Nationale Maßnahmen wie verstärkte, temporäre Grenzkontrollen in Österreich
nötig, weil Kontrolle an EU-Außengrenzen noch nicht funktioniert - Rückführungsabkommen Gebot
der Stunde
Wien (sk) - Dass die Hotspots an den EU-Außengrenzen in den kommenden Wochen in Betrieb gehen, sei positiv
zu bewerten, betonte Bundeskanzler Werner Faymann am 19.01., Dienstag, nach dem Ministerrat. Zu einer gemeinsamen
Asylpolitik gehöre aber noch mehr: „Was uns fehlt, ist nach wie vor ein gemeinsames europäisches Asylrecht,
das es ermöglicht, gemeinsam jene, die kein Asylrecht haben, zurückzubringen und jene, die ein Asylrecht
nach UN-Konvention haben, gemeinsam in Europa zu verteilen“, betonte Faymann. Österreich könne nicht
das Asylrecht für ganz Europa wahrnehmen, auch nicht gemeinsam mit Deutschland und Schweden, „das haben wir
oft genug gesagt“, so der Kanzler. Klar sei: „An einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik führt kein
Weg vorbei.“
Bis diese funktioniert, sind nationale Maßnahmen notwendig. „Wir setzen Maßnahmen der verstärkten,
temporären Grenzkontrollen“, sagte Faymann. In Spielfeld beginne daher der Probebetrieb, die Bundesheer-MitarbeiterInnen
werden von 330 auf 500 aufgestockt, Polizei und Bundesheer werden gemeinsam anhand des Leitsystems Kontrollen durchführen.
„Wir wollen diese geordneten Kontrollen, um zu wissen, wer kommt und um Rückweisungen durchführen zu
können, wenn jemand etwa nicht hier Asyl beantragen will“, erläuterte der Bundeskanzler. Hier sei auch
die weitere Zusammenarbeit mit Deutschland auf allen Ebenen unabdingbar.
Neben den Grenzkontrollen müssen Unterscheidungen, wer Asylrecht hat und wer nicht, rascher durchgeführt
werden können und die Fragen der Rückführungen nach fairem Verfahren gelöst werden. „Die Menschen
in Österreich fragen zu Recht, warum jene mit negativem Asylbescheid weiter hier versorgt werden. Rückführungsabkommen
sind das Gebot der Stunde“, so Faymann.
Beim morgigen Gipfel zwischen Bund und Ländern werden diese Fragen und Maßnahmen diskutiert, es gebe
bereits konstruktive Gespräche in Vorbereitung des Treffens. Faymann betonte, dass sowohl Maßnahmen
auf EU-Ebene als auch jene im eigenen Land dazu beitragen sollen, die Zahl der Flüchtlinge in Österreich
zu reduzieren. Der Kanzler verstehe die Sorgen der BürgermeisterInnen und der Bevölkerung, umso wichtiger
sei es, dass die Regierung hier eine gemeinsame Richtung einschlage.
Darüber hinaus wurde der Termin für die Bundespräsidentschaftswahl festgelegt. Die Wahl findet am
24. April 2016 statt; eine etwaige Stichwahl am 22. Mai.
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