Untersuchungshaft bei straffällig gewordenen
 Jugendlichen nur noch in Ausnahmefällen

 

erstellt am
07. 01. 16
11:00 MEZ

Jugendgerichtsgesetz seit 1. Jänner 2016 in Kraft
Wien (bmj) - Mit 1. Jänner 2016 ist die von Justizminister Wolfgang Brandstetter umgesetzte Reform des Jugendgerichtsgesetzes in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, Untersuchungshaft und in weiterer Folge Strafhaft bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund wird künftig verstärkt auf sinnvolle Alternativen wie beispielsweise die betreuten Wohngemeinschaften, die seit Dezember 2015 österreichweit eingerichtete Jugendgerichtshilfe und die Sozialnetzkonferenzen fokussiert. „Wir setzen also ganz klar auf Prävention statt auf Repression. Denn Jugendliche probieren vieles aus und so ist auch das Risiko, straffällig zu werden, bei jungen Menschen besonders hoch. Wir dürfen aber nicht davon ausgehen, dass diese ihr Leben lang kriminell bleiben. Ganz im Gegenteil: ihr Verhalten ist noch stark beeinflussbar und so stehen die Chancen eines Neubeginns in dieser Selbstfindungsphase sehr gut – diese müssen wir nutzen“, so Justizminister Brandstetter.

Mit der Reform wird einerseits der Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft noch stärker betont und andererseits auch sichergestellt, dass Richter und Staatsanwälte Alternativen zur Haft, wie beispielsweise die betreuten Wohngemeinschaften, auch tatsächlich wahrnehmen. Zudem gelten künftig gewisse Bestimmungen nicht mehr nur für Jugendliche, sondern auch für junge Erwachsene, die das achtzehnte aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. So werden beispielsweise die Strafuntergrenzen bei jungen Erwachsenen an jene der Jugendlichen angepasst. „Haft kann bei jungen Menschen wirklich immer nur das allerletzte Mittel sein. Daher ist es wichtig, dass wir entsprechende sinnvolle Alternativen haben, mit denen wir Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich resozialisieren können, damit sie einen anderen, straffreien Weg einschlagen.“

 

 

 

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