Für Drohnen gelten die Luftverkehrsregeln und gesetzliche Vorschriften
Wien (bmvit) - Auch wenn die Fliegerei mit Drohnen in Österreich immer beliebter wird, sind diese Fluggeräte
nur bedingt als Weihnachtsgeschenk geeignet. Nur Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60
km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, gelten als Spielzeug. Für andere Modelle gelten spezielle
Vorschriften.
Drohnen können beachtliche Geschwindigkeiten erreichen und in Kollisionen einigen Schaden anrichten. Bei Modellen
die nicht in die Spielzeug-Kategorie fallen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge) ist deshalb eine Haftpflichtversicherung
Pflicht. Abhängig von Größe und Leistungsfähigkeit kann auch eine Betriebsbewilligung durch
Austro Control erforderlich sein.
Auf den folgenden Seiten informieren Verkehrsministerium (bmvit) und Austro Control über die aktuellen Bestimmungen
je nach Größe, Gewicht und Einsatzzweck der Fluggeräte:
https://infothek.bmvit.gv.at/freizeittrend-drohnenflug
https://infothek.bmvit.gv.at/fakten-check-drohne-unbemannt
Infoseite des bmvit:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/index.html
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