Strafrechts-Reform tritt in Kraft

 

erstellt am
31. 12. 15
11:00 MEZ

Ab Jänner 2016 gelten strengere Strafen bei Gewaltdelikten – Neuorientierung des Strafrechts in Österreich durch Überarbeitung von rund 200 Tatbeständen
Wien (bmj) - Mit 1. Jänner 2016 tritt die umfangreichste Reform des Strafgesetzbuches seit 1975 in Kraft, die eine Neuorientierung des Strafrechts in Österreich markiert und damit den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird. So wird künftig der höchstpersönliche Lebensbereich noch stärker geschützt indem Straftaten gegen Leib und Leben deutlich strenger geahndet werden. Straftäter riskieren beispielsweise künftig bei absichtlich schwerer Körperverletzung doppelt so hohe Freiheitsstrafen wie bisher – nämlich ein bis zehn Jahre. Stirbt das Opfer drohen künftig fünf bis 15 Jahre Haft. Zugleich werden die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten angehoben. Dadurch kommt es zu einer Verschiebung in den Strafdrohungen zugunsten des Schutzes der höchstpersönlichen Rechtsgüter. Es werden daher beispielsweise reine Diebstähle oder andere Vermögensdelikte in Zukunft, wenn keine Gewalt im Spiel ist, entsprechend geringer bestraft. „Menschen legen heute deutlich mehr Wert auf körperliche und auch sexuelle Integrität. Das muss sich auch im Strafrecht wiederspiegeln. Daher werden ab Jänner 2016 unter anderem Gewalt- und Sexualstraftäter strenger bestraft. Denn eines ist klar, wenn Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich Schaden zugefügt wird, kann man diesen mit Geld eigentlich nicht wieder gutmachen“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter über eine seiner größten Reformen, die er 2015 erfolgreich umgesetzt hat.

Im Zuge der Reform wurden insgesamt rund 200 Tatbestände überarbeitet, aber auch völlig neue eingeführt. So werden mit Jänner 2016 u.a. Zwangsheirat, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Cybermobbing neu unter Strafe gestellt. Wer also im Internet die Privatsphäre von jemandem so stark verletzt, dass dieser in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Führt die Tat zum (versuchten) Selbstmord, so drohen bis zu drei Jahre Haft. Dieser Tatbestand nützt also jedem, denn durch den Einsatz neuer Medien kann jeder relativ leicht zum Opfer derartiger Straftaten werden. Neben der Einführung neuer Tatbestände wurden aber auch bereits bestehende wie beispielsweise Verhetzung neu definiert und deutlich verschärft. „Wir haben nun ein noch stärkeres Mittel um gegen Menschenfeindlichkeit und Hass vorgehen zu können. Wenn jemand aufgrund seiner Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sprache oder ähnliches verbal attackiert wird, darf das nicht ungestraft bleiben. Hass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, denn wer Hass sät, wird Gefängnis ernten. Und das gilt selbstverständlich auch für verhetzende Inhalte, die über Social Media Kanäle verbreitet werden“, so Brandstetter.

 

 

 

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