Wohnbauinvestitionsbank soll bis 2022 Investitionen von 5,75 Mrd. € anstoßen
Wien (pk) – Mindestens 30.000 leistbare Wohnungen sollen bis spätestens 2022 neu geschaffen werden.
Die Grundlage dazu bildet ein am 09.12. vom Nationalrat verabschiedetes Bundesgesetz, das zu diesem Zweck eine
Wohnbauinvestitionsbank errichtet und parallel dazu eine Bundeshaftung von bis zu 500 Mio. € vorsieht. Die Regierungsparteien
unterstützten diese Wohnbauoffensive, die auch von den Grünen mitgetragen wurde, und erwarten sich davon
für die kommenden fünf bis sieben Jahre Investitionen im Ausmaß von rund 5,75 Mrd. €. FPÖ,
NEOS und Team Stronach warnten hingegen vor Doppelgleisigkeiten und Koordinierungsproblemen mit den Ländern
und schätzten die prognostizierten Konjunktureffekte als zu optimistisch ein.
Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist es, das Angebot an leistbarem Wohnraum budgetschonend zu verbessern. Die
mit Gesellschaftern aus dem Kreis der Wohnbaubanken und Bausparkassen errichtete Wohnbauinvestitionsbank soll in
diesem Sinn zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder bis zu 700 Mio. € an EU-Mitteln kostengünstig
und langfristig an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger sowie an Gebietskörperschaften für
den Wohnbau vergeben.
Regierungsparteien erwarten sich Anschub für leistbaren Wohnraum
Die Novelle werde zusätzliche Impulse für die Bereitstellung von leistbarem Wohnraum und für die
Bauwirtschaft bringen, stellte SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher erfreut fest. Ihr Fraktionskollege Franz Kirchgatterer
rechnete mit zusätzlichen 20.000 Arbeitsplätzen, während sich Josef Muchitsch (S) eine Hebelwirkung
für Investitionen in der Höhe von 5,75 Mrd. € erwartet. Entscheidend für Becher war überdies
die im Paket enthaltene Modernisierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, die nun vorhersehbare Wohnkosten
und eine umfassende Erhaltungspflicht für die Vermieter sowie mehr Mitbestimmung und Transparenz bringen werde.
Kindgerechte und barrierefreie Investitionen werden in Zukunft auch mit einfacher Mehrheit möglich sein, bestätigte
in diesem Zusammenhang SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits.
Von einem wichtigen Schritt zu mehr leistbarem Wohnraum sprachen unisono auch die ÖVP-Abgeordneten Johann
Singer und Norbert Sieber. Die zusätzlichen Investitionen werden den Wohnungsmarkt ankurbeln und 30.000 neue
Wohnungen für 68.000 Menschen bringen, rechnete Singer vor und meinte, mehr Wohnungen würden auch die
Leistbarkeit von Wohnraum erhöhen. Michaele Steinacker (V) begrüßte ebenso wie SPÖ-Abgeordneter
Klaus Uwe Feichtinger die nunmehr verankerten Compliance-Regelungen sowie die Verschärfung der Unvereinbarkeitsbestimmungen.
Die Wohnbau-Investitionsbank werde darüber hinaus eine langfristige Finanzierung mit EU-Geldern zu fixen Zinskonditionen
ermöglichen, betonte die Justizsprecherin der ÖVP. Einen Zinsvorteil für 25 Jahre erwartete auch
Staatssekretär Harald Mahrer, der zudem von einem kräftigen Anschub für den Wohnbau ausgeht. Im
Vollausbau werde das Investitionsmodell eine Erhöhung des BIP um 0,4 Prozentpunkte auslösen.
Grüne Zustimmung trotz offener Forderungen
"Endlich gibt es mehr Geld für den Wohnbau", freute sich auch Gabriela Moser (G) und kündigte
die Zustimmung ihrer Fraktion an. Sie bezeichnete die Novelle allerdings als Minipaket und bemerkte, das Glas sei
noch nicht einmal halb voll. Nach wie vor fehle es an einer Zweckbindung der Wohnbauförderung ebenso wie an
der Mobilisierung von Bauland durch entsprechende Änderungen der Raumordnungskonzepte. Moser forderte zudem
nachhaltiges Bauen und die Einhaltung der Energieeffizienz-Kriterien, blieb mit einem diesbezüglichen Abänderungsantrag
aber in der Minderheit, nachdem seitens der ÖVP Andreas Ottenschläger vor einer Erhöhung der Wohnbaukosten
gewarnt hatte. Albert Steinhauser (G) wiederum kritisierte die Spekulationsfrist von zehn Jahren, innerhalb der
geförderte Wohnungen nicht gewinnbringend verkauft werden dürfen, als zu kurz. Beim Erwerb von gemeinnützigen
Wohnungen sollte im Falle einer anschließenden Vermietung der Mietzins an die Beschränkungen des Mietengesetzes
gebunden werden, forderte er überdies. Ein Entschließungsantrag der Grünen für Compliance-Regelungen,
Unvereinbarkeiten und eine bessere Kontrolle gemeinnütziger Wohnbauträger galt mit der Beschlussfassung
des Gesetzes als miterledigt.
