Wiener Ablöserechner steht ab sofort als App für Android-Handys und iPhone zur Verfügung
Wien (rk) - Ablösen für Küchen kommen durchaus häufig vor. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
und Bernhard Jarolim, Leiter der MA 25 - Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser, erklären
einer Mieterin wie einfach die APP funktioniert.
"Die Stadt Wien bietet rund um das Thema Wohnen eine Fülle an Service und Beratungsangeboten mit kompetenten
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Mit der neuen kostenlosen Applikation des Wiener Ablöserechners
kann dieses kostenlose Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt werden. Wir bieten
den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, wieviel an Investitionsablöse
– etwa für eine Einbauküche – gerechtfertigt ist, und selbstverständlich auch den VermieterInnern
oder der VormieterInnen für welche Investition sie welche Ablöse fordern dürfen", erklärt
Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Wiener Ablöserechner-App steht ab sofort für iOS und Android
zur Verfügung – selbstverständlich unentgeltlich. Diese App wird von der MA 25 - Stadterneuerung und
Prüfstelle für Wohnhäuser zur Verfügung gestellt.
Die Ablöserechner-App
Der Ablöserechner dient der Berechnung, der zwischen MieterInnen (bzw. Nutzungsberechtigten) bezahlten
oder zu zahlenden Ablöse für im Mietgegenstand verbliebene oder verbleibende Inventargüter.
Für welche Mietgegenstände oder Inventargüter sind beim Wohnungswechsel Ablösen gerechtfertigt
und in welcher Höhe? Mit dem Wiener Ablöserechner können einfach und schnell Rechnungsbeträge
der einzelnen Gegenstände - so noch Rechnungen vorhanden sind - in die jeweiligen Eingabefelder des Rechners
eintragen werden. Alternativ dazu können auch Menge, Ausmaß (gültige Maßeinheit verwenden)
oder aber Qualität des entsprechenden Inventars in die Berechnung der Ablöse miteinbezogen werden - in
diesem Fall allerdings keine Rechnungssumme angeben werden.
Zu beachten ist: Nur wenn die Qualitätsstufen objektiv festlegt werden, ist ein realistisches Ergebnis zu
erwarten. Es gibt die Möglichkeit aus mehreren Qualitätsstufen mit unterschiedlichen Ausstattungsvarianten
zu wählen. Luxusausstattungen sind nicht erfasst. Schwierigkeiten bei der Entscheidung? Um die Qualität
richtig einzuschätzen, steht den Nutzerinnen für jede Stufe passende Hintergrundinformationen zur Verfügung.
In Welcher Höhe können Ablösezahlungen für Investitionen geltend gemacht werden?
Seit 1991 gelten für Investitionen, die eine wesentliche Verbesserung für die Wohnung darstellen, verschiedene
Abschreibungssätze
- Für Fußböden, Heizung, Bad, WC oder Elektrik gilt 10 Prozent
Wertverlust pro Jahr
- Ein Wertverlust von 5 Prozent pro Jahr gilt für sonstige wesentlichen Investitionen,
die nicht an öffentliche Förderungen mit eigenen Laufzeiten gebunden sind. Dazu zählen unter anderem
Wärmedämm-/Schallschutzfenster oder Wohnungszusammenlegungen
- Geförderte Investitionen amortisierten sich auf die Dauer der Förderung.
So kann darf bei einer 5-jährigen Förderung im 6. Jahr von der Vermieterin, dem Vermieter dafür
nichts mehr verlangt werden.
Service
Sollten Fragen zur Eingabe auftreten oder Sie unter den aufgelisteten, auszuwählenden Investitionsgütern
Inventargegenstände, die für Ihre persönliche Berechnung von Wichtigkeit sind, vermissen, kontaktieren
Sie die Mieterhilfe unter der Rufnummer: +43 1 4000-25900. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit kostenlos
einen entsprechenden Antrag bei der Wiener Schlichtungsstelle (MA 50) gemäß § 27 MRG bzw. §
21 Abs. (1) Z 13 WGG zu stellen. Im Zuge der Bearbeitung wird sich ein Amtssachverständiger des Magistrats
melden.
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