OÖ: Zwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu

 

erstellt am
31. 12. 15
11:00 MEZ

Bürgernaher Rechtschutz bewährt sich in der Praxis
Linz (lvgh) - Im Rahmen einer umfassenden Reform wurde 2014 der Rechtschutz gegen Entscheidungen der Verwaltung grundlegend neu gestaltet. Ziel dieser Reform war eine Verbesserung des Rechtsschutzes: Der bisherige Rechtsweg innerhalb der Verwaltung ("Instanzenzug") wurde durch die Reform grundsätzlich - ausgenommen bestimmte Angelegenheiten in der Kommunalverwaltung - abgeschafft. Die Verwaltung wird seither durchgehend durch unabhängige Gerichte kontrolliert. Die neuen (österreichweit 11) Verwaltungsgerichte haben eine Vielzahl von Behörden und Sonderbehörden (rund 120) abgelöst, wodurch die Rechtsschutzlandschaft deutlich übersichtlicher ist und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht vereinfacht wurde. Die Verwaltungsgerichte in den Ländern gewährleisten zudem die räumliche Nähe zum Recht.

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet in den verschiedensten - rund 250 - Rechtsbereichen (Baurecht, Glücksspielrecht, Naturschutzrecht, Jagdrecht, Vergaberecht, Apothekenrecht, Dienstrecht verschiedener Berufsgruppen [zB Landes- und Gemeindebedienstete, Ärzte, Architekten], Verkehrs- und Straßenrecht, Betriebsanlagenrecht und viele andere). Verfahren, die das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Jahr 2015 entschied, betrafen etwa den Antrag der Bürgerinitiative "Rettet die Linzer Eisenbahnbrücke" betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung, das Straßenprojekt "Umfahrung Munderfing-Mattighofen", die eisenbahnrechtliche Genehmigung der "StadtRegioTram Gmunden-Vorchdorf" und die Disziplinarsache des ehemaligen Finanzdirektors der Landeshauptstadt Linz.

Nach nunmehr zwei Jahren "Verwaltungsgerichtsbarkeit neu" sieht der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich Dr. Johannes Fischer die Vorteile dieser Reform bestätigt: "Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht wurde deutlich vereinfacht. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von rund 3-4 Monaten dokumentiert die Zielsetzung, rasch Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Mittlerweile konnten durch das Engagement der Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - neben der Bewältigung des laufenden Eingangs - auch die von den (durch die Reform) aufgelösten Behörden übernommenen Akten faktisch zu 100 Prozent erledigt werden."

Obwohl Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden können, wirkt das Landesverwaltungsgericht de facto als letzte Instanz und stellt damit frühzeitig Rechtssicherheit her: Rund 92 % der Fälle, die das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet, werden gar nicht bekämpft. Nur ca 8 % der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich werden beim Verwaltungsgerichtshof angefochten, wobei dieser rund drei Viertel dieser überprüften Entscheidungen bestätigt. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung verfügt und seine Entscheidungen von hoher Qualität sind.

Eine wesentliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger brachte auch die Übersiedelung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich Mitte des Jahres 2015 mit sich: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich - das von Jänner 2014 bis Mai 2015 an zwei Standorten in Linz und Urfahr zu finden war - hat im Mai 2015 neue Räumlichkeiten in der Volksgartenstraße 14, 4020 Linz, bezogen. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ist seither für alle Beteiligten besser erreichbar. Am neuen Standort ist zudem eine Servicestelle eingerichtet, die den Rechtsschutzsuchenden bei Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Verfügung steht.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.lvwg-ooe.gv.at

 

 

 

 

 

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