Fahrverbot, Steuerbefreiung und vereinfachte Pickerl-Nachprüfung
Wien (arbö) - Auch im kommenden Jahr wird sich für die österreichischen Autofahrer einiges
ändern. Der ARBÖ gibt einen Überblick über die 2016er-Neuerungen:
Sachbezug
Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzt und dessen Fahrzeug mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt,
zahlt ab 1. Jänner 2016 nicht wie bisher 1,5% sondern 2% Sachbezug vom Anschaffungswerts des Autos, maximal
jedoch 960 Euro (bisher: 720 Euro). Diese Regelung gilt nicht nur für neue sondern auch für bestehende
Fahrzeuge. Für Dienstkraftwagen mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm, also Batterie-Elektroautos, ist kein
Sachbezug anzusetzen.
Beibehalten wurde jene Regelung, dass der halbe Sachbezug anzusetzen ist, wenn der Dienstnehmer weniger als 500
Kilometer pro Monat privat unterwegs ist. Dies muss jedoch mittel Fahrtenbuch belegt werden.
Vorsteuerabzug
Batteriebetriebene Elektroautos sind ab 1. Jänner 2016 vorsteuerabzugsberechtigt.
Normverbrauchsabgabe
Ab kommendem Jahr können auch Privatpersonen die Normverbrauchsabgabe nach einem Fahrzeugverkauf ins Ausland
anteilig zurückfordern. Außerdem wird der Nova-Abzugsposten auf 300 Euro (bisher 400 Euro beziehungsweise
600 Euro für umweltfreundliche Fahrzeuge) reduziert.
LKW-Fahrverbot
Lastkraftwagen der Abgasklasse EURO II (Zulassung vor dem 1. Oktober 2001) dürfen in Wien sowie in Teilen
von Niederösterreich nicht mehr fahren. Ab 1. Juli 2016 gilt das Fahrverbot für Euro II-LKW auch in Oberösterreich
auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid.
Vereinfachte Pickerl-Nachprüfung
Mit 1. Februar wird die §57a-Begutachtung vereinfacht: Bei der nochmaligen Überprüfung des Fahrzeugs
in der selben Begutachtungsstelle innerhalb von vier Wochen und sofern nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren
wurde, sollen nur die Mängel und nicht mehr, so wie bisher, das gesamte Fahrzeug überprüft werden.
Autobahn-Vignette
Mit 1. Februar gilt ausschließlich die mandarin-orangene Autobahnvignette. Das Autobahn-Pickerl wird um 1,5
Prozent teurer und kostet somit für ein Jahr 85,70 Euro (+1,30 Euro), für eine Zweimonatsvignette zahlt
man 25,70 Euro (+0,40 Euro) und für die 10-Tages-Variante 8,80 Euro (+0,10 Euro).
Neue Führerscheinfragen
Voraussichtlich im März kommenden Jahres wird es neue Fragen für die theoretische Fahrprüfung
sowie neue Prüfbilder geben.
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