Bozen (lpa) - Den Gesetzesentwurf zur offenen, digitalen Verwaltung hat Landesrätin Waltraud Deeg kürzlich
dem Rat der Gemeinden vorgestellt. Positive Rückmeldungen gab es zum Vorschlag, dass künftig eine Frist
von 30 Tagen als Standard für die Abwicklung von Verwaltungsverfahren gelten soll.
Der Gesetzesentwurf ist eine umfassende Anpassung des bestehenden Landesgesetzes Nr. 17 aus dem Jahr 1993 und wurde
im Dezember von der Landesregierung genehmigt. Wie es das entsprechende Regionalgesetz vorsieht, wird er auch für
Gemeindeverwaltungen gelten. Nach dem Treffen mit den Sozialpartnern stellte LRin Deeg daher den Gesetzesentwurf
kürzlich auch dem Rat der Gemeinden vor.
"Die neue Fassung geht von einer Beziehung zwischen Verwaltung und ihren Partnern aus, die von Fairness und
gegenseitigem Vertrauen geprägt ist", betonte die Landesrätin im Rat der Gemeinden. Die Ziele seien
Vereinfachung, Bürgernähe und Transparenz bis hin zu Effizienz, Qualität und Unparteilichkeit der
Verwaltungstätigkeit. Auf dem Weg dorthin spiele die Digitalisierung von Daten und Abläufen eine wichtige
Rolle, betonte Deeg.
Positiv äußerten sich die Anwesenden unter anderem zum Ziel, die Verfahren durch einheitliche und sichere
Fristen zu beschleunigen. "Dass die Fristen für den Abschluss eines Verfahrens auf 30 Tage reduziert
werden sollen, ist sehr begrüßenswert. Ausnahmen dazu sollten nur in Fällen vorgesehen werden,
die längere Fristen objektiv rechtfertigen", sagten mehrere der anwesenden Bürgermeister. Interesse
weckte auch der Artikel, wonach ein Ausbleiben einer Antwort seitens der Verwaltung innerhalb der vorgesehenen
Frist als "stillschweigende Zustimmung" gelten soll. "Auf diesem Weg wird das Interesse der Antragsteller
auch im Falle einer Untätigkeit oder übermäßigen Langsamkeit der Verwaltung gewahrt",
so Deeg. Einige Anregungen aus dem Rat der Gemeinden wird die ämterübergreifende Arbeitsgruppe, die den
Entwurf ausgearbeitet hat, nun überprüfen und nach Möglichkeit einbauen. Im Februar soll dann der
Gesetzestext in der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt werden.
Die Sitzung des Rats der Gemeinden nutzte Landesrätin Deeg schließlich auch, um das Projekt "Familienpass"
vorzustellen. Dabei handelt es sich um eine Vorzugskarte für Familien mit minderjährigen Kindern, die
im Gebiet der gesamten Europaregion Tirol zur Anwendung kommen soll. An der Umsetzung des Projektes wird derzeit
intensiv in einer ressort- und länderübergreifenden Arbeitsgruppe gearbeitet.
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