Justizausschuss beschloss Einholung von Stellungnahmen zu Gesetzentwurf
Wien (pk) - Derzeit verliert ein Abgeordneter in der Regel nur dann sein Mandat, wenn er zu einer Haftstrafe
von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Das soll sich in Zukunft ändern. Der Nationalrat nahm am 28.01.
die Beratungen über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsparteien und des Team Stronach auf, der
strengere Regeln nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder und andere
oberste Organe vorsieht. In einer Ersten Lesung nahmen die Fraktionen kurz zum Antrag Stellung, danach beschloss
der Justizausschuss, Stellungnahmen zum am Tisch liegenden Vorschlag einzuholen. Bis 10. März haben unter
anderem Ministerien, Länder und der Verfassungsgerichtshof Zeit, Kommentare zum Gesetzentwurf abzugeben.
Grundsätzlich sind sich die Abgeordneten einig, dass die geltenden Bestimmungen überholt sind und geändert
werden sollen. Allerdings gibt es unterschiedliche Vorstellungen über das Ausmaß der Adaptierungen.
So geht der vorliegende Gesetzentwurf ( 1470/A) etwa den Grünen und den NEOS nicht weit genug. Es sei den
BürgerInnen schwer zu erklären, warum ein Abgeordneter, der zu einer unbedingten Haftstrafe von weniger
als einem halben Jahr verurteilt wurde, weiter sein Amt ausüben können solle, meinte etwa Albert Steinhauser
(G). NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak kann sich einen Amtsverlust bei unbedingten Verurteilungen wegen bestimmter
Delikte wie Korruption vorstellen.
Auch die FPÖ sieht noch nicht alle Fragen geklärt. Er sei gespannt, was die Begutachtung ergeben werde,
sagte Abgeordneter Harald Stefan. Grundsätzlich sei die FPÖ aber für eine gemeinsame Lösung
offen. Beschlossen werden kann das Paket nur mit Zweidrittelmehrheit, da sowohl die Verfassung als auch die Geschäftsordnung
des Nationalrats geändert werden müssen.
Seitens der Antragsteller hielt Michaela Steinacker (V) fest, dass mit dem Antrag auch einige Gesetzeslücken
geschlossen werden sollen. Zudem wolle man die Sensibilität von PolitikerInnen, was die Wahrnehmung von Verantwortung
betrifft, schärfen. Hinter den Entwurf stellte sich auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim.
Im Kern sieht der Drei-Parteien-Entwurf vor, dass ein Abgeordneter künftig schon dann sein Mandat verliert,
wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten Haft bzw. zu einer bedingten
Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch für Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten,
Landeshauptleute, den Rechnungshofpräsidenten, die VolksanwältInnen und Landtagsabgeordnete sollen analoge
Regelungen gelten. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen auch die Bestimmungen in der Nationalrats-Wahlordnung
über die Wählbarkeit einer Person zum Nationlrat geändert werden. Außerdem enthält der
Gesetzentwurf zahlreiche weitere Begleitmaßnahmen, etwa zum Procedere des Amtsverlusts (siehe Parlamentskorrespondenz
Nr. 1420/2015).
NEOS für stärkere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Eine erste Diskussion hielt der Nationalrat auch über eine von den NEOS beantragte Änderung der Bundesverfassung
und der Geschäftsordnung des Hohen Hauses ab, die auf eine stärkere parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen
Behörden in Österreich abzielt ( 1475/A). Angesichts der vielfachen kriminellen und terroristischen Bedrohungen
sei es unbestritten, dass die Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse bräuchten, ist Abgeordneter Nikolaus
Alm überzeugt, allerdings müsste seiner Auffassung nach damit auch eine Ausweitung des Rechtsschutzes
und der parlamentarischen Kontrolle einhergehen. Derzeit sei eine wirksame Kontrolle durch die geheimen Kontrollausschüsse
des Nationalrats nicht möglich. Alm vermisst auch ein kontinuierliches Berichtswesen.
Ein Modell, das sich Alm vorstellen kann, ist ein eigener Ausschuss des Nationalrats nach dem Vorbild des Parlamentarischen
Kontrollgremiums des deutschen Bundestags. Dieser Ausschuss könnte sowohl die militärischen Nachrichtendienste
als auch den Staatsschutz umfassend kontrollieren.
Otto Pendl (S) und Johannes Schmuckenschlager (V) signalisierten seitens der Koalitionsparteien Bereitschaft zu
Verhandlungen. Eine ordentliche parlamentarische Kontrolle sei auch ihm ein Anliegen, sagte Pendl. Wie schon bei
der Debatte zum Staatschutzgesetz gab er aber zu bedenken, dass die von der Opposition geforderte richterliche
Kontrolle von Ermittlungsmaßnahmen der Staatssschutzbehörden einer starken parlamentarischen Kontrolle
entgegenstehe. Dieses Argument ließ Albert Steinhauser (G) jedoch nicht gelten, schließlich gelte es
nicht Richter, sondern die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu kontrollieren.
Der Antrag wurde von Nationalratspräsidentin Doris Bures dem Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats
zugewiesen.
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