Öffentliches Auftragswesen in der EU
 wird weiter vereinfacht

 

erstellt am
21. 01. 16
11:00 MEZ

Voraussichtlich ab April reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen
Brüssel/Salzburg (lk) Mit der Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung will die EU-Kommission erreichen, dass Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots einreichen müssen. Vielmehr wird eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung ausreichen, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen. Die entsprechende EU-Reform des Auftragswesens wird voraussichtlich im April in Kraft treten. Darüber informiert ein aktuelles Extrablatt aus dem Salzburger Verbindungsbüro zur EU in Brüssel.

Bislang wurde die Vergabeprozedur in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt, zumeist mussten anbietende Unternehmen die rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots vorlegen. Zukünftig können Unternehmen und Organisationen nun durch die Abgabe des "European Single Procurement Document" (ESPD) elektronisch selber erklären, dass sie die Kriterien erfüllen und über die nötigen Kapazitäten verfügen, und dass sie diese Nachweise im Falle einer Aufforderung jederzeit und unverzüglich zur Verfügung stellen können. Von der neuen Regelung werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Um die Verwendung von ESPD zu verbreiten, befindet sich momentan ein kostenloses, web-basiertes System für Mitgliedstaaten und Unternehmen in der Entwicklung. Die neue Regelung soll dann bis spätestens 2018 flächendeckend in allen Mitgliedstaaten elektronisch Anwendung finden.

 

 

 

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