Einhellige Zustimmung für abgeänderte FPÖ-Initiative
Wien (pk) - Geht es nach dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats , soll der in den USA bereits zugelassene
Gen-Lachs nicht auf europäischen Tellern landen. Die Ausschussmitglieder rufen Gesundheitsministerin Sabine
Oberhauser in einer einstimmig gefassten Entschließung auf, sich im Sinne des Vorsorgeprinzips für eine
Nichtzulassung einzusetzen, sollte der US-Hersteller eine Marktzulassung in der EU beantragen. Basis für die
Initiative bildete ein FPÖ-Antrag, der im Ausschuss noch abgeändert wurde. Weniger erfolgreich war die
Opposition mit anderen Anliegen, entsprechende Anträge wurden entweder abgelehnt oder vertagt. Gesundheitsministerin
Sabine Oberhauser bekräftigte neuerlich, dass vom aktuellen Flüchtlingszustrom keine erhöhte Gesundheitsgefahr
für die heimische Bevölkerung ausgeht.
Die Forderung nach einem Verkaufsverbot von Gen-Lachs in Europa wird mit unabsehbaren Auswirkungen der in den USA
genehmigten Genmanipulation begründet. Der Turbolachs, der auch bei kalten Wassertemperaturen aktiv bleibt
und damit doppelt so schnell wächst, sei ein gefährliches Experiment mit der Umwelt und der Artenvielfalt
in den Meeren, einmal freigesetzt werde er sich nicht wieder einfangen lassen, zitiert die FPÖ in ihrem Antrag
( 1443/A(E) ) einen Greenpeace-Experten. Überdies wird darauf verwiesen, dass der Hersteller bereits angekündigt
hat, Produkte aus gentechnisch verändertem Lachs in den USA nicht zu kennzeichnen. Damit würden KonsumentInnen
im Dunkeln gelassen.
Angesichts von CETA und TTIP sei das Ganze nicht nur eine "akademische Frage". Es sei in diesem Sinn
wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, betonte Grün-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber im Ausschuss. FPÖ-Abgeordneter
Josef A. Riemer sprach von einer Entscheidung im Sinne der KonsumentInnen, der Umwelt und des Tierschutzes.
Gesundheitsgefährdung durch Flüchtlinge: "Kirche im Dorf lassen"
Neuerlich diskutiert wurde im Gesundheitsausschuss auch über mögliche erhöhte Seuchen- und Infektionsrisiken
durch den aktuellen Flüchtlingszustrom. Anlass dafür war ein Antrag der FPÖ, den im Tuberkulose-
und Epidemiegesetz verankerten Schutz- und Informationspflichten sowohl gegenüber den eingesetzten Sicherheits-
und Hilfskräften als auch gegenüber der Bevölkerung nachzukommen ( 1339/A(E) ). Nach Meinung der
FPÖ werden die zahlreichen FlüchtlingshelferInnen im Stich gelassen und unzureichend über sinnvolle
Hygiene- und andere Vorsorgemaßnahmen informiert, was zu großer Verunsicherung führe. Es sei weder
im Sinne der Betroffenen noch im Sinne der Flüchtlinge selbst, wenn bestehende Gefahren verharmlost bzw. schöngeredet
würden, meinten Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein und ihr Fraktionskollege Andreas Karlsböck
unisono. Anders als suggeriert sei nicht alles in Ordnung, ist Karlsböck überzeugt, auch Belakowitsch-Jenewein
wies darauf hin, dass es immer wieder schwerwiegende Erkrankungen in Betreuungsstellen gebe.
Dem Antrag wollte sich allerdings keine der anderen Fraktionen anschließen. Es sei wissenschaftlich nicht
haltbar, was im Antrag stehe, sagte etwa NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und mahnte von der FPÖ mehr intellektuelle
Redlichkeit ein. Seiner Meinung nach versucht die FPÖ aus nur jedem erdenklichen Thema ein Flüchtlingsthema
zu machen.
Auch die Grüne Gesundheitssprecherin Eva Mückstein hält es gegenüber den Flüchtlingen
nicht für fair, Angst zu schüren und Panikmache zu verbreiten. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der
aktuellen Migrationsbewegung und der Einschleppung von Infektionskrankheiten, verwies sie auf eine aktuelle Untersuchung
der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Vielmehr würden Flüchtlinge vor allem unter Beinverletzungen,
Dehydrierung, Unterzuckerung und Verkühlungen leiden.
