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Asylgipfel in Wien
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erstellt am
21. 01. 16
11:00 MEZ
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Faymann:
Einigung auf Maßnahmen, um Flüchtlingszahlen zu reduzieren
Häupl: Mit Integrationsmaßnahmen so früh als möglich beginnen - Europäische
Lösungen forcieren
Wien (sk) - Die Bundesregierung hat sich am 21.01. beim Asylgipfel mit VertreterInnen der Bundesländer
sowie von Städte- und Gemeindebund auf Maßnahmen zur Reduktion der Flüchtlingszahlen in Österreich
geeinigt. „Wir müssen als Regierung gemeinsam vorgehen“, stellte Faymann in der anschließenden Pressekonferenz
klar. Man habe sich auf Maßnahmen geeinigt, „die dazu führen werden, die Flüchtlingszahlen zu senken“,
ist der Bundeskanzler überzeugt. Dazu zählen strengere Grenzkontrollen und das Festlegen eines Richtwertes
zur Aufnahme von Flüchtlingen in den nächsten vier Jahren. Europäische Maßnahmen wie die gemeinsame
Sicherung der EU-Außengrenzen, die Errichtung von Hotspots und die Bekämpfung der Fluchtursachen seien
nach wie vor zu forcieren, bekräftigte Faymann.
Auch eine faire Verteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Länder bleibt eine Forderung der österreichischen
Bundesregierung. „Zusätzlich müssen wir aber die Kontrollen an unseren Grenzen verstärken“, betonte
Faymann. Das müsse nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Der beschlossene Maßnahmenkatalog
sei eine „Notlösung“, ein „Plan B“, sagte Faymann. Plan A bestünde in der erfolgreichen Umsetzung der
geforderten EU-weiten Maßnahmen, machte Faymann klar. Die heute beschlossenen Maßnahmen sollen daher
auch zu einem „Aufrütteln in der EU“ führen: „Österreich, Schweden und Deutschland können nicht
alle AsylwerberInnen aufnehmen“, so der Kanzler.
Geeinigt hat sich die Bundesregierung auf einen Richtwert von 1,5 Prozent der Gesamtbevölkerung, was die zusätzliche
Aufnahme von Flüchtlingen in den nächsten vier Jahren betrifft. „Wir müssen auch weiterdenken“,
betonte Faymann. Asylberechtigte in Österreich brauchen Wohnraum, Möglichkeiten zur Ausbildung und Arbeitsplätze,
gab Faymann zu bedenken. Zwei Gutachter wurden beauftragt, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, für
den Fall, dass der festgelegte Richtwert erreicht wird. „Diese müssen verfassungsrechtlich und europarechtlich
in Ordnung sein“, unterstrich Faymann. „Wir leben in einem Rechtsstaat und sind dem Recht verpflichtet.“ Österreich
werde sein weiteres Vorgehen weiterhin eng mit den Nachbarländern abstimmen, berichtete Faymann.
Mit der Einigung habe die Bundesregierung gezeigt: „Wir gehen gemeinsam vor“. Damit sei auch ein wichtiges Zeichen
an die Bevölkerung gesendet worden. Der Kanzler bedankte sich dafür bei allen verantwortlichen TeilnehmerInnen
des Gipfels.
Häupl: Mit Integrationsmaßnahmen so früh als möglich beginnen
„Eine gemeinsame Herausforderung erfordert eine gemeinsame Herangehensweise“, betonte auch der Wiener Landeshauptmann,
Bürgermeister Michael Häupl bei der Pressekonferenz nach dem Asylgipfel. Man habe als Rechtsstaat Menschenrechte
einzuhalten: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar, das ist eine wesentliche Errungenschaft des humanitären,
modernen Europa.“ Für Häupl steht fest: „Wir müssen jenen helfen, die unsere Hilfe tatsächlich
am stärksten brauchen“, etwa jenen, die an Leib und Leben bedroht sind und vor den Mörderbanden des so
genannten IS fliehen. Um das effizienter tun zu können, bedürfe es Maßnahmen wie der soeben beschlossenen.
