Das Österreichische Patentamt ist dreisprachig – Bei Patentanmeldungen im Patentamt gilt
die Devise: We speak englisch - nous parlons français
Wien (bmvit) - Forschung und Entwicklung ist eine internationale Angelegenheit. Daher können Anmeldungen
von Erfindungen zum Patent beim Österreichischen Patentamt auch in Englisch oder Französisch eingereicht
werden. Und nicht nur das: Seit 1. Jänner 2016 erhalten Antragstellende, die in diesen Sprachen einreichen,
genauso rasch ein Rechercheergebnis, wie jene, die in Deutsch anmelden. Sie können so besser abschätzen,
ob die Erfindung eine Chance auf ein Patent hat und ob eine kostspielige Übersetzung überhaupt nötig
ist. Eine Voraussetzung bleibt jedoch weiterhin bestehen: Auf Grund der vorgelegten Unterlagen muss es den technischen
Prüferinnen und Prüfern der Behörde möglich sein, eine Patentrecherche durchzuführen.
Technologieminister Alois Stöger: “Auf dem internationalen Feld der Technologie, Innovation und angewandten
Forschung gibt es keine Grenzen - zumindest nicht in den Köpfen. Für die Besten egal woher sie kommen
ist der Austausch von Wissen von großer Bedeutung. Ich bin daher stolz, dass das Österreichische Patentamt
seine einzigartige technische und juristische Expertise gleich in drei Sprachen zur Verfügung stellt. Das
zeigt: Viele österreichische Ämter sind fortschrittlich, agieren zeitgemäß und sind oft besser
als ihr Ruf.“
Das Österreichische Patentamt folgt damit dem Trend der Internationalisierung von Wirtschaft und Forschung.
Patentamtspräsidentin Mag. Mariana Karepova: „Dieser Service ist hinsichtlich internationaler Standards selbstverständlich,
denn in global arbeitenden Unternehmen und Forschungsinstituten ist Englisch schon längst Arbeitssprache.
Für eine moderne Behörde, die Partnerin der Wirtschaft ist, sind solche Updates ein Ausdruck der verstärkten
Kundenorientierung.“
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