Regierungsparteien wollen mit Opposition bis zum Plenarbeschluss noch über Änderungen
verhandeln
Wien (pk) - Der Innenausschuss des Nationalrats hat am 19.01. grünes Licht für das neue Staatsschutzgesetz
gegeben. Trotz anhaltender Kritik der Opposition stimmten SPÖ und ÖVP für den Anfang Dezember gemeinsam
vorgelegten Gesetzentwurf. Damit kann das Paket, das unter anderem mehr Befugnisse für die polizeilichen Staatsschutzbehörden
bei der Beobachtung verdächtiger Einzelpersonen bringt und den Einsatz von V-Leuten ermöglicht, noch
im Jänner vom Nationalrat beschlossen werden. Zur Gänze in Stein gemeißelt sind die neuen Bestimmungen
aber noch nicht, die Regierungsparteien wollen bis zur kommenden Plenarsitzung weiter mit den Oppositionsparteien
verhandeln, um, wie ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon hervorhob, einen möglichst breiten Konsens zu
erzielen. Allerdings sehen FPÖ, Grüne und NEOS noch zahlreiche Stolpersteine, etwa was die im Gesetz
verankerten Deliktgruppen und den Rechtsschutz betrifft.
Zufrieden mit dem Beschluss zeigte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das neue Staatsschutzgesetz sei "auf
der Höhe der Zeit" und wahre die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, unterstrich sie. Wesentlich
ist für Mikl-Leitner auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eine
Sicherheitsbehörde bleibt und kein neuer Geheimdienst wird.
In der Debatte hoben sowohl Mikl-Leitner als auch Amon hervor, dass rund zwei Jahre über das neue Staatsschutzgesetz
verhandelt wurde. Es handle sich um keine Anlassgesetzgebung, auch wenn die Terroranschläge in Paris und Istanbul
die Notwendigkeit der neuen Bestimmungen vor Augen geführt hätten, sagte Mikl-Leitner. Man habe es im
Bereich des Terrorismus mit einem neuen Tätertypus zu tun, die Anschläge würden gut vorbereitet
und die Täter seien, etwa über die Neuen Medien, gut vernetzt. In diesem Sinn brauche es adäquate
Ermittlungsmethoden, derzeit könne der Staatsschutz nur unzureichend in die Vorbereitung einer Straftat eingreifen.
Österreich werde allerdings anders als andere Länder keinen "Datenfriedhof" produzieren, in
der Hoffnung, die Nadel im Heuhaufen zu finden, versicherte Amon, vielmehr gehe es darum, den Behörden präzise,
zielgenaue Recherchen zu ermöglichen.
Trotz der positiven Beurteilung des Gesetzespakets signalisierte Amon gegenüber der Opposition allerdings
noch Verhandlungsbereitschaft. Angesichts der sensiblen Materie solle man die Zeit bis zur Beschlussfassung im
Plenum nutzen, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, hielt er fest und stieß dabei vor allem
bei Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz auf offene Ohren. Es wäre sinnvoll, eine Lösung zu finden,
die sowohl die laufende Legislaturperiode als auch den Verfassungsgerichtshof überlebt, drängte dieser
auf ein hieb- und stichfestes Gesetz. Allerdings gab Pilz zu bedenken, dass nicht mehr viel Zeit für Verhandlungen
bleibe und machte eine Reihe von Bedenken gegen die vorliegenden Bestimmungen geltend.
Zu den Kritikpunkten der Grünen gehören unter anderem die fehlende richterliche Kontrolle im Vorfeld
sensibler Ermittlungen und der ihrer Meinung nach zu weit gefasste Deliktkatalog. So haben Pilz und sein Fraktionskollege
Albert Steinhauser wenig Verständnis dafür, dass der Staatsschutz auch bei Meinungsdelikten wie Hasspostings
oder einer drohenden Herabwürdigung staatlicher Symbole im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung die ganze
Palette von Ermittlungsbefugnissen nutzen darf. Pilz und Steinhauser befürchten, dass dadurch zehntausende
Zielpersonen und ihre Kontakte ins Visier des Staatsschutzes geraten könnten. Ihrer Meinung nach wäre
es sinnvoller, den Fokus auf die Terrorismusbekämpfung zu legen.
Ein Dorn im Auge ist Pilz außerdem, dass in Bezug auf die Datenverarbeitung in der Analysedatenbank des Staatsschutzes
keine Kontrolle vorgesehen ist und es keine präzisen Regelungen für die Weitergabe von Daten an ausländische
Geheimdienste gibt. Überdies vermisst er eine Klarstellung, dass bezahlten Spitzeln keine Ermittlungsbefugnisse
zukommen. Als wesentlichstes Anliegen der Grünen nannte Pilz schließlich eine funktionierende parlamentarische
Kontrolle. Es dürfe keine Geheimnisse vor dem Parlament, konkret dem geheimen Unterausschuss des Innenausschusses,
geben.