Der Wiener Bürgermeister verwies auf die Situation der Städte, die besonders vor der Aufgabe der Integration
von Flüchtlingen stehen: „Wir wollen, dass Deutschkurse verpflichtend bereits für AsylwerberInnen beginnen“,
so Häupl. „Der Vorteil: Die AsylwerberInnen verfügen dann bereits bei Abschluss ihres Verfahrens über
grundlegende Sprachkenntnisse, was die Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erleichtern würde.“
Integration erfolge über Bildung, Schule, den Wohnungsbereich und den Arbeitsmarkt – wesentliche finanzielle
Faktoren für Länder und Gemeinden. Das werde im Rahmen der nächsten Verhandlungen zum Finanzausgleich
zu lösen sein. „Der wesentliche Punkt ist, mit der Integration so früh als möglich zu beginnen.
Damit bringen wir Frieden in die Gesellschaft, besänftigen Hass und lösen Widersprüche in der Gesellschaft
auf – und darum geht es ja letztendlich auch, um das Zusammenleben in der Gesellschaft“.
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Mitterlehner: Gemeinsam Maßnahmen vereinbart, um Flüchtlingsströme
zu reduzieren und Grenzen zu setzen
Grenzen stärker schützen und kontrollieren, Attraktivität Österreichs
als Zielland für Flüchtlinge senken - Obergrenze festgelegt
Wien (övp-pd) - "Der Asylgipfel ist erfolgreich verlaufen. Es ist uns gelungen, eine gemeinsame
Handlungsgrundlage für die kommenden Aktivitäten zu vereinbaren. Das ist in Zeiten wie diesen dringend
notwendig", sagt Vizekanzler ÖVP-Bundesparteiobmann Reinhold Mitterlehner nach dem Treffen zwischen Bund,
Ländern, Städten und Gemeinden am 21.01. "Wir haben gemeinsam Maßnahmen vereinbart, um die
Flüchtlingsströme zu reduzieren und Grenzen zu setzen. Denn die anhaltenden Flüchtlingsströme
überfordern unsere Systeme und unsere praktischen Möglichkeiten", betont Mitterlehner. "Solange
Europa kein Tempo macht, sind wir gezwungen, nationale Maßnahmen zu verstärken. Um die Interessen der
heimischen Bevölkerung zu wahren und den Druck für europäische Lösungen zu erhöhen",
sagt Mitterlehner. Die aktuelle Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden enthält mehrere wichtige
Schwerpunkte, die von der ÖVP mit ihrem "Aktionsplan 2016+" eingebracht wurden: Eine Obergrenze,
die sich an den faktischen Kapazitäten orientiert. Ein Grenzmanagement, das entsprechende Kontrollen, Registrierungen
und Rückführungen ermöglicht. Und die Senkung von Österreichs Attraktivität als Zielland
im Bereich sozialer Leistungen.
Mitterlehner: Obergrenze notwendig, um Kapazitäten nicht weiter zu überfordern
"Wir können nicht noch einmal so viele Flüchtlinge wie im Vorjahr verkraften. Daher haben wir eine
degressiv wirkende Obergrenze vereinbart, die schon heuer eingezogen wird", betont Mitterlehner. Das bedeutet
für heuer nur noch 37.500 Flüchtlinge, die zum Asylverfahren zugelassen werden, 35.000 im Jahr 2017,
30.000 im Jahr 2018 und 25.000 im Jahr 2019 - insgesamt also maximal 1,5 Prozent der Bevölkerung als Richtwert.
"Parallel dazu brauchen wir ein Grenzmanagement, das uns die Möglichkeit gibt, notwendige Maßnahmen
umzusetzen." Dazu gehören eine entsprechend starke Kontrolle, Registrierungen und auch Vorbereitungen
für den Fall von Rückweisungen. In Zukunft sollen Asylantragsstellungen ausschließlich in EU-Hotspots
und nicht mehr in Österreich möglich sein. Wird in Österreich ein Antrag gestellt, erfolgt die Rückführung
in EU-Hotspots und sichere Drittstaaten. Ein weiterer zentraler Punkt der Vereinbarung umfasst die Reduzierung
der Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge. "Es kann nicht sein, dass
Deutschland, Schweden und Österreich auf Grund ihrer sozialen Standards bevorzugt werden", so Mitterlehner.
