Vier Bauernhöfe erhielten Auszeichnung "Erbhof"

 

erstellt am
27. 01. 16
11:00 MEZ

Schwaiger: Der älteste Hof ist seit mehr als 400 Jahren in Familienbesitz
Salzburg (lk) - Vier landwirtschaftlichen Höfen, die sich seit mehr als 200 Jahren im Besitz einer Familie befinden, verlieh Agrarlandesrat Josef Schwaiger am 26.01. die Auszeichnung "Erbhof". Das Zertifikat erhielten drei Bauernhöfe aus dem Tennengau und einer aus dem Pongau. "Mit dieser Auszeichnung werden Familien in Anerkennung für die jahrhundertelange Bewirtschaftung und Kultivierung ihres landwirtschaftlichen Anwesens gewürdigt", betonte Schwaiger bei dem Festakt in Salzburg. "Generationen von Bauernfamilien haben ihre Höfe bewirtschaftet. Jeder dieser Höfe ist fester Bestandteil der ereignisreichen Geschichte Salzburgs und untrennbar mit der Region verbunden. Das nachhaltige Wirtschaften der Erbhof-Familien, Fleiß, Durchhaltevermögen, Weitblick und das Miteinander von Bewahren und Erneuern machen diese Betriebe erfolgreich. Der älteste Hof ist seit mehr als 400 Jahren in Familienbesitz, der jüngste seit mehr als 200 Jahren. Diese Beständigkeit können wir uns zum Vorbild nehmen." In Salzburg gibt es mittlerweile mehr als 1.000 solcher Erbhöfe.

Die Bezeichnung Erbhof wurde an das Untersulzberggut der Familie Lürzer-Thurner-Haym in Radstadt (seit 1798 im Besitz der Familie), das Schöngut der Familie Wintersteller-Hofstätter in Oberalm (1788), das Oberpremgut der Familie Brüggler-Schöpp in Krispl (1720) und an das Auergut der Familie Strubreiter in Scheffau (1614) verliehen.

Voraussetzungen für die Auszeichnung "Erbhof"
Es gibt folgende Voraussetzungen für die Auszeichnung "Erbhof": Der Hof muss mindestens 200 Jahre im Besitz einer Familie sein. Die Familie muss das landwirtschaftliche Anwesen selber bewohnt und bewirtschaftet haben. Die Bezeichnung "Erbhof" geht verloren, wenn das Anwesen an Personen übergeht, die nicht zur Nachkommenschaft gehören, oder derart verkleinert wird, dass es nicht mehr für den Unterhalt einer Familie ausreicht. Die Auszeichnung "Erbhof" unterstreicht das Verständnis bäuerlicher Familien, ihren Hof von Generation zu Generation weiterzugeben und im Interesse der nachfolgenden Generationen zu bewirtschaften. Der Hof wird nicht nur als Besitz verstanden, sondern auch als Verbindungselement innerhalb der Familie. "Erbhof" ist eine reine Ehrenbezeichnung und hat keinerlei sonstige rechtliche Auswirkungen.

Das Land Salzburg ist Spitzenreiter in Österreich, was die Zahl der Bio- Landwirtschaftsbetriebe betrifft: 40 Prozent der heimischen Bauernhöfe wirtschaften biologisch. Zum Vergleich: In Tirol sind es nicht einmal halb so viele, in Ober- und Niederösterreich jeweils 13 Prozent.

 

 

 

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