Förderungsbericht 2014 liegt dem Nationalrat vor
Wien (pk) - Der aktuelle Förderungsbericht, den die Bundesregierung dem Parlament kurz vor Weihnachten
übermittelt hat ( III-226 d.B.), weist für 2014 eine Zunahme der Förderungen gegenüber 2013
um 482 Mio. € (2,6%) auf 19,3 Mrd. € aus. Direkte Förderungen stiegen um 102 Mio. € auf 5,26 Mrd. € (2013:
5,16 Mrd. €), bei der Arbeitsmarktförderung um 96 Mio. € und bei der Umweltförderung um 60 Mio. €. Einsparungen
wurden bei der Wirtschaftsförderung (-42 Mio. €) sowie bei der Förderung der Ländlichen Entwicklung
und beim Schutzwasserbau (–86 Mio. €) verzeichnet. Empfänger von Direktsubventionen waren 2014 Träger
des öffentlichen Rechts mit insgesamt 2,1 Mrd. € (2013: 2,12 Mrd. €), Unternehmungen mit 1,33 Mrd. € (2013:
1,28 Mrd. €), Haushalte und private Institutionen mit 1,71 Mrd. € (2013: 1,65 Mrd. €) und Stellen im Ausland mit
0,112 Mrd. € (2013: 0,106 Mrd. € ). Die Finanzierung der direkten Förderungen erfolgte 2014 zu 1,41 Mrd. €
oder zu 26,9% durch zweckgebundene Einzahlungen wie Arbeitslosenversicherungsbeiträge (745 Mio. €), Mittel
für die Siedlungswasserwirtschaft und Katastrophenfonds oder die Kraftfahrzeugsteuer. Der Rest der Förderungsmittel
stammte aus allgemeinen Budgetmitteln.
Die indirekten Förderungen, also Ausnahmen von der Steuerpflicht, stiegen 2014 auf insgesamt 13,99 Mrd. €
(2013: 13,61 Mrd. €) , wovon 9,35 Mrd. € auf den Bund und der Rest auf die Länder entfielen. Bei den indirekten
Förderungen ist der Anstieg um 380 Mio. € vor allem auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz (300 Mio.
€) und auf die Forschungsprämie (110 Mio. €) zurückzuführen.
Starke Veränderungen im Berichtswesen über Förderungen
Die Berichte über Förderungen wurden in den letzten Jahren wesentlich verändert. Auf Wunsch der
Abgeordneten enthalten die Förderungsberichte seit 2012 bessere Informationen über indirekte Förderungen.
In weiterer Folge wurde die Darstellung der direkten Förderungen an Strukturveränderungen im Bundeshaushalt
sowie an die Transparenzdatenbank angepasst. Besonders gravierende Veränderungen in der Darstellung der Förderungen
machte am 1. September 2014 die Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung notwendig, die die Summe
der Unternehmensförderungen in Österreich gegenüber der bisherigen Darstellung mehr als halbierte.
So entwickelten sich die Unternehmensförderungen (Subventionen und Vermögenstransfers) in der Darstellung
nach dem neuen Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 2010) in Österreich
wie folgt (in Mrd. Euro; Daten nach ESVG 1995 in Klammern) - 2010: 8.100 (18.653); 2011 8.013 (17.776); 2012: 8.487
(20.360); 2013 8.464 (19.420); 2014: 11.440.
Subventionen und Transfers
Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) unterscheidet Subventionen von Vermögenstransfers und sonstigen
Transfers. Subventionen sind Zahlungen ohne Gegenleistung an in Österreich ansässige Produzenten, mit
denen der Staat Einfluss auf den Produktionsumfang, die Verkaufspreise oder die Entlohnung der Produktionsfaktoren
nimmt. Vermögenstransfers sind Investitionszuschüsse, Entschädigungen bei Naturkatastrophen, Haftungsübernahmen,
Schuldenaufhebungen und Bankenhilfen. Sonstige laufende Transferzahlungen sind Staatszuschüsse an private
Organisationen ohne Erwerbscharakter (Vereine, konfessionelle Schulen, Ordensspitäler) und private Haushalte
(ohne Sozialtransfers) sowie Zahlungen an EU und internationale Organisationen.
