Punktuell verbesserte Richtlinien beschlossen – LH Wallner: "Unkomplizierten Zugang zu
Bildung sicherstellen"
Bregenz (vlk) – Die Landesregierung hat den punktuell verbesserten Richtlinien für den Bildungszuschuss
zugestimmt, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftsreferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.
Die Richtlinien sind mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten und gelten zwei Jahre. Mit rund 575.000 Euro wird
sich das Land heuer an der Finanzierung des Zuschusses beteiligen. Noch einmal soviel steuern Bund sowie Arbeiter-
und Wirtschaftskammer bei. "Die Maßnahme soll einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu Bildung
sicherstellen", betont Wallner.
Seit mehr als elf Jahren bieten Land Vorarlberg, Arbeiter- und Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie der Bund förderbaren
Personen mit dem Bildungszuschuss die Möglichkeit, die eigene berufliche Qualifikation zu verbessern. "Wir
wollen möglichst vielen Menschen den Zugang zu Bildungsmaßnahmen erleichtern", erläutern Wallner
und Rüdisser das wesentliche Ziel der Maßnahme. Im Fokus steht insbesondere die berufsbegleitende Aus-
und Weiterbildung, so Wallner: "Mit dem Bildungszuschuss ist es uns gelungen, den Kreis der förderbaren
Personen wesentlich auszuweiten und die Fördersummen massiv zu erhöhen".
Bis heute sind über 10.500 Zuschüsse in der Höhe von insgesamt fast 10,6 Millionen Euro vergeben
worden. Im Budgetzeitraum 2014/2015 wurden 2.213 Anträge mit einem Förderungsvolumen von rund 2,35 Millionen
Euro bewilligt. Damit ist die Inanspruchnahme gegenüber dem vorigen Budgetzeitraum (2012/2013) wiederum gestiegen.
Mehr als verdoppelt haben sich die Fördermittel, die für die Absolvierung der Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung
seit Einführung der pauschalen Förderung ab 1.1.2013 ausgeschüttet wurden. Waren es in den Jahren
2011 und 2012 durchschnittlich 171.880 Euro für 143 Anträge, belief sich die Fördersumme in den
Jahren 2014 und 2015 pro Jahr auf 383.860 Euro für 258 Anträge.
Besonders nachgefragt sind im Rahmen dieser Maßnahme auch das Bildungskonto für Arbeitnehmer, die für
ihre Ausbildung den Beruf stark einschränken oder gar aufgeben müssen, sowie die Bildungsprämie
für Arbeitnehmer, die Universitätslehrgänge, Fachakademien oder Vorbereitungskurse für die
Meisterprüfung besuchen. Das Bildungskonto wird mit maximal 2.750 Euro pro Jahr gefördert. Die Bildungsprämie
besteht aus einem Zuschuss in Höhe von einem Viertel bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren,
maximal 2.200 Euro.
Finanziert wird der Bildungszuschuss zur Hälfte vom Land, die andere Hälfte steuern Bund sowie Arbeiter-
und Wirtschaftskammer bei. Für AK-Präsident Hubert Hämmerle ist der Bildungszuschuss ein einzigartiger
Zusammenschluss, bei dem alle in einen Topf einzahlen, um in berufliche Weiterbildung zu investieren. "Der
Erfolg dieses Modells gibt uns Recht", so Hämmerle. Die Abwicklung des Bildungszuschusses erfolgt über
die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Förderungsanträge einzubringen sind.
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