Mit der Umsetzung von "Asyl auf Zeit", den Verschärfungen beim Familiennachzug und den Sanktionsmöglichkeiten
bei der Mindestsicherung setze Österreich die richtigen Maßnahmen und Signale. "Mit diesem Paket
verbinden wir unsere traditionelle Hilfsbereitschaft mit den Anliegen der heimischen Bevölkerung und erhöhen
gleichzeitig den Druck für europäische Lösungen", so Mitterlehner, der sich bei allen Beteiligten
für die konstruktive Zusammenarbeit bedankt.
Landeshauptmann Haslauer: Nationaler Schulterschluss gelungen
"Es ist uns heute ein Schulterschluss zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden, aber auch
über Parteigrenzen hinweg in der Flüchtlingsfrage gelungen. Die Definition gemeinsamer Ziele, die Festlegung,
dessen, was Österreich maximal leisten kann und einer gemeinsamen Vorgangsweise sind ein erster Schritt in
Richtung besserer Planbarkeit, mehr Sicherheit durch verstärkte Kontrollen und einer Reduktion des Zustroms
an Flüchtlingen nach Österreich", sagt Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer. "Dabei
sei klar festgehalten, dass sich Österreich nach wie vor klar zu seinen humanitären Verpflichtungen bekennt
und auch weiterhin einen im internationalen Vergleich erheblichen Anteil an Menschen aufnehmen, versorgen und integrieren
wird – auch dazu gibt es entsprechende Festlegungen. Gleichzeitig machen wir aber auch klar, dass Bund und Länder
nicht länger bereit sind, die gesamte Last der Flüchtlingsbewegung nach Europa gemeinsam mit Deutschland
und einigen skandinavischen Ländern allein zu schultern. Man muss auch den Flüchtlingen klar signalisieren,
dass es kein Recht darauf gibt, sich den sicheren Staat seiner Wahl in Europa auszusuchen", sagt Haslauer,
derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz.
Die Eckpunkte der gemeinsamen Vorgangsweise bestehen in Maßnahmen auf europäischer und internationaler
sowie auf nationaler Ebene. "Es steht völlig außer Zweifel, dass eine gemeinsame europäische
Lösung absolute Priorität haben muss. Ebenso klar ist aber auch, dass Österreich für seine
staatliche Souveränität, für seine Sicherheit, aber auch für die die Möglichkeit, diese
Herausforderungen überhaupt ordnungsgemäß bewältigen zu können, selbst sorgen muss, solange
es diese europäische Lösung nicht gibt. Es wird jetzt darum gehen, diese Maßnahmen umzusetzen,
begleitend darauf zu achten, ob sie Wirkung zeigen und gleichzeitig alle Anstrengungen zu unternehmen, um jene
Menschen, die ja immer noch in großer Zahl zu uns kommen und bei uns bleiben gut zu integrieren. Dabei ist
auch die Bereitschaft zur Integration von den Flüchtlingen mit Nachdruck einzufordern. Wir stehen am Beginn
eines Weges der uns noch enorm fordern wird, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wurde heute getan",
schließt Haslauer.
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Strache: Asylgipfel gescheitert – Weiterwursteln auf niedrigerem Niveau
Nicht die Verteilung der Migrationsströme diskutieren, sondern deren Verhinderung
Wien (fpd) - „Der heute von SPÖ und ÖVP veranstaltete Asylgipfel ist wie erwartet gescheitert.
Das Ergebnis ist ein Weiterwursteln wie bisher nur eben jetzt auf niedrigerem Niveau“, sagte der freiheitliche
Bundesparteiobmann HC Strache. „Hätte man von Anfang der unkontrollierten Völkerwanderung an auf die
FPÖ gehört, wäre ein derartiger Gipfel gar nicht notwendig gewesen“, so Strache.
Mit dem Gipfel habe die Regierung unter Zuhilfenahme der Landeshauptleute versucht, den von ihr angerichteten Scherbenhaufen
zu kitten. Dies allerdings unter einer völlig falschen Zielsetzung. Nicht die möglichst gute Verteilung
der Migranten hätte Thema sein müssen, sondern das Verhindern des Zuzuges von Wirtschaftsflüchtlingen,
betonte Strache.
