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Tirol beschließt Richtlinie zur Förderung der Volkskultur |
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Innsbruck (lk) - Rund 14,3 Millionen Euro stehen dem Land Tirol im Jahr 2016 an frei verfügbaren Kulturfördermitteln
zur Verfügung. Die Kriterien sowie die Modalitäten für die Fördervergabe regelt eine allgemeine
Förderrichtlinie. Um den Besonderheiten der unterschiedlichen Sparten Rechnung zu tragen, erarbeitet das Land
Tirol dazu ergänzend spezifische Förderrichtlinien. Jene für Bildende Kunst und Architektur sowie
Museen gelten seit Anfang des Jahres. Nun fiel der Startschuss für die eigene Förderrichtlinie zur Volkskultur:
Diese umfasst Aktivitäten der Heimat- und Brauchpflege, insbesondere den Volkstanz sowie das Trachten-, Krippen-
und Schützenwesen in Tirol, und wurde auf Antrag von Kulturlandesrätin Beate Palfrader am 22.12. von
der Tiroler Landesregierung beschlossen werden. |
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