Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
Wien (pk) – Am 09.12. behandelte der Nationalrat mehrere unionsrechtliche Gesetzesanpassungen. So bringt
eine Novelle der Gewerbeordnung höhere Standards bei Wohnimmobilienkrediten und Vereinfachungen bei der Berufsanerkennung.
Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen.In einem
Entschließungsantrag appellierte Josef Schellhorn (N) für die Einsetzung einer Expertenkommission, um
die Gewerbeordnung zu reformieren und neu zu gestalten. So sollen die Gewerbeordnung entrümpelt und in Folge
Unternehmensgründungen erleichtert werden. Die Forderung der NEOS fand aber keine Mehrheit.
Einstimmig befürwortete der Nationalrat EU-Anpassungen zum Maß- und Eichgesetz sowie ein Druckgerätegesetz,
das Bestimmungen über unter Druck stehende Geräte an EU-Vorgaben angleicht.
EU-Richtlinien für Wohnimmobilienkredite und Berufsanerkennung werden in nationales Recht umgesetzt
Mit der Novelle der Gewerbeordnung werden die europäischen Richtlinien für Wohnimmobilienkredite und
Berufsanerkennung in nationales Recht umsetzt. Bei Wohnkrediten werden höhere Kreditwürdigkeitsstandards
für KundInnen sowie bessere Information und mehr Transparenz vorgesehen. Zudem wird ein Notifikationssystem
bei grenzüberschreitendem Tätigwerden eingeführt. Neu sind auch verpflichtende Qualitätsstandards
für Angestellte hinsichtlich deren Ausbildung, Beratung und vorvertraglicher Information.
Die Novelle implementiert überdies aktuelle Änderungen der europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie.
In deren Vordergrund steht eine Verbesserung des elektronischen Verfahrens, womit die Mobilität von Berufstätigen
und der Handel mit Dienstleistungen vereinfacht wird. Außerdem werden die Voraussetzungen für die Anerkennung
von Berufsqualifikationen in einigen Punkten herabgesetzt. Diesbezüglich äußerten Bernhard Themessl
und Peter Wurm seitens der FPÖ sowie Leopold Steinbichler vom Team Stronach Bedenken. Die Abgeordneten befürchteten
die weitere Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für Drittstaatsangehörige, eine Übererfüllung
der EU-Richtlinie und Inländerdiskriminierungen.
Demgegenüber betonte Staatssekretär Harald Mahrer, es handle sich nicht um "Gold-Plating",
die Richtlinien würden nicht übererfüllt.Drittstaatsangehörige durchlaufen bei gleicher Qualifikation
wie EU-BürgerInnen das gleiche Anerkennungsverfahren, so werde der Gleichheitsgrundsatz umgesetzt. Dem schloss
sich Josef Lettenbichler (V) an, der sich dafür aussprach möglichst bald Rechtssicherheit für NachbarInnen
in UVP-Verfahren zu schaffen. Fraktionskollege Gabriel Obernosterer betonte die hohen Qualitätsstandards in
Österreich, ortete jedoch weiteren Änderungsbedarf bei der Gewerbeordnung, insbesondere im Bereich der
Gastwirtschaft. Auch Abgeordnete von FPÖ, NEOS und Team Stronach forderten allgemein eine weitere Novelle
der Gewerbeordnung. Derzeit gebe es 21 Teilgewerbe, von 12 gehe nach Ansicht der Grünen keine Gefährdung
aus. Das Bügeln von Wäsche sowie der Zusammenbau von Möbeln sei demnach freizugeben, argumentierte
Matthias Köchl (G) in seinem dringenden Aufruf zu Reformschritten.
Novelle des Maß- und Eichgesetz
Die Anpassung der Rechtsvorschriften an EU-Richtlinien ist auch Hintergrund einer Novelle zum Maß- und Eichgesetz.
Konkret geht es um die Bestimmungen für die Notifizierung und die Marktüberwachung. Diese sollen sicherstellen,
dass nichtkonforme Erzeugnisse und Wirtschaftsakteure innerhalb des Binnenmarktes gleich behandelt werden. So wird
nun der Wirtschaftsminister als zuständige Behörde zur Durchführung der Notifizierungsverfahren
bestimmt. Zugleich legt das Gesetz die entsprechenden Verfahrensbestimmungen fest und regelt die Tätigkeit
der Marktüberwachungsbehörde.
Druckgerätegesetz passt bestehende Rechtslage an EU-Recht an
Durch ein Gesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten wird der geltende österreichische
Rechtsbestand für druckführende Geräte an die neuen unionsrechtlichen Erfordernisse angepasst. Dabei
bleibt die bisherige umfassende sicherheitstechnische Rechtsbasis für den Druckgerätemarkt erhalten.
Das Gesetz definiert die Kompetenzverteilung zwischen der notifizierenden Behörde und der nach dem Unionsrecht
erforderlichen Marktüberwachungsbehörde. Darüber hinaus werden Regelungen zum Schutzklauselverfahren
betreffend nichtkonforme oder gefährliche Geräte implementiert. Inhalt des Gesetzes sind auch grundlegende
Sicherheitsbestimmungen für das Aufstellen, die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Überprüfungen
von Druckgeräten. Dietmar Keck (S) sah die Schaffung des neuen Rechtsrahmens als sinnvoll an und begründete
damit die Zustimmung seiner Fraktion.
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