Rechnungshofausschuss diskutiert Gleichstellungsziele
Wien (pk) - Das Justizministerium hatte in den Jahren 2013 bis 2015 kein eigenständiges Gleichstellungsziel
definiert. Vielmehr wurde der Gleichstellungsaspekt "Berücksichtigung der Lebenssituation weiblicher
Insassen im Straf– und Maßnahmenvollzug" als Teil eines allgemeinen Wirkungsziels formuliert, kritisierte
der Rechnungshof in einem Prüfbericht ( III-197 d.B.), der am 17.12. auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses
stand. Der Bericht wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig vertagt.
Hohe Aussagekraft von Wirkungsorientierung
Die Angaben zur Wirkungsorientierung müssen nach dem aktuellen Haushaltsrecht die Qualitätskriterien
Relevanz, inhaltliche Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit
erfüllen, was nach Ansicht des Rechnungshofs im Prüfzeitraum nicht gegeben war. Der Grundsatz der Wirkungsorientierung
unter Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen wurde vom Justizministerium nur teilweise
erfüllt, ist dem Prüfbericht des Rechnungshofs zu entnehmen. Zudem war die Verständlichkeit eingeschränkt
und eine Strategie für den Frauenstrafvollzug fehlte.
Der Bericht zeige die hohe Aussagekraft der im Zuge der Haushaltsrechtsreform eingeführten Wirkungsorientierung,
unterstrich Moser. Die aufgezeigten Schwachstellen wurden beseitigt, zeigte sich der Rechnungshofpräsident
erfreut und empfahl darüber hinaus der Gleichstellung in dem vom Bundeskanzleramt vorgelegten Wirkungscontrollingbericht
mehr Bedeutung zuzumessen.
Die unmittelbar Verantwortlichen waren nicht in die Entwicklung des Wirkungsziels eingebunden, kritisierte Sigrid
Maurer (G) und trat dafür ein, künftig den Leiter der Justizanstalt Schwarzau sowie einen Leiter der
landesgerichtlichen Gefangenenhäuser mit einer Frauenabteilung und Fachexperten in den Prozess einzubeziehen.
FPÖ lobt – Grüne kritisieren
Seitens der FPÖ lobte Christian Lausch die Vorbildwirkung des Justizministeriums gegenüber anderen Ministerien.
Insbesondere Führungspositionen im Zuständigkeitsbereich des BMJ seien häufig weiblich besetzt.
Das Ministerium sei stets um die Gleichstellung bemüht, weshalb er diesbezüglich wenig Probleme orte.
Dahingegen zeigte sich Sigrid Maurer (G) empört über den geringen Stellenwert der Gleichstellung im Justizministerium.
Die Abgeordnete übte heftige Kritik sowohl an dem Fehlen einer Frauenstrategie als auch an der gleichbleibenden
Zielformulierung.
Die Zusammenarbeit des Justizministeriums mit Sozial- und Frauenministerium war Andrea Gessl-Ranftl (S) und Dorothea
Schittenhelm (V) ein wichtiges Anliegen. Dadurch sollte die Beschäftigung in der Haft verbessert und die Resozialisierung
nach der Haft erleichtert werden. Claudia Gamon (N) brachte den Zielkonflikt zwischen Dezentralisierung und Zentralisierung
der Haftanstalten zur Sprache. Künftig werde verstärkt auf Zentralisierung gesetzt, um die Beschäftigungs-
und Ausbildungsmöglichkeiten zu verbessern, dies gehe jedoch zulasten der sozialen Kontakte. Martina Schenk
vom Team Stronach stellte darüber hinaus fest, dass die überdurchschnittlich hohe Drogen– und Medikamentenabhängigkeit
weiblicher Häftlinge bei den Zielsetzungen nicht thematisiert wurde.
Brandstetter: keine Mängel bekannt - RH-Empfehlungen werden umgesetzt
Justizminister Wolfgang Brandstetter betonte, dass sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt würden.
Um den Anforderungen gerecht zu werden, seien bereits die Wirkungsziele adaptiert und die Datenerfassung verbessert
worden, wandte Brandstetter gegenüber Abgeordneter Maurer ein. So habe er keine Kenntnisse von Mängeln,
die Frauen betreffen, "das System funktioniert gut", stellte Brandstetter fest. Die Justizanstalt Schwarzau,
deren Aufgabe der Vollzug gerichtlicher Freiheitsstrafen an Frauen ist, zeige gute Verhältnisse. Es gebe Mutter-Kind-Räume
und Möglichkeiten zur Beschäftigung, wovon er sich selbst ein Bild gemacht habe, ließ Brandstetter
die Ausschussmitglieder wissen.
Auch die Kritik bezüglich einer mangelnden Frauenstrategie ließ Brandstetter nicht gelten. Es werde
eine Gesamtreform durchgeführt. Im Rahmen einer Gesamtstrategie werde auf die besondere Lebenssituation von
Frauen Rücksicht genommen. Bei Drogensucht sei eine entsprechende Behandlung sichergestellt, führte der
Minister in Richtung Abgeordneter Martina Schenk aus.
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