Nach Meinung der FPÖ sei die Obergrenze bereits für die kommenden Jahre überschritten, wenn man
die Asylanträge des vergangenen Jahres mit einberechne. Es gehe daher nicht um noch mehr Zuzug, sondern um
die rasche Abschiebung der nicht Asylberechtigten. „Jeder Wirtschaftsmigrant nimmt einem tatsächlich an Leib
und Leben bedrohten Kriegsflüchtling den Platz weg. Das kann wohl nicht im Sinne des Erfinders der Genfer
Flüchtlingskonvention sein, die übrigens dringend an die neuen Gegebenheiten anzupassen ist“, so Strache.
Wenn der SPÖ/ÖVP-Gipfel nun auf eine dichte Schengen-Grenze setze, dann sei dieser Plan jetzt schon gescheitert.
„Diese Grenze ist undicht wie ein Nudelsieb und wird es in näherer Zukunft auch bleiben“, sagte Strache. Österreich
müsse daher selbst seine eigenen Grenzen schützen, wie uns das die Ungarn sehr erfolgreich vorgeführt
hätten, so Strache.
Es sei auch falsch das Schwergewicht auf Integration zu legen, denn das Ziel müsse sein, dass Asylberechtigte
nach dem Wegfall ihres Asylgrundes rasch wieder in ihre Heimatländer zurückkehren und helfen ihre Länder
wieder aufzubauen, betonte Strache.
Dass die Koalition nicht mehr von einer „Obergrenze“, sondern von einem "Richtwert" und einer "Planungsgröße"
spreche, zeige die Absurdität des Unterfangens auf und erinnere an den Grenzzaun, der auch nicht „Zaun“ heißen
durfte, so Strache. Mit derartig schwammigen Vorgaben der Wortwahl wie auch der Flüchtlingszahlen könne
das Konzept niemals erfolgreich umgesetzt werden, ist Strache sicher. Die Lösung könne nur ein Null-Zuzug
sein, denn Österreich hat seine Kapazitätsgrenzen bereits weit überschritten.
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Glawischnig: Für Menschenrechte gibt es keine Obergrenze
Jetzt mit großem Druck an gemeinsamen EU-Erstaufnahmestellen arbeiten und geordneten
Grenzübertritt sicherstellen
Wien (grüne) - „Die österreichische Bundesregierung kann die Menschenrechte nicht abschaffen.
Ansonsten wäre Asyl ein willkürlicher Gnadenakt. Wir mahnen daher die Regierung zu Besonnenheit und Vernunft“,
appelliert die Klubobfrau der Grünen, Eva Glawischnig, nach dem Asylgipfel an die Verantwortlichen. „Jetzt
müssen wir mit großem Druck an gemeinsamen EU-Erstaufnahmestellen arbeiten und gleichzeitig einen geordneten
Grenzübertritt sicherstellen.“
„Wenn das Asylrecht durch eine Quote von 130.000 ausgehöhlt wird, was macht die Regierung dann mit dem 130.001.
Schutzsuchenden? Ihn trotz Genfer Flüchtlingskonvention vor der Grenze mit Waffengewalt zurückdrängen?
Oder exterritoriale Lager errichten, wo Schutzsuchende zu 'Überschüssigen' erklärt werden? Das Wort
'Obergrenze' wurde nun offensichtlich durch das Wort 'Richtwert' ausgetauscht. Das erinnert an das 'Türl mit
Seitenteilen'. Die Regierung täuscht die Bevölkerung mit Schein-Maßnahmen; Menschenrechte kann
man nicht durch nationale Quoten oder 'Richtwerte' abschaffen“, erläutert Alev Korun, Menschenrechtssprecherin
der Grünen.
Glawischnig appelliert an die Regierung und die Landeshauptleute, diese populistische und polemische Diskussion
einzustellen. Letztendlich brauchen wir eine gemeinsame EU-Asylpolitik und eine gemeinsame, von allen 28 EU-Ländern
finanzierte Erstaufnahme und Aufteilung. „Die Situation in Syrien und im Irak wird sich durch das Hantieren von
nationalen Richtwerten nicht ändern lassen“, so Glawischnig und Korun abschließend.
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Lugar: Regierung gesteht Schuld bei Asylpolitik ein
127.500 Asylwerber entsprechen etwa der Einwohnerzahl von Innsbruck – Obergrenze ist längst
überschritten
Wien (str) - „Die ersten Ergebnisse des Asylgipfels sind ein Schuldeingeständnis der Regierung, die
nun langsam die Tragweite der Willkommenspolitik erkennt“, erklärt Team Stronach Klubobmann Robert Lugar.
