Seniorenrats-Präsidenten zeigen sich über die positiven Auswirkungen der Steuerreform
im kommenden Jahr erfreut
Wien (seniorenrat) - Die letzte Sitzung des Österreichischen Seniorenrates im heurigen Jahr nutzten
die beiden Präsidenten des Seniorenrates Karl Blecha und Dr. Andreas Khol am 14.12., um auf die Erfolge des
abgelaufenen Jahres zurück zu blicken, die kommenden Änderungen zusammen zu fassen und die seniorenpolitischen
Schwerpunkte und Forderungen zu erarbeiten.
Positive Auswirkungen der Steuerreform
Die Forderung des Seniorenrates mit der Steuerreform 2015/2016 auch die Pensionistinnen und Pensionisten spürbar
zu entlasten, wurde erfüllt. Durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % wurden alle steuerzahlenden
Seniorinnen und Senioren entlastet, unabhängig davon, in welcher Progressionsstufe sie sich befinden.
Höchst erfreulich ist weiters, dass erstmals auch Pensionistinnen und Pensionisten, die auf Grund ihres geringen
Einkommens keine Steuer zahlen, 50 % ihrer geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, maximal aber 110 Euro
im Jahr, rückerstattet bekommen. Bereits für 2015 gibt es rückwirkend bis zu 55 Euro (Auszahlung
2016), für 2016 bis zu 110 Euro im Jahr (Auszahlung 2017) Diese Maßnahme hilft rund einer Million Pensionistinnen
und Pensionisten. Für die Auszahlung der Negativsteuer im Jahr 2017 ist eine antragslose, de facto automatische
Auszahlung vorgesehen. Die Auszahlung im Jahr 2016 ist aber nur im Rahmen einer beantragten Arbeitnehmerveranlagung
– also nicht automatisch – vorgesehen. Es wurde Seniorenvertretern seitens des Finanzministeriums zugesagt, zu
prüfen, ob auch für 2015 im Jahr 2016 eine automatische Auszahlung noch möglich ist.
Das Ausfüllen einer Arbeitnehmerveranlagung für 2015 – wie derzeit vorgesehen – stellt eine nahezu unüberwindliche
bürokratische Hürde für die erstmalig Anspruchsberechtigten und einen im Verhältnis zum Auszahlungsbetrag
unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Finanzbehörden dar.
Scharf kritisiert der Seniorenrat aber die Tatsache, dass rund 230.000 Ausgleichszulagen- Bezieherinnen und Bezieher
von der Steuerreform nichts oder nur wenig profitieren. Unverständlicherweise wurde vorgesehen, dass die Rückerstattung
bezahlter Krankenversicherungsbeiträge von der Ausgleichszulage in Abzug gebracht wird. Die Rückerstattung
der SV-Beiträge bei niedrigen Pensionen wird durch den Bezug einer Ausgleichszulage somit bis Null gemindert.
Dieses Unrecht muss beseitigt werden!
Nach Auffassung des Seniorenrates wird leider erst eine Entscheidung des EuGH diese Ungleichbehandlung zum Kippen
bringen.
Erhöhung des Pflegegeldes
Ab 1. Jänner 2016 wird das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 2 Prozent erhöht. Laut Sozialministerium
sollen durch diese Erhöhung die Pflegegeldbezieherinnen bzw. Pflegegeldbezieher jährlich durchschnittlich
111 Euro mehr Pflegegeld erhalten.
Diese Erhöhung wird vom Seniorenrat ausdrücklich begrüßt. Aufrecht bleibt aber die Forderung
des Seniorenrates nach einer jährlichen automatischen Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten.
Teilpension
Für Personen, die bereits einen Anspruch auf Korridorpension haben, jedoch noch keine Alterspension beziehen,
wird mit 2016 nach dem Vorbild der Altersteilzeit die Möglichkeit geschaffen, ihre Arbeitszeit mit Anspruch
auf einen teilweisen Lohnausgleich zu reduzieren (Teilpension).
Arbeitgebern, die mit ihren Arbeitnehmern eine entsprechende Teilpensionsvereinbarung schließen, werden die
ihnen dadurch entstehenden Mehraufwendungen für den Lohnausgleich bis zur Höchstbeitragsgrundlage und
für die höheren Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze abgegolten.
Der Österreichische Seniorenrat begrüßt diesen Anreiz für Arbeitgeber, ältere Arbeitnehmer
weiterhin zu beschäftigen, bedauert aber gleichzeitig, dass die Teilpension, wie sie im Regierungsprogramm
definiert ist, nicht umgesetzt wurde. U.a. vorgesehen war, dass bereits auch ein Teil des Pensionsanspruches ausbezahlt
wird.
Pensionen 2016
Die Pensionserhöhung für das Jahr 2016 wird 1,2 Prozent betragen. Die Richtsätze für die Ausgleichszulagen
werden ebenso mit diesem Faktor angepasst und betragen im Jahr 2016 für Alleinstehende 882,78 Euro und für
Verheiratete 1.323,58 Euro.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Versicherte im ASVG wird im kommenden Jahr 4.860 Euro betragen.
