LR Schwarz: Sicherstellung der Grundversorgung für bedürftige Menschen
St. Pölten (nlk) - Auch wenn sich der Winter bisher noch recht mild zeigt, hat die Heizperiode bereits
im November begonnen. Trotz sinkender Energiepreise und milder Temperaturen wurde bereits Ende September von der
NÖ Landesregierung der Zuschuss zu den jährlichen Heizkosten für sozial bedürftige Menschen
in der Höhe von 120 Euro beschlossen. Bis Ende des Jahres 2015 wurden bereits an rund 10.000 Antragstellerinnen
und Antragsteller Heizkostenzuschüsse ausbezahlt. Bis zum Ende der Antragsfrist am 30. März 2016 werden
insgesamt rund 23.000 Anträge erwartet.
Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz erklärt: „Mit dem Heizkostenzuschuss stellen wir sicher, dass
jene Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Unterstützung benötigen, rechtzeitig
Planungssicherheit haben und ausreichend Heizmaterial einlagern können.“
Menschen mit niedrigem Einkommen, Bezieher einer Mindestpension sowie Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
können somit für die aktuelle Heizperiode 2015/16 einen Kostenzuschuss in der Höhe von 120 Euro
beantragen. Die Antragsstellung ist beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Ab 1. Jänner 2016 gelten
auf Grund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
neue Einkommensgrenzen für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses.
„Wir möchten damit sozial bedürftigen Menschen helfen, ihre Grundversorgung sicherzustellen. Der Zuschuss
kommt schnell und unbürokratisch bei den Menschen an, die Hilfe brauchen“, führt Schwarz aus. Telefonische
Auskünfte zum Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon unter der Telefonnummer 02742/9005-9005.
|