Einigung zwischen Flüchtlingskoordinator Konrad, BMI und BMLV
Wien (bmi) - Acht zusätzliche Kasernen können künftig als Betreuungsstellen für Asylwerber
genutzt werden. Darauf haben sich das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport und Flüchtlingskoordinator Dr. Christian Konrad als Mitglieder der Task Force der Bundesregierung
geeinigt.
Die Verordnung ermöglicht es dem Bund, bei Nicht-Erfüllung der vereinbarten Länderquote die Kasernen
kurzfristig als Betreuungsstelle für Asylwerber in Betrieb nehmen zu können. Vom Durchgriffsrecht kann
die Bundesregierung nur Gebrauch machen, wenn ein Bundesland die Quote im Vormonat nicht zu hundert Prozent erfüllt.
Bei den acht Kasernen handelt es sich um
- 1. Türk-Kaserne – Gemeinde Spittal an der Drau (Postleitzahl 9800) 2. Hensel-Kaserne
– Gemeinde Villach (Postleitzahl 9501)
- 3. Fliegerhorst Brumowski – Gemeinde Tulln (Postleitzahl 3425)
- 4. Hessen-Kaserne – Gemeinde Wels (Postleitzahl 4600)
- 5. Kirchner-Kaserne – Gemeinde Graz (Postleitzahl 8010)
- 6. Benedek-Kaserne – Gemeinde Bruckneudorf (Postleitzahl 2460)
- 7. Wallenstein-Kaserne – Gemeinde Götzendorf an der Leitha (Postleitzahl
2434)
- 8. Wintersteller-Kaserne – Gemeinde Sankt Johann (Postleitzahl 6380)
Die dafür notwendige Verordnung des Bundesministeriums für Inneres trat mit 19. Dezember 2015 in Kraft.
Sie ist vorerst auf sechs Monate befristet.
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