Skepsis und Ablehnung bei FPÖ, NEOS und Team Stronach
Mehr Geld allein werde nicht zu mehr Wohnraum führen, das Problem liege vielmehr in den exorbitant hohen Grundstückskosten,
wandte namens der FPÖ Philipp Schrangl ein, der zudem die Übernahme von Haftungen durch den Bund kritisierte.
Sein Fraktionskollege Christian Hafenecker forderte ebenso wie der fraktionslose Abgeordnete Gerhard Schmid ein
Verbot von Spekulationen mit Geldern aus der Wohnbauförderung, konnte sich aber mit einem diesbezüglichen
Antrag sowie mit einer weiteren Initiative betreffend mehr Wettbewerb im gemeinnützigen Wohnbau nicht durchsetzen.
Gerald Loacker von den NEOS lehnte die Wohnbauinvestitionsbank als Parallelstruktur ab – ein Kritikpunkt, den auch
der fraktionslose Abgeordnete Ruppert Doppler teilte.
In einem Abänderungsantrag, der bei der Abstimmung abgelehnt wurde, verlangte Loacker überdies Erleichterungen
für Mieter, die Eigentum an ihren Genossenschaftswohnungen erwerben wollen. Zur Forderung des NEOS-Mandatars,
die Zweckbindung der Wohnbauförderung wieder einzuführen, bemerkte SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch,
dieser Punkt bleibe auch für die Sozialdemokratie aktuell.
Die von der Regierung propagierte Bauoffensive werde nicht ausreichen, den Rückstau an benötigtem Wohnraum
aufzuarbeiten, zeigte sich auch Robert Lugar (T) skeptisch. Leistbaren Wohnraum könne man nur erzeugen, wenn
mindestens 50.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden. Die Novelle schaffe hingegen bloß ein Verwaltungsinstrument,
das dazu diene, die Klientel von Rot und Schwarz zu versorgen, stellte der Team-Stronach-Mandatar fest.
RH-Kontrolle, Verwaltungskosten, Zinsen: Keine Mehrheit für FPÖ-Anträge
Die Freiheitlichen steuerten der Debatte überdies eine Reihe von Entschließungsanträgen bei, die
bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit blieben. So plädierte Christian Hafenecker für eine Ausweitung
der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf gemeinnützige Bauvereinigungen, wobei er sich von seiner Initiative
vor allem mehr Transparenz versprach. Auch sollte durch diesen Schritt sichergestellt werden, dass die Gemeinnützigen
ihre Steuervorteile an die Nutzer in Form möglichst niedriger Nutzungsgebühren weitergeben. Dem Einwand
der Abgeordneten Johannes Rauch (V) und Nurten Yilmas (S), die derzeit bereits bestehenden Kontrollen im Rahmen
der staatlichen Aufsicht und der Revisionsverbände würden ausreichen, hielt FPÖ-Mandatar Philipp
Schrangl entgegen, es könne nie ein Zuviel an Kontrolle geben. Zusätzliche Kontrolle würde überdies
zu einem neuen Bieterspektrum für Bauaufträge führen, assistierte sein Klubkollege Thomas Schellenbacher.
Klare Regeln für die Beschränkung der Bauverwaltungskosten waren eine weitere Forderung Hafeneckers.
Der FPÖ-Abgeordnete übte insbesondere Kritik an der Entgeltrichtlinienverordnung, die die Pauschalbeträge
zur Deckung der Bauverwaltungskosten festlegt und beklagte, den MieterInnen könnten Höchstbeträge
auch bei geringeren Kosten in Rechnung gestellt werden. Andreas Ofenauer (V) und Harald Troch (S) befürchteten
hingegen im Fall der Abschaffung der Pauschalierung einen Anstieg der Kosten und argumentierten, gerade die Pauschalsätze
würden die Bauträger zwingen, sparsam zu wirtschaften.
Schließlich drängten die Freiheitlichen auch auf eine Grenze für Eigenmittelzinsen von Wohnbaugenossenschaften.
Philipp Schrangl kritisierte in seinem Vorstoß vor allem Bestimmungen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz,
die es Bauträgern erlauben, Zinsen für die eingesetzten Eigenmittel zu verrechnen. Die Zinsen seien zwar
mit 3,5% gedeckelt, das Gesetz ermögliche aber eine Maximalhöhe von 5%. Eine Zinsbeschränkung würde
die Gefahr des Substanzverlustes mit sich bringen, erwiderte hingegen ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer.
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