Auch Gesundheitsministerin Oberhauser appellierte an die FPÖ, "die Kirche im Dorf zu lassen". Österreich
halte sich an alle internationalen Richtlinien und gehe sicherlich nicht fahrlässig mit der Absicherung von
HelferInnen um. Für ÄrtztInnen gebe es überdies klare Richtlinien, anzeigepflichtige Krankheiten
würden selbstverständlich dokumentiert. Oberhauser zufolge hat es aber etwa keinen Sinn, HelferInnen
zu informieren, wenn sich eine an Ruhr erkrankte Person schon lange nicht mehr im Flüchtlingslager befindet
und daher kein Infektionsrisiko besteht.
Krankenversicherungen: Opposition kritisiert unterschiedliche Leistungen
Um die unterschiedlichen Leistungen der Krankenversicherungen ging es sowohl in einem Antrag der FPÖ als auch
in einem Antrag der NEOS. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sieht nicht ein, dass es in der Praxis etwa bei der
Bewilligung von Kuraufenthalten, der Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und Sehhilfen und bei der Anerkennung
alternativer Heilmethoden, abhängig vom jeweiligen Versicherungsträger, zu gravierenden Unterschieden
kommt, obwohl laut geltender Rechtslage allen Versicherten die gleiche medizinische Versorgung zusteht. Seiner
Meinung nach könnten verpflichtende Leistungsberichte der Krankenversicherungsträger zumindest für
mehr Transparenz sorgen ( 1484/A(E)). Grundsätzlich wäre es der Opposition jedoch am liebsten, würde
man die Krankenversicherungsträger zusammenlegen, ein neuerlicher Vorstoß der FPÖ in diese Richtung
( 879/A(E)) fand, wie der NEOS-Antrag, allerdings keine Mehrheit.
SPÖ-Abgeordneter Walter Schopf begründete die Ablehnung der beiden Anträge damit, dass die für
eine Zusammenlegung der Krankenkassen ins Treffen geführten Argumente "einfach nicht stimmen". Ihm
zufolge belegen zahlreiche Studien, dass das österreichische Versicherungssystem deutlich kostengünstiger
ist als etwa das deutsche. Die Verwaltungskosten seien niedriger, stattdessen kämen mehr Mittel bei den PatientInnen
an. Schopf hob außerdem hervor, dass Leistungsberichte der Krankenkassen existieren und der Spielraum bei
den Leistungen ohnehin sehr gering sei.
Diese Einschätzung wurde von Seiten der Opposition allerdings nicht geteilt. So wies Ausschussvorsitzende
Belakowitsch-Jenewein (F) darauf hin, dass ihre Fraktion bereits seit Jahren auf eine Leistungsharmonisierung dränge,
ohne dass es dabei zu Fortschritten gekommen sei. Wenn es nicht gelinge, die Krankenkassen dazu zu bewegen, freiwillig
die gleichen Leistungen für alle Versicherten anzubieten, müsse man ihnen "eine gesetzliche Rute
ins Fenster stellen", argumentierte sie. Nach Meinung von Grünen-Gesundheitssprecherin Mückstein
würden eine Gesundheitsversicherung, eine Pensionsversicherung und eine Unfallversicherung in Österreich
ausreichen. Es gehe nicht nur um einheitliche Leistungen, Mückstein ortet auch ein enormes Einsparungspotenzial.
Die von den Krankenkassen derzeit vorgelegten Leistungsberichte halten sowohl Mückstein als auch Belakowitsch-Jenewein
für unübersichtlich und wenig transparent. Eine Zusammenschau sei nur schwer möglich, hielt Mückstein
fest. NEOS-Abgeordneter Loacker hob hervor, dass transparente Leistungsberichte die Unterschiede bei den Leistungen
besser sichtbar machen würden. Für eine internationale Ausschreibung der Spitzenfunktionen im Hauptverband
sprach sich FPÖ-Abgeordneter Karlsböck aus.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hielt der Kritik der Opposition entgegen, dass die Leistungen der Krankenversicherungen
zu einem Großteil harmonisiert seien. Dass es in einigen Bereichen noch Unterschiede gibt, führt sie
auf die unterschiedliche Leistungskraft der einzelnen Kassen zurück. Man könne sich durchaus überlegen,
wie man das Leistungsangebot noch weiter vereinheitlichen könne, meinte sie.