Aliquotierung bei der Anpassung von Neupensionen
Gemäß § 108h ASVG ist die erstmalige Anpassung einer Pension erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner
des dem Beginn des Anspruchs auf Pension zweitfolgenden Kalenderjahres vorzunehmen. D.h.: Zum 1. Jänner 2016
werden nur Pensionen angepasst, deren Stichtag vor dem 1. Jänner 2015 liegt. Pensionen mit Stichtag im Jahr
2015 werden dagegen erstmals mit 1. Jänner 2017 angepasst.
Neupensionen werden somit derzeit nicht sofort angepasst, sondern haben eine Wartefrist von bis zu 24 Monate bis
zur ersten Anpassung.
Der Österreichische Seniorenrat bekämpft diese Regelung seit ihrer Einführung 2011 und fordert eine
Aliquotierung, dass künftig beispielsweise ein Pensionist mit Stichtag 1. Juli 2016 ab dem 1. Jänner
2017 aliquot 6/12 der Anpassung erhält.
Pensions-Reformen
Die Bundesregierung hat beschlossen, bis 29. Februar 2016 Reformen zur Sicherung unseres Pensionssystems vorzuschlagen.
Der Österreichische Seniorenrat wartet nicht nur auf die Vorschläge der Bundesregierung, um sie zu prüfen
und gegebenenfalls zu kommentieren, sondern fordert seine volle Einbindung bereits im Vorstadium der Vorschlagsentwicklung.
Der Österreichische Seniorenrat legt Wert auf:
Die Gesetzliche Verankerung des Pensions- und Beschäftigungs-monitorings
Bereits für Ende 2015 war im Regierungsprogramm vorgesehen, das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote
signifikant anzuheben. Als eine der Maßnahmen wurde ein Monitoring vorgesehen. Das Pensionsantrittsalter
steigt. Das zeigt, dass die gesetzten Maßnahmen wirken. Jetzt geht es darum, auch die vereinbarten Beschäftigungsquoten
zu erfüllen.
Das Sozialministerium führt auch bereits ein Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring
durch, die gesetzliche Grundlage dafür fehlt jedoch. Das neue Monitoring ist daher gesetzlich zu verankern
und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger durchzuführen.
Der Österreichische Seniorenrat fordert in diesem Zusammenhang auch das Pensionsmonitoring aller Beamtengruppen
(inkl. Länder, ausgelagerte Unternehmen, usw.).
Diese Zahlen sind getrennt von den gesetzlichen Pensionen (ASVG, Gewerbe, Bauern) auszuweisen und ebenso mit Zielerreichungs-Werten
zu versehen. Auch die Rehageld-Bezieherinnen und Bezieher sind gesondert auszuweisen.
Umsetzung der Aufschub-Bonuspension
Als verstärkte Anreize zur Weiterarbeit über das frühestmögliche Pensionsalter hinaus und
somit für den Fall der Nicht-Inanspruchnahme einer (Regel)-Alterspension (Aufschub des Pensionsbezugs) soll
– laut Regierungsprogramm – der derzeitige Bonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht und vom Erwerbseinkommen kein
PV-Beitrag mehr eingehoben werden. Der Gesamterhöhungseffekt würde damit rund 10 % pro Jahr des Aufschubs
betragen. Diese Regelung ist vor allem für das künftige Pensionseinkommen von Frauen von besonderer Bedeutung,
der Seniorenrat verlangt eine rasche Umsetzung.
Bonus-Malus-System
Für 2016 ist die Umsetzung des Bonus-Malus-Systems für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
vorgesehen - allerdings in einer abgeschwächten Form. Unternehmen, die ältere Arbeitnehmer beschäftigten,
sollen einen Bonus in der Höhe von 0,1 Prozent ihrer Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds erhalten.
Für Arbeitgeber, welche die festgelegte Quote bis Mitte 2017 nicht erfüllen, ist ab 2018 eine in Höhe
der doppelten Ablösungsabgabe, also 236 Euro, für jeden gekündigten Dienstnehmer, unabhängig
vom Alter vorgesehen. Diese wird als Malus bezeichnet.
Der Österreichische Seniorenrat tritt dafür ein, dass sowohl Bonus als auch Malus kräftiger ausfallen
müssen und die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zum Bonus-Malus-System vollständig
umgesetzt werden.
Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
Die künftige Aufgabe der sog. Pensionskommission soll in einer Gesamtbetrachtung der Alterssicherung mit getrennter
Darstellung der Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung, der öffentlich-rechtlichen Pensionen und
der Betriebs- und Privatvorsorgepensionen liegen. Das Regierungsprogramm sieht dazu vor, dass sich die Pensionskommission
in Zukunft aus den für das oben genannte Ziel notwendigen Expertinnen und Experten zusammensetzt.
Die aus den Gutachten abzuleitenden Empfehlungen werden von einer aus den in der Kommission vertretenen Interessenvertretungen
beschickten Gruppe erstellt und der Bundesregierung übermittelt. Diese Gruppe besteht aus den Sozialpartnern
und den Generationen-Sozialpartnern.
Der Österreichische Seniorenrat fordert für 2016 die Umsetzung einer Pensionskommission für beide
Bereiche unter der gemeinsamen Verantwortung von BMASK und BMF.
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