle Entwicklungen wie die Flüchtlingskrise vor enormen Herausforderungen. Den Bedenken
der NEOS zur unionrechtlichen Gangbarkeit des Dienstrechts hielt sie entgegen, bislang liege noch keine höchstgerichtliche
Entscheidung zur Novelle vor. Otto Pendl (S) bedankte sich ebenfalls ausdrücklich für die gute Arbeit
des öffentlichen Dienstes und wies wie seine Parteikollegin Angela Lueger jede Kritik an der vorliegenden
Novelle dezidiert zurück, zumal sie vor allem technische Adaptierungen enthalte – etwa zur Umsetzung von EU-Richtlinien,
wie Lueger betonte.
Dienstrechtsvorschläge von Grünen und NEOS abgelehnt
Ohne ausreichend Zustimmung verließen den Nationalrat hingegen die Forderungen der Grünen, allen Bundesbediensteten
einen Rechtsanspruch auf Berechnung ihres Besoldungsdienstalters gemäß neuem Besoldungsschema zu geben
( 1230/A(E)) und sämtlichen Lehrkräften einen freiwilligen Wechsel in das neue Lehrerdienstrecht zu ermöglichen
( 1214/A(E)). Ausgeräumt würden damit nach Meinung von Antragsteller Harald Walser (G) bestehende Ungerechtigkeiten
bei der Entlohnung im Schulbetrieb. Zum einen erfolge die Anrechnung beruflicher Zeiten in der Privatwirtschaft
bei alten und neuen öffentlich Bediensteten unterschiedlich, erklärte er die Initiative zum Besoldungsschema.
Zum anderen könnten bis zum Schuljahr 2018/19 nur neu eintretende LehrerInnen in das 2013 beschlossene neue
Dienstrecht optieren, was vor allem im Pflichtschulbereich zu Unterschieden in der Entlohnung trotz annähernd
gleicher Dienstverpflichtung führe. Im Zusammenhang mit den dienstrechtlichen Rahmenbedingungen für Lehrkräfte
brachte NEOS-Klubobmann Matthias Strolz während der Debatte zwei weitere Entschließungsanträge
ein, um vollständige Personalautonomie an Schulen zu erreichen und die Maßnahmen zur Hebung des Lehrberufs
in der öffentlichen Wahrnehmung zu verstärken: "Der Lehrberuf muss positiv besetzt werden".
Getragen werden die Forderungen der NEOS vom Engagement für mehr Schulautonomie. Im Detail fordert Strolz,
das neue Lehrerdienstrecht durch einen Kollektivvertrag für sämtliche schulischen MitarbeiterInnen zu
ersetzen. Damit ließe sich nicht nur die aus seiner Sicht unzeitgemäße Unterscheidung zwischen
Landes- und BundeslehrerInnen aufheben. Den Schulstandorten in Person der Direktorin oder des Direktors komme bei
Auswahl und Führung des Personals auch viel mehr Gestaltungsfreiheit zu. Voraussetzung dafür sei natürlich
eine umfassend neue Ausbildung und ein neuer Bestellmodus für SchulleiterInnen sowie die Schaffung eines neuen
Professionsverständnisses der LehrerInnen, so der NEOS-Bildungssprecher, der vor allem parteipolitische Einflüsse
im System Schule abgestellt wissen will. Strolz blieb mit seinen Anliegen jedoch wie die Grünen in der Minderheit.
Gerstl (V) wies darauf hin, die Schulautonomie sei ein zentraler Punkt im Bildungsreformpaket, das voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2016 in Gesetzesform gegossen werde. Zur Notwendigkeit der Aufwertung des Berufsbilds von Lehrkräften
bestehe ohnehin allseits Einigkeit.
Legislative bricht Lanze für Judikative und Exekutive
Einhellige Bestätigung fand im Nationalratsplenum heute die zur Dienstrechtsnovelle verabschiedete Entschließung
des Verfassungsausschusses, Richterinnen und Richtern eine Herabsetzung der Arbeitsauslastung zu ermöglichen,
wenn sie gesundheitlich beeinträchtigt sind. Auf Initiative von SPÖ und ÖVP ersuchte das Plenum
zudem einstimmig die Regierung, bei den anstehenden inhaltlichen Dienstrechtsverhandlungen mit der Gewerkschaft
kommendes Frühjahr die psychischen Herausforderungen, mit denen PolizistInnen im Rahmen der Flüchtlingsbewegung
nach Österreich konfrontiert sind, zu berücksichtigen. "Die Exekutive wird finanziell schlecht behandelt",
zeigte Abgeordneter Christoph Hagen (T) hier auf, und meinte, das maßgeblich erweiterte Aufgabengebiet der
Polizei werde nicht hinlänglich entlohnt.
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