Stiftungen für gemeinnützige Zwecke
 werden steuerlich begünstigt

 

erstellt am
10. 12. 15
11:00 MEZ

Gemeinnützigkeitspaket passiert den Nationalrat mit Mehrheit
Wien (pk) - Steuerliche Begünstigungen für gemeinnützige Stiftungen schafft das Gemeinnützigkeitspaket , das mit breiter Mehrheit in der Nationalratssitzung vom 09.12. verabschiedet wurde. Das Paket umfasst das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) sowie Novellierungen einer Reihe von Steuergesetzen, die unter der Bezeichnung Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 zusammengefasst sind. Damit sollen mehr Menschen in Österreich ermutigt werden, Vermögenswerte für den Zweck der Gemeinnützigkeit, wie Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Verfügung zu stellen. Zu den Neuerungen des Stiftungs- und Fondsgesetzes gehört die Aufnahme des steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbegriffs in das Stiftungsrecht.

Freiheitliche und Team Stronach verweigern Gemeinnützigkeitsgesetz die Zustimmung
Nicht zufrieden mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz zeigten sich die Abgeordneten der FPÖ und des Team Stronach. Axel Kassegger (F) erklärte die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass dieses Gesetz das erklärte Ziel, das Spendenvolumen aus Stiftungen wesentlich zu steigern, nicht erreichen werde. Unverständlich sei, warum Förderungen von Kunst und Kultur nur dann steuerlich begünstigt werden, wenn bereits eine öffentliche Förderung besteht.

Leopold Steinbichler (T) brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, in dem gefordert wird, dass zu den gemeinnützigen Zwecken auch Tierschutz, Sport und Bildung gerechnet werden und die Absetzbarkeit von Spenden auch für diese gilt, konnte sich mit dieser Forderung aber nicht durchsetzen.

SPÖ und ÖVP: Engagement der Zivilgesellschaft wird gestärkt
Als wichtigen ersten Schritt begrüßte Peter Haubner (V) das Gesetz, das viele Neuerungen bringe. So werden Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen von der Stiftungssteuer befreit. Vereinfachungen bringt das Gemeinnützigkeitsgesetz überdies auch bei der Verwaltung. Damit werde das Engagement der Zivilgesellschaft gestärkt. Er brachte einen Abänderungsantrag ein, der neben redaktionellen auch einige wesentliche Detailanpassungen enthält. So soll etwa die finanzielle Ausstattung gemeinnütziger Organisationen weiter gestärkt werden. Auch sollen die Regelungen für "Quasi-Internationale Organisationen" klarer gefasst werden. Dieser Abänderungsantrag wurde neben der SPÖ auch von den NEOS mitgetragen. Gabriele Tamandl (V) zeigte sich zufrieden, dass mit dem Gesetz eine klare Unterscheidung von eigennützigen und gemeinnützigen Stiftungen trifft und dass Regeln für die Übertragung von Vermögen in gemeinnützige Stiftungen geschaffen werden. Unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften werden von der Grunderwerbssteuer und der Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit. Asdin El Habbassi (V) würde sich für die Zukunft wünschen, dass auch Bildungseinrichtungen oder –initiativen unter die Gemeinnützigkeit fallen. Die Bedeutung des gemeinnützigen Engagements unterstrich Kathrin Nachbaur (V). Der Staat könne und solle auch nicht alle Aufgaben der Zivilgesellschaft übernehmen. Maria Fekter (V) begrüßte die Koppelung der Spendenabsetzbarkeit bei Kunst und Kultur an die Transparenzdatenbank, das schaffe eine Verwaltungsvereinfachung.

Auch Elisabeth Hakel (S) betonte, es sei wichtig, dass die Bundesländer auch die Transparenzdatenbank befüllen, damit auch kleinere Kulturinitiativen profitieren können. Erfreulich sei, dass sich unter anderem der österreichischen Filmwirtschaft neue Förderungsquellen erschließen. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter (S) betonte, dass selbstverständlich gemeinnützige Stiftungen höheren Compliance-Regeln unterliegen. Die Einschränkung, dass im Bereich Kunst und Kultur eine Spendenabsetzbarkeit nur gegeben ist, wo die öffentliche Hand bereits fördert, erachtete er als sinnvoll. Nur so sei eine unbürokratische Kontrolle der Förderwürdigkeit möglich, argumentierte er. Wolfgang Knes (S) hob hervor, dass das Gesetz Bürokratieabbau bringe und Verwaltungsaufwand reduzieren helfe.

