Hauptausschuss des Nationalrats stimmt Verordnung zu
Wien (pk) - Der 24. April 2016 steht nun als Wahltag für die Bundespräsidentenwahl endgültig
fest. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte die entsprechende Verordnung der Bundesregierung einstimmig.
Fristen
Als Stichtag wurde der 23. Februar bestimmt. Danach richten sich mehrere Fristen. Wahlvorschläge können
noch bis zum 18. März 2016, 17.00 Uhr, bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag
muss von 6.000 Wahlberechtigten unterstützt sein. Personen, die für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungserklärung
abgeben, müssen persönlich am Gemeindeamt erscheinen, um bestätigen zu lassen, dass sie am Stichtag
wahlberechtigt waren – dies gilt auch für den Fall, dass die Unterschrift notariell oder gerichtlich beglaubigt
wurde.
Wahlrecht und Wählbarkeit
Um am 24. April gewählt zu werden, muss die Kandidatin bzw. der Kandidat mehr als die Hälfte aller gültigen
Stimmen auf sich vereinen. Da sich diesmal voraussichtlich mehr als zwei KandidatInnen der Wahl stellen, besteht
die Möglichkeit, dass keiner bzw. keine von diesen eine solche Mehrheit erreicht. In diesem Fall findet vier
Wochen später, also am 22. Mai 2016, eine "Stichwahl" statt, bei der die beiden stimmenstärksten
BewerberInnen gegeneinander antreten.
Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Ein Gericht kann dann jemanden vom aktiven Wahlrecht ausschließen,
wenn er oder sie zu einer mindestens fünfjährigen unbedingten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt
wurde.
Um zum Staatsoberhaupt gewählt werden zu können (passives Wahlrecht), muss man spätestens am Tag
der Wahl 35 Jahre alt sein. Eine rechtskräftig verhängte einjährige unbedingte Freiheitsstrafe führt
zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht.
Stimmabgabe
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben, sie haben
aber auch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Im Ausland werden Wahlkarten jedenfalls rechtzeitig nach Österreich weitergeleitet, wenn sie bei einer österreichischen
Vertretungsbehörde bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben
werden. Die Wahlkarte muss jedenfalls am Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder
bis zu diesem Zeitpunkt in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben
worden sein. Bettlägerigen Personen stehen so genannte "fliegende Wahlbehörden" zur Verfügung.
Wahlpflicht besteht nicht.
Wahlkarten sind bis spätestens 20. April 2016 schriftlich zu beantragen, die mündliche Beantragung hat
bis Freitag, dem 22. April 2016, 12.00 Uhr zu erfolgen.
Angelobung
Die Angelobung vor der Bundesversammlung (gemeinsame Sitzung von Nationalrat und Bundesrat) findet am 8. Juli 2016
im Historischen Sitzungssaal des Parlaments statt. Damit beginnt die Funktionsperiode der neuen Bundespräsidentin
oder des neuen Bundespräsidenten. Sie dauert sechs Jahre. Die Wiederwahl ist nur ein Mal zulässig.
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