Kärnten: Antrag auf "Urlaub für pflegende
 Angehörige" ab sofort möglich

 

erstellt am
08. 02. 16
11:00 MEZ

LHStv.in Prettner: Pflegende Angehörige erhalten die Möglichkeit, neue Kraft und Energie zu schöpfen – 18. März 2016 ist Einsendeschluss für Anträge
Klagenfurt (lpd) - Über das Sozialreferat des Landes Kärnten gibt es ab sofort wieder die Möglichkeit „Urlaub für pflegende Angehörige“ in Anspruch zu nehmen. Das teilte Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner am 06.03. mit. „Anträge auf die Auszeit von der Pflege von Angehörigen, um wieder neue Kraft und Energie schöpfen zu können, sind ab sofort in allen Gemeindeämtern, Magistraten, beim Amt der Kärntner Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at/pflegeurlaub möglich“, macht Prettner aufmerksam. Einsendeschluss für entsprechende Anträge ist der 18. März 2016.

Das Angebot des Landes Kärnten umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg, kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und vieles mehr sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen und ein ansprechendes Rahmenprogramm. „Sich der Pflege eines Familienmitgliedes, beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, ist eine ehrenvolle, aber auch emotional und oft auch körperlich fordernde Aufgabe. Mit dem ‚Pflegeurlaub‘ wollen wir den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zur Erholung bieten“, so Prettner.

Antragsvoraussetzung: Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mindestens zwei Jahren. Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden. Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3. Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung mehr als vier Monate. Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von 50 Euro.

Als Antragsunterlagen sind bis spätestens 18. März 2016 der unterfertigte Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“, ein letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie, ein Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) sowie eine Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste einzureichen.

Turnusse im Frühjahr 2016:
17. April bis 24. April 2016, 1. Mai bis 8. Mai 2016, 15. Mai bis 22. Mai 2016

 

 

 

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