Jugendgerichtsgesetz seit 1. Jänner 2016 in Kraft
Wien (bmj) - Mit 1. Jänner 2016 ist die von Justizminister Wolfgang Brandstetter umgesetzte Reform
des Jugendgerichtsgesetzes in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, Untersuchungshaft und in weiterer Folge Strafhaft
bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund wird künftig
verstärkt auf sinnvolle Alternativen wie beispielsweise die betreuten Wohngemeinschaften, die seit Dezember
2015 österreichweit eingerichtete Jugendgerichtshilfe und die Sozialnetzkonferenzen fokussiert. „Wir setzen
also ganz klar auf Prävention statt auf Repression. Denn Jugendliche probieren vieles aus und so ist auch
das Risiko, straffällig zu werden, bei jungen Menschen besonders hoch. Wir dürfen aber nicht davon ausgehen,
dass diese ihr Leben lang kriminell bleiben. Ganz im Gegenteil: ihr Verhalten ist noch stark beeinflussbar und
so stehen die Chancen eines Neubeginns in dieser Selbstfindungsphase sehr gut – diese müssen wir nutzen“,
so Justizminister Brandstetter.
Mit der Reform wird einerseits der Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft noch stärker betont und andererseits
auch sichergestellt, dass Richter und Staatsanwälte Alternativen zur Haft, wie beispielsweise die betreuten
Wohngemeinschaften, auch tatsächlich wahrnehmen. Zudem gelten künftig gewisse Bestimmungen nicht mehr
nur für Jugendliche, sondern auch für junge Erwachsene, die das achtzehnte aber noch nicht das einundzwanzigste
Lebensjahr vollendet haben. So werden beispielsweise die Strafuntergrenzen bei jungen Erwachsenen an jene der Jugendlichen
angepasst. „Haft kann bei jungen Menschen wirklich immer nur das allerletzte Mittel sein. Daher ist es wichtig,
dass wir entsprechende sinnvolle Alternativen haben, mit denen wir Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich
resozialisieren können, damit sie einen anderen, straffreien Weg einschlagen.“
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