Vassilakou: "Förderung innovativer Technologien zentraler
Beitrag zum Klimaschutz"
Wien (rk) - Das Land Wien verlängert die Förderung von Hybrid-Kollektoren (Kombination Solarwärme
und -Strom) sowie Stromspeichern in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen bis 31.12.2016. Für die Photovoltaik-Förderung
für Privathaushalte springt das Land Wien bis auf weiteres zu den bisherigen Konditionen der Bundesförderung
ein.
Die Ökostromförderung ist ein Antriebsmotor. Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou verweist
auf den Beitrag zum Klimaschutz: „Die COP21 Vereinbarung ist ein großer internationaler Erfolg im Kampf gegen
den Klimawandel. Das Abkommen bereitet den Weg in eine klimafreundliche Zukunft und bringt Chancen für weitere
positive Entwicklungen in Wien. Die Förderung von innovativen Technologien ist ein wesentlicher Beitrag zur
Zielerreichung.
Förderung Solarspeicher und PVT-Kollektoren verlängert
Zur bestehenden Wiener Förderung von Photovoltaik-Anlagen kamen heuer im Sommer zwei neue Förderschienen
hinzu. Seither werden Fördergelder auch für Solarspeicher und Hybrid-Kollektoren (Kombination Solarwärme
und -strom) ausgeschüttet. Ziel der Förderungen ist es den Ertrag und Eigenverbrauch von Sonnenstrom
zu erhöhen.
Bei der Förderung von Solarspeichern wird die Neuerrichtung stationärer Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie
in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage gefördert. Bis zur Ausschöpfung der zu Verfügung stehenden
Mittel werden maximal 200 elektrische Speicheranlagen gefördert. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen
sind auf den Seiten der MA 20 – Energieplanung verfügbar: http://www.energie-wien.
Photovoltaikförderung: Weiterführung zu bisherigen Konditionen
Nach Ablauf der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen" des Klima- und Energiefonds springt das Land
Wien für die Bundesförderung von Photovoltaik-Anlagen ein. Das Fördergeld wird in diesem Zeitraum
aus den Mitteln des Ökostromfonds des Landes Wien zur Verfügung gestellt. Für Wiener Privathaushalte,
die eine Förderung beantragen, bleibt fast alles wie bisher: die Förderhöhe des Bundes wird übernommen
und bleibt bis zur etwaigen Neuauflage der Bundesförderung im Jahr 2016 aufrecht. Der wesentliche Unterschied
beim Land ist der Einreichzeitpunkt: der Förderantrag muss vor Errichtung der Anlage erfolgen. Die Antragstellung
erfolgt online.
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