Zustimmung mit Vorbehalten bei Grünen und NEOS
Zweifellos brauche Österreich mehr gemeinnützige Stiftungen, meinte Wolfgang Zinggl (G), der Staat könne offenbar nicht alle Aufgaben erfüllen, daher sei es richtig, die Zivilgesellschaft mit Steuererleichterungen zu unterstützen. Nicht unbedenklich ist aus seiner Sicht aber, dass der Staat wieder einen Teil seiner Regulierungsmöglichkeiten an Wohlhabende und an Konzerne abgibt. Letztlich würden bekannte Organisationen noch weiter gestärkt. Er verwies auf einen Abänderungsantrag seiner Fraktion, durch den sichergestellt werden soll, dass die Bereiche Tierschutz, Denkmalschutz sowie Kunst und Kultur stärker gefördert werden. Diese Forderungen fanden aber keine Mehrheit.

Zinggls Fraktionskollege Bruno Rossmann (G) verwies auf die Erfahrungen Deutschlands mit dem Stiftungsrecht. Dort habe sich gezeigt, dass auch Missbrauch möglich ist. So verfolge dort etwa die Bertelsmann-Stiftung unter dem Titel einer gemeinnützigen Stiftung deutlich eigennützige Zwecke und unterstütze daher etwa das Freihandelsabkommen TTIP. Stiftungen dienten immer auch der Einflussnahme. Derzeit bestehe, wie auch der Rechnungshof festgestellt habe, bei Stiftungen eine Kontrolllücke und zu geringe Transparenz. Denkbar ist für Rossmann etwa, dass nach dem Vorbild der USA Steuererklärungen von gemeinnützigen Stiftungen veröffentlicht werden müssen.

Das Gesetz sei ein guter Anfang, habe aber noch einiges Verbesserungspotenzial, meinte auch Ruperta Lichtenecker (G). Das beginne mit dem Begriff Gemeinnützigkeit. Sie kritisierte, dass Rechtsträger mindestens drei Jahre im Bereich der Forschung tätig sein müssen, um begünstigt werden zu können, aus ihrer Sicht eine zu lange Frist. Die Evaluierung des Gesetzes sollte nicht erst in fünf Jahren erfolgen, Teilbereiche könne man schon in zwei oder drei Jahren beurteilen.

Für Claudia Angela Gamon (N) ist das neue Stiftungsgesetz ein guter Ansatz. Allerdings lasse es noch viele Wünsche offen und könne in seiner derzeitigen Form noch nicht sein volles Potenzial entfalten. Das österreichische Stiftungsrecht mache es spendenwilligen Privatpersonen grundsätzlich nicht leicht, Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen und sei zu eng gefasst. Sie brachte einen Abänderungsantrag ein, der Institutionen, die sich um Bildung, Demokratie und Tierschutz kümmern, stärker begünstigen soll.

Mahrer: Kein Rückzug des Staates von seinen Aufgaben
Staatssekretar Harald Mahrer erklärte, Ziel des Gemeinnützigkeitspakets sei es, zusätzliche private Mittel für Bereiche zu lukrieren, wo auch der Staat investiere und weiter investieren werde, etwa in Wissenschaft und Forschung oder Kunst und Kultur. Es gehe daher nicht um ein Entweder-oder von staatlichen und privaten Förderungen für Bereiche wie Wissenschaft, Forschung oder Kultur. Zweifellos gebe es noch Spielraum nach oben, Österreich könne nicht in kurzer Zeit den jahrzehntelangen Vorsprung Deutschlands und der Schweiz im Bereich der gemeinnützigen Stiftungen wettmachen. Wichtig sei jedoch, dass nun grundsätzlich festgeschrieben wird, dass der Staat gemeinnütziges Engagement honoriert, meinte Mahrer. Erfreulich sei, dass erstmals auch Spenden für Kunst und Kultur steuerlich absetzbar werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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