Rom/Bozen (lpa) - Der Ministerrat in Rom hat am 15.01. das neue Landesgesetz zur öffentlichen Mobilität
gutgeheißen. „Damit wird nun definitiv der Weg frei, um den gesamten Bereich der öffentlichen Mobilität
in Südtirol neu zu strukturieren und die komplexe Materie auf eine einheitliche Plattform zu stellen “, unterstreicht
Mobilitätslandesrat Florian Mussner.
Eine sorgfältige Arbeit seitens der Ämter, die Einbeziehung aller Beteiligten und Interessensgruppen
im Vorfeld und ein klar formulierter Gesetzestext zeichnen das neue Gesetz aus; dies sei laut Mussner „eine gute
Basis, um die Position der öffentlichen Mobilität in den kommenden Jahren weiter zu stärken und
Qualität der Dienste zu sichern.“ Mit dem neuen Gesetz will Südtirol die primäre Gesetzgebungsbefugnis
im öffentlichen Nahverkehr voll ausschöpfen und für Südtirol ein maßgeschneidertes, effizientes
und hochwertiges Bus- und Bahnangebot gewährleisten.
Das neue Mobilitätsgesetz, das vom Südtiroler Landtag im vergangenen November genehmigt wurde, setzt
die EU-Regelung über öffentliche Personenverkehrsdienste um. Die öffentlichen Verkehrsdienste werden
demnach nicht mehr mittels Konzession, sondern nach den von der europäischen Union vorgesehenen Verfahren
nach Einzugsgebieten ausgeschrieben und mit Dienstleistungsaufträgen geregelt. Dabei wird nicht nur der Preis
berücksichtigt, sondern in besonderer Weise auch die Qualität der Dienstleistung.
Eisenbahndienste, städtische Busdienste, Seilbahndienste und ergänzende Linienverkehrsdienste, wie z.
B. Nightliner, Skibusdienste und zeitlich begrenzte Dienste, können separat ausgeschrieben werden.
Wichtig sei laut Landesrat Mussner auch, dass Planungsinstrumente festgelegt werden: Mit zehnjährigem Landesmobilitätsplan
werden die Einzugsgebiete für die Vergabe der Linienverkehrsdienste, die notwendigen Infrastrukturen sowie
die Mindestdienste definiert. Weiters ist ein dreijähriges Investitionsprogramm vorgesehen, was ebenfalls
zu einer größeren Planungssicherheit und effizienten Organisation der Ressourcen beitragen wird.
Florian Mussner verweist insbesondere auf die soziale Ausgewogenheit des neuen Gesetzes, bei dem großer Wert
darauf gelegt worden ist, die Interessen der Fahrgäste, der Arbeitnehmer im öffentlichen Nahverkehr und
der lokalen Wirtschaft mit einzubeziehen. So wird die Berücksichtigung der Interessen von kleinen und mittleren
Unternehmen explizit erwähnt und es sind einfachere Vergabeverfahren für Dienste unter einer bestimmten
Größenordnung vorgesehen. "Wir wollen die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und
den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördern, um den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst
zu einem angemessenen Preis zu bieten“, erklärt der Landesrat.
Die nächsten Schritte sind laut Mussner nun die Ausarbeitung der Durchführungsverordnung und des Landesmobilitätsplans
mit den neu definierten Einzugsgebieten und mit der anschließenden Vorbereitung der Ausschreibung. Diese
sollte, nach Vorinformation im Amtsblatt der EU, innerhalb 2017 veröffentlicht werden, sodass im Jahr darauf
die Unterzeichnung der Dienstleistungsaufträge erfolgen kann. Ab November 2018 ist die Durchführung der
Verkehrsdienste mit Dienstleistungsauftrag vorgesehen.
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