Durch die Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kam es bei den Subventionen und Vermögenstransfers
zu signifikanten Änderungen, weil staatliche Transfers an Krankenhäuser und Verkehrsunternehmen, die
seit der Generalrevision zum Sektor Staat gezählt werden (Landes- und Gemeindespitäler, Infrastruktur
und Personenverkehr der ÖBB), nicht mehr als Subventionen oder Vermögenstransfers gelten, sondern als
innerstaatliche Transfers verbucht werden.
Österreichs Förderungspolitik im internationalen Vergleich
Die Geldleistungen der Gebietskörperschaften an Unternehmen und Privatpersonen in Österreich betrugen
2013 zirka 80,4 Mrd. €, das sind rund 27,7% des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Gemäß dem ESVG umschließt
dieser Wert zum Ländervergleich alle direkten Förderungen (Subventionen und Vermögenstransfers)
an Unternehmen sowie an Private inklusive Sozialleistungen. Österreich lag damit im Jahr 2013 vor Finnland
(26,2%), Schweden (22,5%) und der Schweiz (17,6%), aber hinter Frankreich (31,8%).
Die Ausgaben für die soziale Sicherung betrugen 2013 in Österreich 20% des BIP. Europäische Vergleichswerte
dazu betrugen 2013 17,3% (EU-28), 18,4% (Euroraum), 17,2% (Deutschland), 21,1% (Frankreich), 19,9% (Finnland),
20,1% (Italien) und 18,6% (Griechenland). Der Wert für die Altersausgaben schwankt zwischen 8,4% des BIP in
Schweden und 12,6% des BIP in Österreich. In der EU-28 lag er bei 10,4% des BIP, im Euroraum bei 10,9% des
BIP. Frankreich hat bei der Wohnraumförderung mit Geld- und Versicherungsleistungen von 0,8% des BIP einen
sehr hohen Anteil, in den anderen dargestellten Staaten liegt der Anteil zwischen 0,1% und 0,4% des BIP.
Der Anteil der Förderungen an Unternehmen lag in Österreich von 2006 bis 2013 zwischen 2,6% und 3,0%
des BIP. 2013 betrug er 2,7% des BIP. Die Subventionen schwankten 2006 bis 2013 zwischen 1,4% auf 1,6% des BIP,
2013 lagen sie bei 1,4%. Die Vermögenstransfers lagen 2006 bis 2013 zwischen 1,1% und 1,4% des BIP und machten
2013 1,3% des BIP aus. Im Internationalen Vergleich lagen die Unternehmensförderungen in der Schweiz mit 4,6%
des BIP höher, in Frankreich mit 2,7% gleich mit Österreich. Die EU-28 verzeichnete 2,3%, die Eurozone
2,5%, Schweden 2%, Finnland 1,6%, und Deutschland 1,8%).
Auf dem Weg zu mehr Effizienz im Förderwesen
Am 22. August 2014 verordnete der Finanzminister Allgemeine Rahmenrichtlinien des Bundes für die Gewährung
von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014). Verpflichtende Abstimmungen sollen unerwünschte Mehrfachförderungen
vermeiden, Ziele und Indikatoren dienen der Förderungsevaluierung und Wirkungsorientierung und Verbesserungen
bei Gewährung, Abwicklung und Kontrolle von Förderungen. Laut einem Bericht der Untergruppe "Förderungen"
der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission (ADK) funktioniert das Förderungswesen Österreichs
in weiten Bereichen rational und kooperativ. Um Mehrfachförderungen und Ineffizienzen zu vermeiden, sollte
aber die Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften verbessert werden. Zu den Schwächen zählten
mangelnde Strategie, fehlende Wirkungsorientierung sowie Defizite bei Gewährung, Abwicklung, Kontrolle und
Evaluierungen der Förderungen. Der Bund habe in den letzten Jahren mit neuen Steuerungselementen Fortschritte
erzielt und den Ländern und Gemeinden entsprechende Vorschläge unterbreitet. Vorschläge zum Förderungswesen
sollten bei den Finanzausgleichsverhandlungen berücksichtigt werden, liest man im Bericht der Regierung. Dazu
wurde im politischen Lenkungsausschuss zum Finanzausgleich am 15.7.2015 eine Aufgabenkritik mit den Schwerpunkten
Privatwirtschaftsverwaltung und Förderungen vereinbart, heißt es im aktuellen Förderungsbericht.
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