Verordnung sieht acht Kasernen-Standorte
 als Betreuungsstellen vor

 

erstellt am
22. 12. 15
11:00 MEZ

Einigung zwischen Flüchtlingskoordinator Konrad, BMI und BMLV
Wien (bmi) - Acht zusätzliche Kasernen können künftig als Betreuungsstellen für Asylwerber genutzt werden. Darauf haben sich das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und Flüchtlingskoordinator Dr. Christian Konrad als Mitglieder der Task Force der Bundesregierung geeinigt.

Die Verordnung ermöglicht es dem Bund, bei Nicht-Erfüllung der vereinbarten Länderquote die Kasernen kurzfristig als Betreuungsstelle für Asylwerber in Betrieb nehmen zu können. Vom Durchgriffsrecht kann die Bundesregierung nur Gebrauch machen, wenn ein Bundesland die Quote im Vormonat nicht zu hundert Prozent erfüllt.

Bei den acht Kasernen handelt es sich um

  1. 1. Türk-Kaserne – Gemeinde Spittal an der Drau (Postleitzahl 9800) 2. Hensel-Kaserne – Gemeinde Villach (Postleitzahl 9501)
  2. 3. Fliegerhorst Brumowski – Gemeinde Tulln (Postleitzahl 3425)
  3. 4. Hessen-Kaserne – Gemeinde Wels (Postleitzahl 4600)
  4. 5. Kirchner-Kaserne – Gemeinde Graz (Postleitzahl 8010)
  5. 6. Benedek-Kaserne – Gemeinde Bruckneudorf (Postleitzahl 2460)
  6. 7. Wallenstein-Kaserne – Gemeinde Götzendorf an der Leitha (Postleitzahl 2434)
  7. 8. Wintersteller-Kaserne – Gemeinde Sankt Johann (Postleitzahl 6380)


Die dafür notwendige Verordnung des Bundesministeriums für Inneres trat mit 19. Dezember 2015 in Kraft. Sie ist vorerst auf sechs Monate befristet.

 

 

 

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