Bundeskanzleramt: Rechtsgutachten
 in Auftrag gegeben

 

erstellt am
26. 01. 16
11:00 MEZ

Obwexer und Funk von Verfassungsdienst und Völkerrechtsbüro beauftragt
Wien (bpd) - Beim Asylgipfel am 20.01. einigten sich Bund, Länder, Städte und Gemeinden auf ein gemeinsames Positionspapier zur Bewältigung der Flüchtlingssituation. Neben Maßnahmen auf EU-Ebene, stärkeren Kontrollen an unserer Grenze und verstärkten Rückführungen von Menschen, die kein Recht auf Asyl haben, verständigten sich die Gipfelteilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen Richtwert für Asylansuchen, verteilt auf die kommenden vier Jahre.

Um die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Fragen zu klären, wurde am 25.01. die im Positionspapier vereinbarte verfassungs- und europarechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt und das Völkerrechtsbüro im Außenministerium haben den Europarecht-Experten Walter Obwexer und den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk mit deren Erstellung beauftragt.

Die beiden Experten werden bis Mitte/Ende März das gemeinsame Gutachten erstellen.

 

 

 

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