Bevor aber Österreich heuer weitere 37.500 Asylwerber aufnimmt, „soll die Regierung einen Plan vorlegen, was
mit jenen rund 90.000 Flüchtlingen geschehen soll, die zum Teil entgegen der Schengen- und Dublin-Regelungen
sowie der Genfer Flüchtlingskonvention in unserem Land sind“, verlangt Lugar.
Was diese Zahlen für die Änderung der Bevölkerungsstruktur bedeuten, rechnet Lugar vor, der die
Obergrenze auch angesichts der Arbeitsmarktsituation längst überschritten sieht: „Die 127.500 Asylwerber,
die die Regierung in den nächsten drei Jahren nach Österreich lassen will, entsprechen etwa der Einwohnerzahl
von Innsbruck – der fünftgrößten Landeshauptstadt. Zusammen mit den bereits im Land befindlichen
90.000 Asylwerbern übertreffen sie bereits mit Linz die drittgrößte Stadt in Österreich!“
„Was die Regierung uns jetzt als Plan B verkauft, ist aber nur eine reine Absichtserklärung ohne vernünftige
Lösungsmodelle“, erklärt Lugar. Denn wie verhindert werden soll, dass die Flüchtlingslawine weiterhin
ungebremst nach Österreich rollt, haben vorerst weder Kanzler noch Vizekanzler dargelegt.
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Scherak: Regierung verabschiedet sich endgültig von seriöser Politik
Politische Einigung, die rechtlich nicht möglich und in der Praxis nicht machbar ist,
kann nicht ernstgenommen werden
Wien (neos) - „Wie absurd ist es eigentlich, dass jetzt auch die SPÖ für unhaltbare Vorschläge
wie einer Obergrenze zu haben ist“, kommentiert NEOS- Menschenrechts- sprecher Niki Scherak den Asylgipfel. „Muss
man den Gipfelteilnehmern tatsächlich erklären, dass das Fixieren einer starren Obergrenze rein rechtlich
nicht möglicht ist? Dazu bräuchte man keine Gutachten in Auftrag geben, man müsste nur nachlesen",
so Scherak weiter.
"Nach der Diskussion ob es sich um einen Zaun, eine bauliche Maßnahme oder ein Türl mit Seitenteilen
handelt, kommen jetzt die nächsten peinlichen Wortklaubereien. Für die einen ist es ein Richtwert, für
die anderen eine Obergrenze. Unabhängig davon, was es eigentlich sein soll, hat sich niemand in der Bundesregierung
Gedanken gemacht wie eine solche Obergrenze praktisch umsetzbar sein soll. Eine politische Einigung - ohne auch
nur irgendeinen Hauch von praktischer und rechtlicher Durchführbarkeit - ist das Ende von jeglicher seriösen
Politik", erklärt der NEOS-Menschenrechtssprecher.
"Wir brauchen europäische Lösungen. Gemeinsame europäische Erstaufnahmezentren, gemeinsame
Asylverfahren und eine solidarische Aufteilung der Flüchtlinge sind unbedingt notwendig. Außerdem brauchen
wir eine klare Trennung von Asyl und Arbeitsmigration, sowie effektive Rückführungsabkommen. Wenn einige
europäische Staaten diesen Weg nicht mitgehen wollen, dann muss das Konsequenzen haben. Dazu gehört auch,
dass sie sich aus dem Schengenraum verabschieden müssen. In weiterer Folge kann ein so entstehendes Kerneuropa
effektiv Lösungen bringen - ganz im Gegenteil zu nationalstaatlichen und rechtlich unhaltbaren Alleingängen",
so Scherak abschließend.
