Nationalpark Stilfserjoch: Finanzierung geregelt

 

erstellt am
23. 12. 15
11:00 MEZ

Bozen (lpa) - In Sachen Selbstverwaltung des Südtiroler Teils des Nationalparks Stilfserjoch hat die Landesregierung am 22.12. eine weitere Entscheidung getroffen. Sie hat die Finanzierungsregelung beshclossen und den Landeshauptmann zur Unterzeichnung des entsprechenden Abkommens ermächtigt.

Im Sommer hatte die Südtiroler Landesregierung mit der Genehmigung eines Einvernehmensprotokolls zwischen den Ländern Südtirol und Trentino zur Aufteilung der Kosten für den Nationalpark Stilfserjoch und mit einer Übergangsregelung für die Organisation der Verwaltungsbefugnisse des Parks die praktischen Voraussetzungen für eine Übernahme der Verwaltung des Nationalparks geschaffen. Die notwendige Grundsatzvereinbarung über den Übergang der Verwaltungskompetenzen des Nationalparks Stilfserjoch an Südtirol und das Trentino sowie an die Region Lombardei war bereits im Februar 2015 in Rom unterzeichnet worden. Anfang Dezember wurde die von der Zwölferkommission geänderte Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut vom Ministerrat genehmigt.

Nun hat die Landesregierung einen Schritt zur finanztechnischen Umsetzung der neuen Durchführungsbestimmung gesetzt. Sie hat den Landeshauptmann ermächtigt, gemeinsam mit dem Umweltministerium, dem Trentino und der Lombardei das Abkommen über die Finanzierung für die Verwaltung des lombardischen Teils zu unterzeichnen. Damit beteiligt sich das Land zur Hälfte an den Nationalpark-Verwaltungskosten des lombardischen Teils in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro.

"Südtirol übernimmt ebenso wie das Trentino, dessen Parkteil ja viel kleiner ist, die Hälfte dieses Kostenanteils, also 1,75 Millionen Euro", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Es handelt sich dabei um Mittel, die über das so genannte Mailänder Abkommen gebunden sind. Südtirol stellt für die Finanzierung also keine neuen Geldmittel bereit", präzisierte nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Kompatscher. Der Betrag soll jährlich Ende März überwiesen werden.

 

 

 

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