Voraussichtlich ab April reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an
einer Ausschreibung teilzunehmen
Brüssel/Salzburg (lk) Mit der Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung will die EU-Kommission
erreichen, dass Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise
ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots einreichen müssen. Vielmehr wird eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung
ausreichen, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend
Dokumente zum Nachweis einreichen. Die entsprechende EU-Reform des Auftragswesens wird voraussichtlich im April
in Kraft treten. Darüber informiert ein aktuelles Extrablatt aus dem Salzburger Verbindungsbüro zur EU in Brüssel.
Bislang wurde die Vergabeprozedur in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt, zumeist mussten anbietende
Unternehmen die rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots vorlegen. Zukünftig
können Unternehmen und Organisationen nun durch die Abgabe des "European Single Procurement Document"
(ESPD) elektronisch selber erklären, dass sie die Kriterien erfüllen und über die nötigen Kapazitäten
verfügen, und dass sie diese Nachweise im Falle einer Aufforderung jederzeit und unverzüglich zur Verfügung
stellen können. Von der neuen Regelung werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Um die
Verwendung von ESPD zu verbreiten, befindet sich momentan ein kostenloses, web-basiertes System für Mitgliedstaaten
und Unternehmen in der Entwicklung. Die neue Regelung soll dann bis spätestens 2018 flächendeckend in
allen Mitgliedstaaten elektronisch Anwendung finden.
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