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Asyl auf Zeit: Neuer Entwurf nächste Woche im Ministerrat
Parlamentarischer Menschenrechtsausschuss im Zeichen des Asylgipfels
Wien (pk) - Kurz nach Beendigung des Asylgipfels stand die geplante Asyl-Obergrenze bzw. der zwischen Bund,
Ländern, Gemeinden und Städten vereinbarte Richtwert von 37.500 Flüchtlingen in diesem Jahr im Mittelpunkt
einer aktuellen Aussprache zwischen dem Menschenrechtsausschuss und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer. Die Zahl
habe sich von der Frage abgeleitet, was Österreich seriös bewältigen könne, um das Land nicht
über das Zumutbare hinaus zu belasten, wie Ostermayer erklärte. Beim Richtwert, der sich wie beim Durchgriffsrecht
an dem Wert von 1,5% der Wohnbevölkerung orientiert, handle es sich "letztendlich um eine politische
Festlegung". Nach der heute gefällten politischen Einigung soll nun ein Gutachten erstellt werden, um
das Vorhaben in verfassungs- und europarechtlicher Hinsicht zu prüfen. Es gehe jetzt darum, das Vereinbarte
in die Tat umzusetzen, so Ostermayer.
Grundsätzlich will die Bundesregierung den Flüchtlingszustrom nach Österreich deutlich reduzieren.
Für das bereits kontroversiell diskutierte Vorhaben "Asyl auf Zeit" gibt es Ostermayer zufolge einen
neuen Entwurf, der am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden soll. Das neue Modell sei praktikabler als das
derzeit in Begutachtung befindliche, meinte der Minister, und sieht u.a. eine Limitierung der Aufenthaltsdauer
auf 3 Jahre vor. Asylberechtige sollen außerdem eine Karte bekommen, auf der der Name, ein Foto sowie der
Asylstatus abzulesen sind.
Kritik zur Asyl-Obergrenze kam von den Grünen. "Wie kann es sein, dass die Bundesregierung im Bewusstsein
der Genfer Flüchtlingskonvention und der geltenden Rechtslage allen Ernstes über Obergrenzen reden kann",
äußerte Alev Korun ihr Unverständnis und stellte die Frage in den Raum, wie die Regierung mit dem
37.501. Schutzsuchenden umgehen will. Zweifel an der praktischen sowie legistischen Umsetzung äußerte
ebenfalls Nikolaus Scherak (N). "Fakt ist, man kann das Asylrecht quantitativ nicht beschränken",
so seine Position. Scherak räumte zwar ein mögliches "faktisches Kapazitätsproblem" für
Österreich ein, die Lösungsvorschläge müssten aber zu Ende gedacht werden.
Probleme bei der legistischen Umsetzung von Asyl-Obergrenzen sah Georg Vetter von der ÖVP nicht. Es sei ein
Denkfehler, davon auszugehen, dass es sich beim Asylrecht um absolutes Recht handle, das nicht abgeändert
werden kann, meinte er und verwies auf die Güterabwägung.
Ostermayer: Müssen Druck auf andere Länder erhöhen
Konsens besteht laut Ostermayer darüber, die Flüchtlingsgründe an der "Quelle", sprich
in den Herkunftsländern, beseitigen zu wollen, die Kooperationen mit den Nachbarländern der Krisenregionen,
etwa der Türkei, dem Libanon und Jordanien voranzutreiben und sogenannte Hotspots an den EU-Außengrenzen
zu errichten. Zumindest bis Ende Februar sollen einige dieser Hotspots in Griechenland ausreichend funktionieren,
wie Ostermayer berichtete. Von Seiten Österreichs will man Druck ausüben, um die Umsetzung bereits getroffener
Vereinbarungen innerhalb der Europäischen Union, wie die faire Verteilung von 160.000 Flüchtlingen, voranzutreiben.
"Wir müssen den Druck auf die anderen Länder erhöhen", so der Kanzleramtsminister auf
Nachfrage von Elisabeth Pfurtscheller (V) und Petra Bayr (S).
Eine Forderung Österreichs innerhalb der EU ist außerdem ein neues Asylsystem, das Dublin II und Dublin
III gänzlich ablösen soll. Ein solches System könne etwa beinhalten, dass Hotspots an den EU-Außengrenzen
zugleich als Registrierstellen dienen, wo Schutzsuchende Asylanträge stellen. Von dort aus soll dann auch
die Verteilung in die EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Flüchtlinge können sich so nicht mehr selbst aussuchen,
in welchem Land sie Schutz suchen wollen.
