Zoller-Frischauf: „Förderung stärkt
 Kleinstunternehmer und bringt Wachstum!“

 

erstellt am
04. 01. 16
11:00 MEZ

Zwei Millionen Euro Kleinstunternehmerförderung im vergangenen Jahr 2015 ausbezahlt
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Kleinstunternehmer-Förderung hat eine erfolgreiche Bilanz vorzuweisen: Im vergangenen Jahr 2015 wurden zwei Millionen Euro für den Ausbau von Unternehmen und eine Angebotsverbesserung ausbezahlt. In Tirol gibt es derzeit 22.954 Einzelpersonenunternehmen sowie 15.237 Kleinunternehmen mit einem bis neun MitarbeiterInnen, die 90 Prozent der Tiroler Betriebe ausmachen. Die Kleinunternehmen beschäftigen 47.634 MitarbeiterInnen, das sind 20,5 Prozent aller Beschäftigten in Tirol.

„Mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten in Tirol arbeiten in Kleinunternehmen. Diese findet man in allen Gemeinden Tirols. Deshalb war es für mich wichtig, sie zu stärken und ihnen damit Wachstum zu ermöglichen. Nur so wird es uns auch weiterhin gelingen, Tirols Wirtschaft regional zu festigen und den Mitarbeiterstand zu erhöhen . Ich freue mich über den besonderen Erfolg dieser Förderung und bin stolz auf unsere Tiroler Kleinstunternehmer“, betonte LRin Patrizia Zoller-Frischauf.

„Die im vergangenen Jahr 2015 von uns genehmigten Förderungen in der Gesamthöhe von zwei Millionen Euro wurden vornehmlich in bauliche und maschinelle Erweiterungen, Verbesserungen der betrieblichen Infrastruktur und die Erzeugung neuer Produkte investiert. Zudem fördern wir auch den Technologietransfer, wenn Patente oder Lizenzen erworben werden und Investitionen in den Tourismus und Freizeitbereich zur Verbesserung der Qualität des Angebots und zum Erreichen neuer Zielgruppen“, erklärt die Wirtschaftslandesrätin.

Was ist die Kleinstunternehmerförderung?
Bisher sind Unternehmen bis zu neun MitarbeiterInnen nur schwer zu einer Investitionsförderung gekommen, weil die Anforderungen besonders an die Mindestinvestitionssumme zu hoch waren. Die Kleinstunternehmerförderung ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in der Höhe von maximal zehn Prozent der förderbaren Kosten. Die Summe muss mindestens 10.000 Euro betragen, wobei die Bemessungsgrundlage mit 100.000 Euro begrenzt ist.

 

 

 

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