Offene Verwaltung: LRin Deeg trifft Sozialpartner

 

erstellt am
21. 01. 16
11:00 MEZ

Bozen (lpa) - "Durch schnelle und vereinfachte Verwaltungsverfahren sollen Bürger und Unternehmen entlastet werden." Dies betonte Landesrätin Deeg am 19.01. bei einem Treffen mit den Sozialpartnern, bei dem der Gesetzesentwurf zur offenen Verwaltung im Detail vorgestellt wurde. Der neue Gesetzestext sieht in 41 Artikeln eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Landesgesetzes Nr. 17 aus dem Jahr 1993 über die Verwaltungsverfahren vor. Er wurde am 22.12.15 von der Landesregierung genehmigt.

Nun stellte Verwaltungsrätin Deeg den Sozialpartnern die wichtigsten Neuerungen vor. "Der neue Gesetzestext geht von dem Grundsatz aus, dass die Verwaltung im Dienst der Bürger steht und nicht umgekehrt", so Deeg, "und wo immer möglich werden die bürokratischen Auflagen verringert und Verwaltungsverfahren vereinfacht." Wie dieses Ziel erreicht werden soll, erklärten Doris Ambach und Christin Tomasello, Mitglieder der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, welche den neuen Gesetzestext ausgearbeitet hat. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Verwaltung selbst Daten und Dokumente einholt, anstatt diese von den Antragstellern einzufordern. Zudem soll die Möglichkeit für Eigenerklärungen ausgedehnt werden. Neu ist ebenso die Vorgabe, Verwaltungsakte in einfacher Sprache zu verfassen. Ein wichtiger Durchbruch wird mit der Einführung einer einheitlichen Frist von 30 Tagen für die Abwicklung aller Verwaltungsverfahren erzielt, die bis auf wenigen spezifischen Ausnahmen gelten soll. Zu mehr Bürgernähe und Effizienz soll auch die Digitalisierung der Verwaltung beitragen.

Mehrere Gesprächsteilnehmer äußerten sich positiv über die vielen konkreten Reformen und insbesondere über die Tatsache, dass die Bürger Daten und Bescheinigungen, die bereits im Besitz der Verwaltung sind, künftig nicht mehr erneut abgeben müssen. In der Diskussion ging es auch um Falscherklärungen und die dafür vorgesehenen Sanktionen. Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa stellte die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger in der Verwaltungsreform eingebunden seien. Deeg verwies darauf, dass neue eGov-Dienste bereits jetzt im Rahmen von Testgruppen auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft würden. Zudem sehe der Gesetzesentwurf die Einrichtung eines Bürgerschalters vor, der auch Anregungen oder Verbesserungsvorschläge seitens der Bürger entgegennehmen werde.

Josef Negri, Direktor des Unternehmerverbandes, bezeichnete die Beschleunigung der Verfahren als zentralen Aspekt: "Die Einführung einer Frist von 30 Tagen als Standard für den Verfahrensabschluss ist eine wesentliche Komponente, da der Faktor Zeit für die Wirtschaft eine große Rolle spielt, und wir hoffen, dass diese Grundausrichtung auch in den Durchführungsverordnungen verankert wird." LRin Deeg wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig sei, das Personal auf die Veränderungen vorzubereiten und die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die gesetzten Fristen eingehalten werden können.

 

 

 

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