Nationalrat setzt EU-Anerkennungsverfahren für Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich
um
Wien (pk) - Eine EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde am 27.01. von einer
klaren Mehrheit des Nationalrats mit zwei Gesetzen für den Bereich Gesundheitsberufe umgesetzt. Diese umfassen
außerdem die Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems
("IMI- Verordnung"). Ziel ist es, Anerkennungsverfahren im EU/EWR-Raum zu erleichtern und zu verbessern
und damit die Mobilität der ArbeitnehmerInnen zu fördern. Sowohl dem 1. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe
2016 und das 2. EU-Berufs- anerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 (2. EU-BAG-GB 2016) stimmten alle Fraktionen
außer der FPÖ zu.
Kritik an der Umsetzung der EU-Vorgaben übte Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F). Sämtliche betroffenen
Berufsgruppen und alle Landesregierungen hätten negative Stellungnahmen abgegeben, sagte sie. Die neuen Regelungen
bedeuten aus ihrer Sicht, dass Österreich seine hohen Standards der Berufsausbildung gegen niedrigere eintauscht.
Diese Sichtweise teilte auch ihr Fraktionskollege Andreas Karlsböck (F), der ebenso wie der fraktionslose
Abgeordnete Rupert Doppler eine Senkung der Standards des österreichischen Gesundheitssystems und Qualitätsminderungen
zulasten der PatientInnen befürchtete.
Viele positive Punkte der Umsetzung sah hingegen Johann Hechtl (S), der die Erleichterungen für die Mobilität
von ArbeitnehmerInnen begrüßte. Für Claudia Durchschlag (V) ist es ein sinnvolles Gesetz, das die
Patientensicherheit im Auge hat. Mit Möglichkeiten einer partiellen Anerkennung von Ausbildung sei hier eine
gute Lösung gefunden worden. In diesem Sinne habe man etwa eine Lösung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
für jene österreichischen MedizinstudentInnen gefunden, die an eine deutsche Universität gehen,
aber an einer österreichischen Krankenanstalt ihr verpflichtendes dreimonatiges Pflegepraktikum absolvieren
wollen. Markus Vogl (S) und Martina Diesner-Wais (V) begrüßten ebenfalls diese Erleichterung für
MedizinstudentInnen. Die Ablehnung der FPÖ lasse sich nur aus einem Anti-EU-Reflex erklären, dem jede
sachliche Begründung fehle, meinte Vogl.
Der Europäische Berufsausweis, der das bisherige Anerkennungsverfahren ablösen und ein transparentes
Vorgehen garantieren soll, sei zu begrüßen, meinten seitens der ÖVP die Abgeordneten Diesner-Wais
und Angela Fichtinger. Er dürfe aber kein "Berufsanerkennungsverfahren light" werden. Erwin Rasinger
(V) sah die Förderung der internationalen Mobilität im Medizinbereich als Voraussetzung dafür, um
österreichische Medizin von Weltrang sicherzustellen. Nun werde dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Eva Mückstein (G) begrüßte die Gesetze, forderte aber auch eine klare Registrierungsbehörde
und ein Zentralregister für Anerkennungen, um Qualifizierungen klar nachvollziehen zu können. In Anerkennungsverfahren
müssten die Berufsgruppen eingebunden werden, forderte sie. Teilweise bewirke das Gesetz auch eine Aufwertung
österreichischer Standards und fördere eine wünschenswerte Durchlässigkeit in den Berufen,
hielt sie der Kritik seitens der FPÖ entgegen.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser betonte, dass die Bedeutung der Arbeitsmigration immer größer
werde und gesetzliche Regelungen der gegenseitigen Anerkennung von Berufsausbildungen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Die Gesetze würden dem Rechnung tragen, meinte sie.
|