Fünf-Punkte-Entlastungspaket für Unternehmen - Gründungen vereinfachen, existenzbedrohende
Mehrfachbestrafungen beenden, Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen
Wien (bmwfw/wko) - "Bürokratie abbauen, Wirtschaften erleichtern" - unter diesem Motto steht
ein neues Maßnahmenpaket, das Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Wirtschaftskammer-Präsident
Christoph Leitl am 25.06. gemeinsam vorgestellt haben. "In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird der
bürokratische Aufwand noch spürbarer. Daher müssen wir das Wirtschaften in Österreich deutlich
erleichtern. Das unterstützt Investitionen und ermöglicht neue Arbeitsplätze", sagen Mitterlehner
und Leitl. Die geplanten Maßnahmen sollen 2016 umgesetzt werden und umfassen insbesondere die weitgehende
Abschaffung von Mehrfachbestrafungen für ein- und dasselbe Delikt, die Vereinfachung von Gründungen und
die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. "Wir haben verstanden und arbeiten daran, den bürokratischen
Aufwand spürbar zu verringern. Das ist auch ein wichtiger Stimmungsfaktor für die Wirtschaft", betont
Mitterlehner.
1. Mehrfachbestrafungen beenden
"Eine zentrale Maßnahme ist die weitgehende Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht
gemäß dem Motto 'Ein Vergehen, eine Strafe'", betont Mitterlehner. Künftig soll bei geringem
Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Gesamtstrafe verhängt werden
können. Grund: Aufgrund von Mehrfach- bzw. Nebeneinanderbestrafungen für ein- und dasselbe Delikt können
Strafen derzeit selbst bei Bagatellverstößen sehr hoch ausfallen. Das ist gerade für Klein- und
Mittelbetriebe eine schwere Belastung. „Mit dem vorliegenden Paket wird ein Meilenstein im Kampf gegen die Bürokratie
gesetzt“, so Leitl. Der Wegfall der Mehrfachbestrafung aus gleichartigem Anlass sei wegweisend, denn unternehmerische
Tätigkeit werde damit nicht mehr von existenzbedrohenden Strafen bedroht. Der WKÖ-Präsident verwies
auf das Beispiel eines steirischen Unternehmens, das wegen einer Schadenssumme von 153 Euro zu 11.000 Euro Strafe
verdonnert wurde.
2. Einfacher und günstiger gründen
In Zukunft sollen die Schranken für Interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
beseitigt werden, damit fachübergreifende Gründungen möglich sind. "Das schafft Flexibilität
für Unternehmen und Service für Bürger aus einer Hand", so Mitterlehner. Zum Beispiel können
ein Wirtschaftstreuhänder und ein Rechtanwalt oder Ziviltechniker gemeinsam mit einem Baumeister eine interdisziplinäre
Gesellschaft gründen und als ein Unternehmen ihre Beratungsleistung zur Verfügung stellen. Darüber
hinaus soll die Handysignatur generell, insbesondere bei einfachen Gründungen ein gleichwertiger Ersatz für
die notarielle Beglaubigung werden. Standardgründungen wären mit Mustersatzung ohne das Erfordernis eines
Notariatsaktes möglich.
3. Genehmigungsverfahren beschleunigen
Als weiterer Punkt sollen die Betriebsanlagenverfahren deutlich beschleunigt werden. Derzeit muss sich ein Betrieb
für die Genehmigung seiner Betriebsanlage separat an die Bau-, Wasser-, Naturschutz-, und Gewerbebehörden
wenden, wenn sich das aus seinem Geschäftsbereich ergibt. In Zukunft soll die Bezirkshauptmannschaft als One-Stop-Shop
agieren - nach dem Motto: Eine Anlaufstelle, ein Bescheid. Begleitend sollen die bisher notwendigen Einreichunterlagen
reduziert werden - insbesondere jene, auf die eine Behörde ohnehin selbständig zugreifen kann, wie Meldebestätigungen
und Grundbuchauszüge. Zudem soll das Verfahren durch die Wahlfreiheit bei Sachverständigen beschleunigt
werden, wenn Amtssachverständige nicht sofort ausreichend zur Verfügung stehen. Durch dieses Beschleunigungspaket
und weitere Maßnahmen soll die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 90 auf 40 Tage sinken.
4. Informations- und Meldepflichten reduzieren
Künftig sollen Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sein, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz extra
aufzulegen oder elektronisch bereitzustellen. Zudem soll in Verwaltungsverfahren der Meldezettel entfallen. Als
weitere Maßnahme sollen die Veröffentlichungspflichten für bestimmte industrielle Anlagen (IPPC-Anlagen,
z.B. Zement, Stahl, Nahrungsmittel, Getränke) reduziert werden. Derzeit muss jede wesentliche Änderung
einer solchen Anlage in drei verschiedenen Medien veröffentlicht werden.
5. "Golden Plating" vermeiden -Keine überschießende Erfüllung von EU-Vorgaben
Das so genannte "Golden-Plating" bei der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen führt zu unfairen
Zusatzbelastungen für Unternehmen und muss daher wo möglich reduziert und in Zukunft vermieden werden.
„Wir müssen Österreich wieder auf Wachstumskurs bringen. Das vorliegende Bürokratiepaket erleichtert
künftig die Gründung eines Unternehmens, dessen Erweiterung und die unternehmerische Tätigkeit selbst
und ist ein erster Schritt hin zu mehr Optimismus bei den Unternehmen“, so Leitl. "Wir wollen konkrete Vereinfachungsschritte
setzen, die sowohl die Stimmung verbessern, als auch konkrete Entlastungen bringen", betont Mitterlehner.
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