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Kogler: "Wir müssen mit den Menschen kooperieren" |
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erstellt am |
Generaldirektor Konrad Kogler beantwortete Fragen zum Sicherheitsgefühl der Menschen in
Österreich, zum Grenzmanagement und zur Terrorgefahr. "Wir haben auch reagiert, indem wir das Staatsschutzgesetz verhandelt haben", sagte Kogler. Dabei sei es nicht darum gegangen, der Polizei rasch "irgendwelche Rechte" zu geben, sondern "es war ein Prozess, der sich über zwei Jahre gezogen hat, bei dem wir uns angesehen haben, wie ausländische Dienste arbeiten, bei dem wir gewisse Dinge wissenschaftlich untersuchen haben lassen, und bei dem wir mit den Sicherheitssprechern aller Parlamentsparteien gesprochen haben", betonte der Generaldirektor. Andreas Koller sprach ihn darauf an, dass nach dem Staatsschutzgesetz "nur" ein Rechtsschutzbeauftragter Staatsschutz-Maßnahmen kontrolliere. Kogler betonte, dass auch der Rechtsschutzbeauftragte unabhängig und weisungsfrei sei. "Er wird außerdem nicht von Beamten des Innenministeriums bestellt, sondern hinter seiner Ernennung liegt ein langer Prozess", sagte Kogler. Der Rechtsschutzbeauftragte werde auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt, die drei Nationalratspräsidenten müssten angehört werden und auch die Meinungen der Präsidenten des Verfassungs- sowie des Verwaltungsgerichtshofs würden eingeholt werden und am Ende des Prozesses werde der Rechtschutzbeauftragte vom Bundespräsidenten ernannt. Mit dem Staatsschutzgesetz gingen spezielle Rechte auf spezielle Polizisten über. Derzeit lägen die
Rechte bei allen Polizisten. Zudem seien verschiedene andere Kontrollmaßnahmen vorgesehen, etwa durch den
Innenausschuss des Parlaments und einen seiner Unterausschüsse, den sogenannten Stapo-Ausschuss. Auch beim Wiener Akademikerball und den Gegendemonstrationen im Jänner 2016 sei es gelungen, das Gewaltausmaß
zurückzudrängen, und zwar ebenfalls durch die Zusammenarbeit mit den Organisatoren, durch Polizeipräsenz
und durch den Einsatz von Dokumentationsteams. Bei allen Maßnahmen baut der Generaldirektor auf die Kooperation mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. "Wir haben früher eine Polizei gehabt, die darauf beschränkt war, für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen, wir haben dann die Repression um die Prävention erweitert und stehen heute auf dem Standpunkt, dass es besser ist, wenn wir alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen zu einer aktiven Beteiligung ins Boot holen." Bürgerwehren seien nicht grundsätzlich zu verteufeln. "Ich würde sie auch nicht als solche bezeichnen, sondern wir wollen auf besorgte Bürger zugehen und mit ihnen vereinbaren, dass sie mit uns in Kontakt treten und die Polizei rufen, wenn sie etwas Verdächtiges wahrnehmen", sagte Kogler. Sie sollten jedoch keine "Hilfssheriffs" sein, die selber eingriffen. "Das Gewaltmonopol muss ganz klar bei der Polizei bleiben – wir sind binnen kürzester Zeit bei den Menschen, wenn sie uns um Hilfe rufen", sagte Kogler. In Wien beispielsweise sei die Polizei innerhalb von zweieinhalb bis drei Minuten am Einsatzort. Vor einer Selbstverteidigung mit Schusswaffen warnte Kogler eindringlich. "Jeder, der eine Schusswaffe
auf ein Gegenüber richtet, muss wissen, dass damit das Eskalationsniveau beim Gegenüber angehoben wird",
sagte Kogler. Zudem zeigten internationale Erfahrungen, dass es dort, wo Waffenbesitzraten hoch seien, oft zu Unfällen
mit Schusswaffen komme. 2016 würden 750 Polizistinnen und Polizisten für den Grenzdienst ausgebildet; weitere 750 würden die Pensionsabgänge ersetzen. "Wir werden somit heuer 1.500 Bewerber in die Polizei aufnehmen." Darüber hinaus sei das Grenzmanagement der richtige Weg, mit dem ein geordneter Übertritt ermöglicht werde und mit Hilfe von Seitenabsicherungen ein Ausweichen über die grüne Grenze verhindert werde. Wichtig sei, dass an der Grenze Dokumente der Einreisenden überprüft würden, sie nach Ziel und Zweck der Reise gefragt würden und ihre Identität festgestellt werde, sowie ihre Daten in nationalen und internationalen Datenbanken abgeglichen würden. Für die Frage der Speicherung von Fingerprints von Menschen ohne Reisedokumente gebe es nach Ansicht der Generaldirektion derzeit keine rechtliche Grundlage. Die Politik habe signalisiert, eine solche zu schaffen. Die Frage der Obergrenze von 37.500 sei politisch zu lösen. Angesprochen auf einen "Schießbefehl", sagte Kogler, das sei "nicht Ziel und ist auch nicht, wie die österreichische Polizei agiert". Kogler ist auch immer wieder mit den Generaldirektoren der Polizeien entlang der Balkanroute im Gespräch. Angesprochen auf einen Fall, bei dem die österreichischen Polizei drei Busse, besetzt mit Marokkanern, zurück nach Slowenien geschickt habe, woraufhin die slowenische Polizei die Marokkaner mit Papieren ausgestattet und zurück nach Österreich geschickt habe, sagte Kogler, auch das habe er mit seinem Amtskollegen in Slowenien geklärt. Was Rückführungsübereinkommen betrifft, sieht Konrad Kogler die Verhandlungen bei der EU an der
richtigen Stelle. "Würde Österreich beispielsweise losgelöst mit Marokko Verhandlungen führen,
wäre es in einer vergleichsweise schwächeren Position, als wenn das die EU tut – mit entsprechenden wirtschaftlichen
Verflechtungen im Hintergrund", sagte Kogler. "Was ich aber bitten würde zu berücksichtigen ist: Es gibt ein Gewaltmonopol und es gibt Täter, die ganz massiv Polizisten angreifen. Wenn hier Polizisten verhältnismäßig einschreiten, um sich oder die Bevölkerung zu schützen, dann stehen wir ganz klar hinter diesen Polizisten." |
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