Generalversammlung beschließt Voranschlag für 2016
Wien (pva) - Am 17.12. fand unter dem Vorsitz von Obmann Manfred Felix die 2. Generalversammlung dieses
Jahres statt, in welcher der Jahresvoranschlag der Pensionsversicherungsanstalt für das Jahr 2016 einstimmig
beschlossen wurde
Budgetvolumen 2016
Das konsolidierte Budgetvolumen der Pensionsversicherungsanstalt beläuft sich im Jahr 2016 auf rund 36,183
Mrd. EUR und wird sich daher gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2015 um 3,6 % erhöhen. Für
den ASVG-Bereich, der mit 94,5 % den Schwerpunkt bildet, sind 34,206 Mrd. EUR zu veranschlagen, für den Bereich
Pflegegeld wurden 1,924 Mrd. EUR und für den Bereich Nachtschwerarbeit wurden 52,9 Mio. EUR präliminiert.
Deckungsquote beträgt 93,5 %
Den Beitragseinnahmen in der Höhe von rund 28,306 Mrd. EUR im ASVG-Bereich steht ein Pensionsaufwand von
rund 30,267 Mrd. EUR gegenüber. Dies entspricht einer Deckungsquote von 93,5 %. Dabei wird von einer durchschnittlichen
Zahl der Pflichtversicherten von rund 3.197.000 ausgegangen. Bei im Schnitt 1.928.119 laufenden Pensionen kommen
im Jahr 2016 auf 1.000 pflichtversicherte Erwerbstätige rund 476 Eigenpensionen (2015: 474) sowie 127 Hinterbliebenenpensionen
(2015: 129).
Die Ausfallhaftung des Bundes wird voraussichtlich 5,045 Mrd. EUR betragen und sich gegenüber dem vorläufigen
Ergebnis des Jahres 2015 um rund 7,6% erhöhen.
Moderate Erhöhung bei Pensionsleistungen
Der Voranschlag weist auf der Ausgabenseite für Pensionsleistungen inklusive der Einmalzahlungen 30,267
Mrd. EUR aus. Davon entfallen auf Alterspensionen 24,245 Mrd. EUR, auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen
2,290 Mrd. EUR und auf Hinterbliebenenpensionen (Witwen, Witwer, Waisen) 3,723 Mrd. EUR. Die Aufwendungen für
die Alterspensionen werden somit insgesamt zum Jahr 2015 um 4,5 % steigen. Die Aufwendungen für die Invaliditäts-
und Berufsunfähigkeitspensionen hingegen werden um 1,5 % sinken. Dieser Rückgang gründet sich auch
darauf, dass seit 2014 die befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen durch das Rehabilitationsgeld
bzw. das Umschulungsgeld ersetzt wurden.
Die Ausgaben für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation werden für das Jahr 2016 mit 912,4 Mio. EUR
veranschlagt.
Für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten sind 1.197 Mio. EUR und für Ausgleichszulagen
676 Mio. EUR budgetiert.
Eigener Verwaltungsaufwand beträgt weniger als 1 %
Der eigene Verwaltungsaufwand wird voraussichtlich 327,7 Mio. EUR betragen, was einem Anteil von weniger als
1 % des Gesamtaufwandes entspricht. Trotz der Umstellung auf den elektronischen Pensionsakt und der damit verbundenen
hohen Arbeitsbelastung wird im Jahre 2016 mit keiner Steigerung des Verwaltungsaufwandes gerechnet.
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