Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
von bis zu 20 kWp auf gemeindeeigenen Gebäuden
Eisenstadt (blms) - Rund ein Viertel der burgenländischen Gemeinden haben die von Landeshauptmann Hans
Niessl initiierte „Photovoltaikförderung für Gemeinden“ über die Bedarfszuweisungen seitens des
Landes bereits genutzt. Und das sei gut so, sagt Landeshauptmann Niessl, der eine Verlängerung der Aktion
bis 31. März 2016 ankündigt: „Immer mehr Gemeinden setzen bewusst auf den zukunftsweisenden Weg der erneuerbaren
Energie und auf Nachhaltigkeit. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Durch die
Förderung des Landes rechnet sich diese Zukunftsinvestition bereits in wenigen Jahren. Wir setzen unseren
Weg mit Konsequenz fort: Die Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
von bis zu 20 kWp auf gemeindeeigenen Gebäuden bleibt bis zum 31. März 2016 für alle burgenländischen
Gemeinden aufrecht.“ Die Förderung trage auch zur Belebung der regionalen Konjunktur bei und komme den heimischen
Betrieben zugute. Die Photovoltaikförderung für Gemeinden bleibt auch nach dem 31. März 2016 bestehen
– aber auf Grund der sinkenden Preise für Photovoltaik-Anlagen wird die Förderhöhe gesenkt. Für
Anlagen unter 20 kWp wird es einen aliquoten Förderzuschuss geben.
„Durch die Verlängerung der Photovoltaikförderung für Gemeinden erhalten einerseits die Gemeinden
die Möglichkeit, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und andererseits setzen wir damit einen
kräftigen Impuls zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit“, betont Niessl.
Zusätzlich setze man auch seitens der Wohnbauförderung mit der Sonderförderaktion „Burgenländischer
Handwerkerbonus“ einen Anstoß im Kampf gegen die Winterarbeitslosigkeit, so Niessl. Seit Jahresbeginn erhalten
Privatpersonen einen „Handwerkerbonus“ für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung bzw. bei
der Schaffung von barrierefreien Maßnahmen, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
Gefördert werden Arbeitsleistungen, die pro Endrechnung zumindest 400 Euro - ohne Umsatzsteuer – betragen
und die zwischen dem 1. Jänner und dem 31. März 2016 erbracht oder bezahlt wurden. Die Förderhöhe
beträgt 25% der förderbaren Kosten, mindestens 100 Euro und maximal 5.000 Euro. Es handelt sich dabei
um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
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