FPÖ bezweifelt Verhandlungsbereitschaft der ÖVP
Weniger zuversichtlich, was einen möglichen Konsens über das neue Staatsschutzgesetz betrifft, äußerte
sich FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann, auch wenn er namens seiner Fraktion weitere Verhandlungsbereitschaft
zeigte. In Anbetracht eines Interviews von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka glaubt er aber nicht, dass die
Koalitionsparteien bereit sein werden, sich in wesentlichen Punkten wie dem Rechtsschutz noch zu bewegen. Ohne
Änderungen könne die FPÖ dem Entwurf aber nicht zustimmen, bekräftigte er.
Für Darmann ist der Gesetzentwurf nicht, wie Mikl-Leitner festhielt, auf der Höhe der Zeit, sondern vielmehr
verfassungswidrig, weil er unverhältnismäßig in Grund- und Freiheitsrechte eingreife und der Bürgerbespitzelung
Tür und Tor öffne. Konkret kritisierte er etwa neben einem mangelnden Rechtsschutz den seiner Ansicht
nach überschießenden Deliktkatalog und unzureichende Dokumentationspflichten. Für ihn ist es überdies
ein Problem, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass V-Leute auch JournalistInnen, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen
und PolitikerInnen bespitzeln.
Seitens der NEOS beurteilte Nikolaus Alm den vorliegenden Entwurf in den Grundzügen positiv. Allerdings hält
er es für notwendig, die staatspolizeilichen Befugnisse präziser zu definieren, um auszuschließen,
dass das Staatsschutzgesetz zur Massensammlung von Daten genutzt wird. Durch eine "Überwachungsgesamtrechnung"
und eine Präzisierung des Deliktkatalogs solle der Observationskreis so klein wie möglich gehalten werden,
forderte er. Außerdem drängte Alm auf eine richterliche Genehmigung im Vorfeld von Ermittlungsmaßnahmen
und eine intensive parlamentarische Kontrolle des Staatsschutzes.
Letzter Punkt ist auch Christoph Hagen vom Team Stronach ein Anliegen. Er kann sich die Zustimmung seiner Fraktion
zum Gesetzespaket vorstellen, wenn die parlamentarische Kontrolle verbessert wird. Er denkt dabei etwa an das Schweizer
Modell, das den Abgeordneten auch stichprobenartige Kontrollen ermöglicht.
Dass der Staatsschutz auch Politiker bespitzeln könnte, wie die FPÖ fürchtet, glaubt Hagen ebenso
wenig wie SPÖ-Abgeordneter Hannes Fazekas. Anders als Pilz hat Fazekas auch nicht die Sorge, dass der Verfassungsschutz
bei einer drohenden Verunglimpfung einer Landeshymne tätig werden wird. Mit dem neuen Staatsschutzgesetz werde
Österreich vielmehr gut in Sachen Terrorismusbekämpfung aufgestellt sein, ist er überzeugt. Den
Einsatz von Vertrauensleuten hält Fazekas für gerechtfertigt, schließlich habe die Exekutive nicht
die Möglichkeit, in gewissen Szenen unerkannt zu ermitteln.
Dass sich der Deliktkatalog im Gesetz nicht auf klassische Terrordelikte beschränkt, wie Grün-Abgeordneter
Steinhauser einmahnte, begründeten Innenministerin Mikl-Leitner und der Generaldirektor für die öffentliche
Sicherheit Konrad Kogler damit, dass der Staatsschutz neben der Terrorismusbekämpfung auch andere Aufgaben
wie den Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen und kritischer Infrastruktur habe. Bei den Ermittlungen
gelte aber ohnehin das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, machte Mikl-Leitner geltend. Sie wies überdies
darauf hin, dass sensible Ermittlungsmethoden künftig auf die Staatsschutzbehörden beschränkt sind,
während derzeit alle ExekutivbeamtInnen, angefangen von der Fremdenpolizei bis zum Verkehrspolizisten, die
gleichen Befugnisse haben.
Mikl-Leitner zufolge wird darüber hinaus auch dem Rechtsschutz eine hohe Relevanz beigemessen. Der Rechtsschutzbeauftragte
habe sich als Kontrollinstanz bewährt und sei die beste Garantie, dass die Rechte der Bevölkerung gewahrt
würden.
