Große Steuerreform ohne Einführung neuer Steuern gelungen. „So holen Sie Ihr Geld
zurück“ – Info-Video auf seniorenbund.at
Wien (seniorenbund) - Zum Jahreswechsel hält Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen
Seniorenbundes, am 30.12. fest: „Das Neue Jahr bringt mehr Netto vom Brutto – auch für Seniorinnen und Senioren.
Zugleich wirkt die Teuerungsabgeltung für Pensionen in der Höhe von 1,2 Prozent der Bruttopension. (Anm.:
Achtung, gilt nicht für Pensionsantritte 2015). So verfügen Seniorinnen und Senioren mit der Jänner-Pension
(Auszahlung Ende Jänner!) über ein wichtiges Doppel-Plus auf ihrem Konto. Dies bedeutet zum Beispiel
für jemanden, der heute eine knapp über dem Median liegende Pension von 1.300,- Euro monatlich bezieht,
alleine im Jahr 2016 ein echtes Netto-Plus von insgesamt rund 590,- Euro! Diese umfassende Entlastung ist gelungen,
ohne neue Steuern einzuführen! Mit umfassender Arbeit haben Seniorenbund und ÖVP die umfassenden SPÖ-Steuerwünsche
nach Eigentums-, Schenkungs- und Erbschaftssteuern abwenden können! Gerade für Seniorinnen und Senioren
ist das ein wichtiger Punkt – sie haben sich in ihrem Leben schon viel erarbeitet und daher gespart!“
Hinweis:
Einige ausgewählte Beispiele zum Doppel-Plus aus Teuerungsabgeltung und Lohnsteuersenkung finden Sie auf den
Seiten des Seniorenbundes hier:
http://www.seniorenbund.at/fileadmin/user_upload/Steuerentlastung.pdf
Für Ihre persönliche und individuelle Berechnung vertrauen Sie auf den offiziellen Rechner des Finanzministeriums:
http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner_Entlastungsrechner.html
(Achtung: „Pensionist“ auswählen, sonst erhalten Sie Zahlen für Aktive, die auf Sie nicht zutreffen)
Auch für Kleinstpensionisten erstmals Gutschrift erreicht!
Der Seniorenbund-Obmann hält zu kleinen Pensionen fest: „Auch wenn die Pension unter der Steuergrenze
liegt (Anm.: ca. 1067,-brutto monatlich), profitieren Seniorinnen und Senioren erstmals von der Steuerreform. Sie
erhalten schon für das halbe Steuerjahr 2015 eine Gutschrift von bis zu 55,- Euro. Wie vereinbart wird dies
ab dem Steuerjahr 2016 mit Auszahlungstermin 2017 automatisch erfolgen, dann in der Höhe von bis zu 110,-
Euro. Um die 55,- Euro für 2015 abzuholen, füllen Sie bitte die Arbeitnehmerveranlagung (L1 2015) möglichst
gleich nach dem Jahreswechsel aus. Das geht ganz einfach und ist in drei Minuten erledigt! Bitte lassen Sie dieses
Geld nicht liegen, holen Sie es ab!“
Hinweis: Wie einfach man die Steuergutschrift beantragen kann, sehen Sie hier:
https://www.youtube.com/watch?v=pf9MM0lY-yM
Wehrmutstropfen Ausgleichszulagen
„Ein Wehrmutstropfen dieser großen Reform ist, dass ausgerechnet Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage
– deren Anzahl zuletzt deutlich gesunken ist – diese Steuergutschrift nicht erhalten. Dem Vernehmen nach konnte
der Sozialminister dies auf Drängen eines hohen Arbeiterkammer-Funktionärs im SPÖ-Verhandlungsteam
nicht umsetzen. Die dementsprechende Änderung ist und bleibt auf der Seniorenbund-Forderungsliste“, hält
Khol abschließend fest.
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