Erstattungskodex für Medikamente: NEOS fordern eigene Regelung für Biosimilars
Vertagt wurde vom Gesundheitsausschuss ein Antrag der NEOS ( 1469/A(E)), der auf eine eigene Regelung für
so genannte Biosimilars im Erstattungskodex für Medikamente abzielt. Bei Biosimilars handelt es sich um Nachfolgeprodukte
komplexer Arzneimittel, die mit Mitteln der Biotechnologie hergestellt werden und vor allem in der Rheuma- und
Krebstherapie zum Einsatz kommen. Da diese in Österreich, was den Preisdeckel betrifft, wie Generika behandelt
werden, wird der österreichische Markt Loacker zufolge von vielen Pharmaherstellern nicht bedient, was Kosteneinsparungen
in Millionenhöhe verhindere.
Begründet wurde die Vertagung von ÖVP-Abgeordnetem Marcus Franz damit, dass sich der Hauptverband bereits
mit dem Thema beschäftige. Auch Gesundheitsministerin Oberhauser wies auf laufende Verhandlungen hin. Ihr
zufolge gibt es aber die Befürchtung, dass FachärztInnen nicht gewillt sein werden, Biologikas durch
Biosimilars zu ersetzen. Ausdrücklich positiv bewertet wurde der Antrag lediglich von den Grünen.
Team Stronach gegen Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Tierhandlungen
Ein ausnahmsloses Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen ist dem Team Stronach ein Anliegen
( 1480/A(E)). Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer bedauert, dass das im Jahr 2005 eingeführte absolute Verkaufsverbot
2008 wieder abgeschafft wurde, mit der Begründung, dass dies zu einem massiven Anstieg von illegalen Tierverkäufen
auf Parkplätzen geführt habe. Nach Meinung von Weigerstorfer sollte man sich andere Vertriebswege überlegen,
etwa über Videos.
SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck konnte dem Antrag allerdings nichts abgewinnen, die Begründung des Antrags
enthalte zahlreiche Unwahrheiten. Ihm zufolge sind derzeit weniger als zehn Zoofachhandlungen in Österreich
berechtigt, Hunde und Katzen zu verkaufen. Die Auflagen seien extrem streng, so müsse etwa ein Lehrgang absolviert
werden, bevor man eine Bewilligung erhalte. Zudem gebe es regelmäßige Überprüfungen von AmtstierärtztInnen.
Er garantiere, dass Zoofachhandlungen, die dermaßen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wie das Team
Stronach in seinem Antrag behauptet, sofort geschlossen würden, sagte Keck.
Für Grün-Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber ist der Antrag demgegenüber "nicht aus der Luft gegriffen".
Auch die Tierschutzombudsstelle Wien halte den Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachgeschäften für
nicht mit dem Tierschutz vereinbar, betonte er.
Es sei besser, man kaufe Welpen in einer Zoofachhandlung als auf einem Parkplatz im Kofferraum, hielt Gesundheitsministerin
Oberhauser dem entgegen. Generell hielt sie fest, dass Tiere keine Ware und kein Packerl seien, dass man unter
den Christbaum lege.
Bei der Abstimmung fand der Antrag des Team Stronach neben der eigenen Fraktion lediglich die Zustimmung der FPÖ
und der Grünen. Schließlich lehnte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und
der FPÖ einen Antrag der Grünen ( 1006/A(E)) ab, den Bereich Männergesundheit vom Sozialministerium
wieder in die Zuständigkeit des Bundesministerium für Gesundheit zu verlagern und dem Nationalrat jährlich
einen alle Geschlechter umfassenden Gesundheitsbericht vorzulegen. Laut Oberhauser wird das Gesundheitsministerium
im nächsten Jahr einen Gesundheitsbericht vorlegen, der sowohl Männer als auch Frauen einschließt.
Der nächste Frauengesundheitsbericht ist für das Jahr 2017 geplant.
|