Klosterneuburg (stift) - „Das Erste, warum ihr in Gemeinschaft zusammenlebt, ist, einmütig im Haus zu wohnen
und ein Herz und eine Seele zu sein auf Gott hin“, stellt Augustinus (354-430) in seiner Regel fest. „So ist der
Orden der Augustiner-Chorherren eine Priestergemeinschaft“, führt Dr. Walter Simek, Kämmerer des Stiftes
Klosterneuburg, in seinem Vortrag vom 11.01. aus.
Konstitutionen der Augustiner-Chorherren
Das II. Vatikanische Konzil hat in einem eigenen Dekret die Erneuerung der Ordensgemeinschafen angeregt. So
konnten die Österreichischen Augustiner-Chorherren neue Konstitutionen erstellen. Dies erfolgte in einer jahrelangen
Arbeit, bis schließlich im Jänner 1993 die Konstitutionen der Österreichischen Augustiner-Chorherren
approbiert wurden.
Ordensgelübde
Der heilige Augustinus führte mit seinen Priestern in der Bischofskirche von Hippo ein gemeinsames Leben
zum Dienst an den Menschen. In der Folge von Papst Gregor VII. bildeten sich die regulierten Chorherren. Sie leben
in Gemeinschaft und ihre Aufgabe ist der Dienst an der Kirche, am Volk Gottes.
Kongregation
1907 schlossen sich die sechs Österreichischen Augustiner-Chorherrenstifte (Klosterneuburg (NÖ),
Herzogenburg (NÖ), St. Florian (OÖ), Reichersberg (OÖ), Vorau (Stkm.) und Neustift bei Brixen in
Südtirol) zu einer Kongregation zusammen. Für diese Kongregation wurden die Konstitutionen der Österreichischen
Augustiner-Chorherren erarbeitet und vom Generalkapitel beschlossen. Mit der Approbation von Rom wurden sie wirksam.
In sechs Kapitel regeln die Konstitutionen das Leben in den Stiften und der Kongregation. Die einzelnen Stifte
behalten aber innerhalb der Kongregation ihre Autonomie in Bezug auf ihr Eigenleben, die innere Ordnung und die
speziellen Aufgaben jedes Hauses.
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