Erweiterte Befugnisse bei Überwachung von Einzelpersonen
Der vom Innenausschuss mit S-V-Mehrheit gebilligte Gesetzentwurf ist in weiten Bereichen ident mit der von Innenministerin
Johanna Mikl-Leitner im Juli im Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage ( 763 d.B.). Lediglich bei der Organisation
des Staatsschutzes, der Funktion des Rechtsschutzsbeauftragten und bei der parlamentarischen Kontrolle wurden einige
Änderungen vorgenommen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1364/2015). So ist der Rechtsschutzbeauftragte künftig
etwa dezidiert dazu verpflichtet, bei der Genehmigung besonderer Ermittlungsmethoden und anderer ihm übertragenen
Aufgaben eine einvernehmliche Vorgangsweise mit seinen StellvertreterInnen anzustreben. Außerdem empfiehlt
der Innenausschuss, ebenfalls mit S-V-Mehrheit, begleitende Änderungen im Telekommunikationsgesetz, um bei
angeforderten Auskünften den Datenfluss zwischen dem Staatsschutz und den Telekom-Anbietern sicherzustellen.
Begründet wird das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz und die begleitenden Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
und im Telekommunikationsgesetz mit dem notwendigen effektiven Schutz vor terroristischen Bedrohungen. Neben der
geplanten Neuorganisation des Staatsschutzes sind in diesem Zusammenhang vor allem erweiterte Befugnisse bei der
Observierung verdächtiger Einzelpersonen vorgesehen. Außerdem soll es künftig möglich sein,
Vertrauensleute im Zuge von verdeckten Ermittlungen anzuwerben. Probeweise erlaubt wird auch das Tragen von Körperkameras
durch PolizistInnen.
Konkret können Betroffene künftig dann unter Beobachtung gestellt werden, wenn ein "begründeter
Gefahrenverdacht" besteht, dass sie in absehbarer Zeit einen verfassungsgefährdenden Angriff begehen,
wobei die davon umfassten Straftaten taxativ aufgezählt werden. Darunter fallen etwa die Begründung bzw.
Finanzierung einer terroristischen Vereinigung, nachrichtendienstliche Tätigkeit und Wirtschaftsspionage,
Hackerangriffe gegen staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen, bestimmte Formen von Verhetzung, die
Hortung von Kampfmitteln, das unerlaubte Hantieren mit radioaktivem Material sowie Verstöße gegen das
Kriegsmaterialgesetz und das Verbotsgesetz. Bei einigen der im Gesetz aufgelisteten Deliktgruppen müssen zusätzlich
zum Tatbestand außerdem "ideologische oder religiöse" Motive vorliegen. Der Informationsaustausch
mit ausländischen Sicherheitsbehörden sowie bestimmten anderen in- und ausländischen Stellen ist
ausdrücklich gestattet.
Umfassende Datenschutzbestimmungen
Zwei eigene Abschnitte des Staatsschutzgesetzes regeln den Umgang der Staatsschutzbehörden mit personenbezogenen
Daten und den Rechtsschutz der BürgerInnen. So wird etwa ausdrücklich normiert, dass die Staatsschutzbehörden
bei der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten die Verhältnismäßigkeit zu beachten
haben und bei der Verwendung sensibler und strafrechtlich relevanter Daten angemessene Vorkehrungen zur Wahrung
der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen sind. Ein automatisierter Datenabgleich, Stichwort Rasterfahndung,
ist untersagt.
Für die erweiterte Gefahrenforschung und den Einsatz besonderer Ermittlungsmethoden wie verdeckte Observationen,
Abhörmaßnahmen sowie die Einholung von Auskünften zu IP-Adressen, Handy-Standortdaten und Reisebewegungen
brauchen die StaatsschützerInnen eine ausdrückliche Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten des
Innenressorts bzw. eines seiner Stellvertreter. Die Ermächtigung ist dabei grundsätzlich auf sechs Monate
befristet, kann aber – auch mehrmals – verlängert werden. Außerdem müssen die im konkreten Fall
eingesetzten Ermittlungsmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur befürchteten Straftat stehen
und die Ermittlungen beendet werden, sobald die Voraussetzungen dafür wegfallen. Keine gesonderte Erlaubnis
ist für Recherchen in offenen Internet-Foren, Blogs und Newsgroups erforderlich.
Erhobene Daten zu Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen sind grundsätzlich spätestens nach fünf
Jahren zu löschen, wobei eine Aktualisierung und etwaige Richtigstellung von Daten laufend zu erfolgen hat.
