FMA verordnet für zwölf Banken
 zusätzliche Eigenkapital-Puffer

 

erstellt am
23. 12. 15
11:00 MEZ

Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat zwölf österreichischen Kreditinstituten mit Wirkung ab 1. Jänner 2016 zusätzliche Eigenkapital-Puffer vorgeschrieben. Die entsprechende „Kapitalpuffer-Verordnung“ der FMA ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute in Kraft getreten. Dabei wird jedem dieser Kreditinstitute individuell der Aufbau eines zusätzlichen „Systemrisiko-Puffers“ vorgeschrieben, der letztlich bis zu 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva beträgt und zusätzlich zum harten Kernkapitalerfordernis zu halten ist. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit dieser Kreditinstitute gegenüber ihren spezifischen systemischen Risiken zu erhöhen.

Die FMA setzt mit der Verordnung eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um. Der Systemrisikopuffer ist ein Risikopolster, der langfristige Risiken, die sich aus der starken Verflechtung der Banken untereinander, oder aufgrund gleichartiger Risikopositionen – also dem systemischen Klumpenrisiko - ergeben, abfedern soll.

Die Kapitalpuffer-Verordnung regelt neben dem Systemrisikopuffer auch den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP), der dem Entstehen von riskanten Kreditblasen entgegenwirkt. Da jedoch in Österreich derzeit kein übermäßiges Kreditwachstum zu beobachten ist, wird der AZKP zunächst mit 0% festgesetzt. Das FMSG wird diesen Wert zukünftig quartalsweise evaluieren.

„Die Kapitalpuffer-Verordnung ist ein weiterer Meilenstein der FMA zur Stärkung von Quantität und Qualität der Kapitalausstattung der österreichischen Banken. Diese individuellen, risikoorientierten Kapital- und damit Sicherheitspölster stärken die Stabilität des österreichischen Finanzmarktes“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller.

 

 

 

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