Angesprochen von FPÖ und den Grünen auf das umstrittenen König Abdullah-Zentrum, kurz KAICIID, das
2011 in Wien für den interreligiösen und interkulturellen Dialog gegründet wurde, verwies Ostermayer
im Wesentlichen auf die Zuständigkeit des Außenministeriums. Die Finanzierungssituation - Hauptgeldgeber
ist Saudi-Arabien - habe sich aber nicht geändert, informierte er etwa Philipp Schrangl (F). Hinsichtlich
neuer Kooperationspartner habe es Gespräche mit Japan und Kanada gegeben.
Sicherung der Kinderrechte bleibt Thema
Kinderrechte beschäftigten den Ausschuss im weiteren Verlauf der Sitzung. Österreich habe die in der
UN-Kinderrechtskonvention eingeräumten Rechte von Kindern nur teilweise und unvollständig umgesetzt,
kritisierte NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak: "Kinder haben in Österreich nicht alle Rechte und können
sie außerdem nicht international einklagen". Das 3. Fakultativprotokoll zur Konvention, das Kindern
oder ihren VertreterInnen Individualbeschwerden an den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen erlaubt, sei
nämlich immer noch nicht ratifiziert. Seinen Appell für die uneingeschränkte verfassungsrechtliche
Verankerung des "Übereinkommens über die Rechte des Kindes", wie die Konvention offiziell heißt,
konkretisierte der Menschenrechtssprecher in einem Gesetzesantrag (788/A) , der das entsprechende Bundesverfassungsgesetz
abändert. Uneingeschränkten Beifall erhielt er dafür aber nur bei den Grünen.
Elisabeth Pfurtscheller (V) plädierte für eine Vertagung des Antrags, da nach dem Gleichheitsprinzip
auch sämtliche Rechte von Frauen und Menschen mit Behinderung Verfassungsrang erhalten müssten und Angela
Lueger (S) äußerte in Bezug auf das fragliche Fakultativprotokoll Bedenken, dadurch ermöglichte
Individualbeschwerden könnten bei Sorgerechtsstreitigkeiten missbraucht werden. Abgesehen davon seien einige
Teile des Protokolls hierzulande bereits umgesetzt und jene der insgesamt 54 Artikel der Kinderrechtskonvention,
die nicht in der Verfassung sind, fänden sich in anderen Gesetzen. Mit Stimmen der Regierungsfraktionen wurde
die Initiative folglich vertagt.
Neben der verfassungsrechtlichen Implementierung der gesamten Kinderrechtskonvention fordern die NEOS die Einrichtung
eines Nationalen Menschenrechtsinstituts, das mit eigenen Kommissionen das menschenrechtskonforme Vorgehen der
Behörden sicherstellt - speziell in Justizanstalten und bei der Polizei. Wichtig ist Antragsteller Scherak
dabei die politische und finanzielle Unabhängigkeit des Instituts, dessen Mitglieder verfassungsrechtlich
transparent zu bestellen seien (1091/A(E)).
Unter den übrigen Fraktionen fanden die NEOS aber kaum MitstreiterInnen für dieses Anliegen; dementsprechend
wurde ihr Antrag abgelehnt. Alev Korun (G) teilte zwar die Forderung, gemäß Pariser Prinzipien sei die
Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitute zu gewährleisten. Sie sieht aber eine Verbesserung
des Bestellmodus bei der dazu in Österreich bestehenden Institution, der Volksanwaltschaft, zielführender
als den Aufbau eines weiteren Instituts mit gleicher Aufgabe. Seitens der SPÖ wandten sich Harald Troch und
Hannes Fazekas entschieden gegen die Schaffung einer "Parallelstruktur", wie Troch formulierte. Die Unabhängigkeit
der Volksanwaltschaft sei angesichts des parlamentarischen Bestellmodus, aus dem jeweils drei PräsidentInnen
unterschiedlicher parteipolitischer Zugehörigkeit als repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung
hervorgingen, nicht in Frage zu stellen. Zumal die Kommissionen der Ombudseinrichtung, die gemäß UN-Abkommen
zur präventiven Menschenrechtskontrolle Einrichtungen wie Justizanstalten, Jugend-, Behinderten-, und Pflegeheimen
sowie Polizeianhaltezentren besuchen, zahlreiche NGO-VertreterInnen als Mitglieder hätten, wie Franz-Joseph
Huainigg anfügte. Gleiches gelte für den Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft.
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Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.
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