Um missbräuchliche Datenabfragen zu vermeiden, muss überdies jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener
Daten so protokolliert werden, dass sie einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Diese Protokollaufzeichnungen
sind drei Jahre lang aufzubewahren. Eine längere Speicherung eigentlich zu löschender personenbezogener
Daten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten gestattet, sechs Jahren
nach Ende der erteilten Ermittlungs-Ermächtigung ist allerdings endgültig Schluss.
Nach dem Ende der besonderen Ermittlungsmaßnahmen sind die Betroffenen grundsätzlich über Anlass,
Art und Dauer der Observation zu informieren. Nur in begründeten Fällen kann diese Information aufgeschoben
werden bzw. unterbleiben, wobei auch hier der Rechtschutzbeauftragte das letzte Wort hat. Der Rechtsschutzbeauftragte
hat darüber hinaus dem Innenministerium jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und seine
Wahrnehmungen zu erstatten, der auch dem geheimen Unterausschuss des Innenausschusses des Nationalrats vorzulegen
ist. Auch ein direkter Austausch zwischen den Abgeordneten und dem Rechtschutzbeauftragten ist möglich.
Einsatz von V-Leuten bei verdeckten Ermittlungen
Begleitend zum neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetz werden auch Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz vorgenommen.
So wird den Sicherheitsbehörden künftig die Anwerbung externer Vertrauensleuten im Zuge verdeckter Ermittlungen
ausdrücklich gestattet. Sie sollen nicht nur zur Abwehr verfassungsgefährdender Bedrohungen, sondern
auch bei Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen zum Einsatz kommen können. Aufgrund der äußerst
konspirativ agierenden Personenkreise in diesen Bereichen und wegen vorhandener Sprachbarrieren sei es schwierig,
Sicherheitsorgane in verdächtige Gruppierungen einzuschleusen, heißt es dazu in der Begründung.
Zur Kontrolle der angeheuerten Vertrauensleute sind gewisse Führungs-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten
vorgesehen.
Ausgeweitet wird daneben auch die Möglichkeit, Handy-Standortdaten zu ermitteln. Nicht nur gefährdete
Personen wie potentielle SelbstmörderInnen sollen in Hinkunft geortet werden dürfen, sondern auch Personen,
die im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung in das Visier der Ermittler geraten sind und von denen eine konkrete
Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen ausgeht. Als Beispiel werden etwa Personen
genannt, die angekündigt haben, eine Bombe zu zünden.
Polizei kann bei Einsätzen künftig Körperkameras verwenden
Mit so genannten "body worn cams" will das Innenministerium Polizeieinsätze künftig besser
dokumentieren und damit nicht nur die Verfolgung von StraftäterInnen erleichtern, sondern auch strafbaren
Handlungen vorbeugen und die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen kontrollieren, wie in den Erläuterungen
vermerkt wird. Die Erlaubnis zum Einsatz der Kameras ist vorerst bis Ende 2019 befristet, in einem ersten Schritt
sollen 25 Körperkameras zu Erprobungszwecken angeschafft werden. Darüber hinaus soll es den Sicherheitsbehörden
künftig ausdrücklich gestattet sein, auch kleinere Splittergruppen rund um Demonstrationen zu filmen
und vorhandenes Videomaterial auch zur Verfolgung bestimmter Verwaltungsübertretungen zu verwenden. Damit
hofft man etwa Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz bei Sportgroßveranstaltungen leichter ahnden
zu können.
Schließlich sollen mit zwei neuen Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz die Befugnisse von Sicherheitsorganen
in Passagierflugzeugen klar geregelt und eine gesetzliche Grundlage für die digitale Verarbeitung und personenbezogene
Zuordnung von Spuren geschaffen werden, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt wurden.
Opposition fordert Evaluierung der Polizeibefugnisse
Mitverhandelt mit dem neuen Staatsschutzgesetz wurden ein Antrag der FPÖ ( 283/A(E)) und zwei Anträge
der NEOS ( 1195/A(E), 1413/A(E)), die bei der Abstimmung jedoch nur die Unterstützung der Oppositionsparteien
fanden und damit in der Minderheit blieben. Der Opposition wäre es insbesondere darum gegangen, die Befugnisse
der Sicherheitsbehörden zu evaluieren und anstelle überbordernder Überwachungsmaßnahmen "grundrechtsschonende
Aufklärungsmethoden" zu forcieren, wie etwa NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm in seinem Antrag formulierte.
Alle Befugnisse, die sich nicht als notwendig erweisen oder unverhältnismäßig sind, sollten aufgehoben
werden. Die NEOS warnen außerdem vor einer Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.
|