Brüssel (europarl) - Das EU-Parlament hat am 20.01. einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, nach dem
Säuglings- und Kleinkindernahrung bis zu drei Mal mehr Zucker enthalten darf, als von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) empfohlen. So können Säuglinge und Kleinkinder nicht vor Fettleibigkeit geschützt werden,
sagen die Abgeordneten und fordern, dass der zulässige Zuckerhöchstgehalt in Übereinstimmung mit
den Empfehlungen der WHO deutlich gesenkt werden sollte.
"Das heutige Abstimmungsergebnis ist ein wichtiger Schritt dahin, die Gesundheit als absolute Priorität
bei den Vorschriften für Säuglings- und Kleinkindernahrung festzuschreiben. Der Vorschlag der Kommission
hätte zur Folge gehabt, dass Babynahrung viel mehr Zucker als von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen
enthalten könnte. So früh schon so viel Zucker in Lebensmitteln zuzulassen, trägt zur zunehmenden
Fettleibigkeit bei Kindern bei und könnte auch die Geschmacksvorlieben beeinflussen. Für Säuglinge
und Kleinkinder sollte der Zuckergehalt so gering wie möglich gehalten werden", sagte der Berichterstatter
Keith Taylor (Grüne/EFA, UK).
Die Abgeordneten heben hervor, dass die Bestimmungen des Kommissionsvorschlags "allen Gesundheitsempfehlungen
der WHO und der wissenschaftlichen Ausschüsse in den Mitgliedstaaten widersprechen, die eine deutliche Verringerung
der Zuckeraufnahme insgesamt empfohlen haben."
Die WHO empfiehlt eine Begrenzung der Aufnahme von freiem Zucker auf weniger als 10% der gesamten Energiezufuhr.
Laut Kommissionsvorschlag darf 30 % der Energie in Beikost für Säuglinge aus Zucker stammen (7,5 g Zucker
pro 100 kcal entspricht 30 kcal aus Zucker in 100 kcal Energie).
Das Parlament weist darauf hin, "dass eine mangelhafte Ernährung inzwischen die bei Weitem häufigste
Ursache für Erkrankungen und Todesfälle weltweit ist – sogar noch vor Tabak- und Alkoholkonsum sowie
Bewegungsmangel zusammen." Der zulässige Zuckerhöchstgehalt sollte in Übereinstimmung mit den
Empfehlungen der WHO deutlich gesenkt werden, so die Abgeordneten im Text der Entschließung.
Die Abgeordneten sind außerdem der Ansicht, dass der Rückgriff auf aufstrebende Technologien wie GVO
und Nanotechnologien, deren langfristige Risiken nicht bekannt sind, gemäß dem Vorsorgeprinzip bei der
Herstellung dieser Nahrungsmittel verboten sein sollte.
Kennzeichnung
Das Parlament verlangt, dass die Kennzeichnung und Vermarktung von verarbeiteter Säuglings- und Kleinkindernahrung
klarstellen sollte, dass diese Produkte nicht für Säuglinge geeignet sind, die jünger als sechs
Monate sind, und die Empfehlung des ausschließlichen Stillens während der ersten sechs Monate nicht
untergraben werden sollte.
Die nächsten Schritte
Der Einspruch gegen den Kommissionsvorschlag wurde mit 393 Stimmen bei 305 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen gebilligt.
Die Kommission muss nun einen neuen Vorschlag vorlegen.
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