Jahresvorschau des Wissenschaftsministeriums auf EU-Vorhaben
Wien (pk) - Wissenschaft und Forschung spielen eine wichtige Rolle, um den Herausforderungen einer sich
rasch wandelnden Welt und neu entstehender Arbeitsmärkte zu begegnen, hält der Bundesminister für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in seiner Jahresvorschau auf EU-Vorhaben für 2016 fest ( III-231 d.B.).
Dabei konzentriert sich die EU auf einige zentrale Vorhaben. Zu diesen gehört die Umsetzung des Forschungsförderungsprogramms
Horizon 2020 und die Weiterentwicklung des gemeinsamen europäischen Forschungsraum ebenso wie die "Agenda
für neue Kompetenzen" ("New skills agenda for Europe").
Die europäische Agenda für neue Kompetenzen umfasst unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen
und andere Initiativen zur Modernisierung der Hochschulbildung. Insbesondere geht es um die Förderung der
sozialen Gerechtigkeit, der sozialen Eingliederung und der gemeinsamen europäischen Werte. Geplant ist eine
mid-term Review des ERASMUS+ Programms im Jahr 2017.
Die niederländische Ratspräsidentschaft will 2016 die Hochschulbildung verstärkt in den Vordergrund
rücken. Was den Bereich Forschung und Innovation angeht, soll die nunmehr abgeschlossene Ex-Post Evaluierung
des 7. Forschungsrahmenprogramms diskutiert werden. Die Schlussfolgerungen daraus sollen in die Umsetzung des laufenden
"Horizon 2020" und in die Planung des nächsten Rahmenprogramms einfließen.
Europäischer Forschungsraum braucht weitere Umsetzungsschritte
Das Projekt zur Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums (EFR, englisch ERA) begann im Jahr 2000 und
hat das Ziel, die Fragmentierung von Wissenschaft und Forschung in Europa, die durch nationalstaatliche Grenzen,
national orientierte Forschungspolitik und unterschiedliche Regeln und Systeme zur Forschungsorganisation und –förderung
entstanden ist, zu überwinden. Im Ergebnis soll ein europäischer Raum der Freizügigkeit für
Forscherinnen und Forscher und des freien Austausches wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien entstehen.
Mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 wurde der EFR im EU-Primärrecht verankert. Noch sind nicht alle
Ziele erreicht. Im Jahr 2015 wurde daher ein Fahrplan zur Weiterentwicklung des EFR bis 2020 ("ERA Roadmap
2015-2020") erstellt, dessen "Top action priorities" zügig umgesetzt werden sollen. Österreich
unterstütze diese Umsetzung aktiv, denn aufgrund seiner starken internationalen Vernetzung in Wissenschaft
und Wirtschaft entstehe aus einer gut funktionierenden transnationalen Zusammenarbeit ein hoher Mehrwert für
unser Land, betont das Wissenschaftsministerium.
Vorgesehen ist seitens der EU im Jahr 2016 auch die Aktualisierung der Liste der vorrangigen europäischen
Forschungsinfrastrukturprojekte (ESFRI Roadmap - Update 2016). Um die Rahmenbedingungen für Forschung und
Innovation verbessern, sollen zudem Hemmnisse der herrschenden Gesetzeslage und notwendige Schritte für eine
forschungs- und innovationsfreundliche zukünftige Gesetzgebung festgestellt werden. Der Rat will dazu seine
Schlussfolgerungen im Mai annehmen.
Der Rat befasst sich auch mit dem Thema "Open Science", also Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs
zur Wissenschaft bzw. zu Forschungsergebnissen und Daten ("Open Access") sowohl innerhalb der Wissenschaft
als auch für die Öffentlichkeit. Auch dazu sollen im Mai Schlussfolgerungen angenommen werden.
Erfolgreicher Start von Horizon 2020
Zentrales Instrument der europäischen Forschungsförderung ist das Rahmenprogramm Horizon 2020. Wie der
Jahresvorschau zu entnehmen ist, sind die ersten beiden Ausschreibungsrunden (2014/15) weitgehend abgeschlossen.
Österreichs Wissenschaft und Wirtschaft konnte dabei das hohe Niveau an eingeworbenen Fördermitteln aus
dem 7. Rahmenprogramm halten bzw. sogar noch ausbauen, hält der Wissenschaftsminister fest. Das sei insofern
bemerkenswert, da der Wettbewerb stark gestiegen und dementsprechend die Erfolgsrate (Anteil der geförderten
an den eingereichten Projekten) stark gesunken sei (von 21,7 % im 7. Rahmenprogramm auf 14 % bisher in Horizon
2020). Die Erfolgsrate der österreichischen Organisationen lag zuletzt bei 15,5 % und damit über dem
europäischen Durchschnitt. Mit der Veröffentlichung der zweijährigen Arbeitsprogramme für 2016/17
starteten im Herbst 2015 die neuen Ausschreibungen. In den drei Säulen werden 2016/17 insgesamt rund 15 Mrd.
€ an Fördermitteln ausgeschrieben werden.
Ein gutes Ergebnis kann Österreich im Bereich der grundlagenorientierten Spitzenforschung vorweisen. 20 ERC
Grants mit 35 Mio. € Fördergeld wurden seit Beginn von Horizon 2020 an exzellente Forschende und ihre Teams
in Österreich vergeben. Auch die Wirtschaftsbeteiligung habe sich in Horizon 2020 positiv entwickelt, teilt
der Wissenschaftsminister mit. Die verstärkte Innovationsorientierung des Programms zeige entsprechende Wirkung.
Insbesondere sei die durchschnittliche Förderung je Unternehmensbeteiligung stark gestiegen und liegt aktuell
bei knapp 300.000 €. Als Hinweis darauf, dass Horizon 2020 auch neue Unternehmen anspricht, führt der Bericht
an, dass rund 30 % der erfolgreichen österreichischen Unternehmen in den vorangegangenen Rahmenprogrammen
noch nicht aktiv waren.
BMWFW beaufsichtigt die Umsetzung von ERASMUS+
Das EU-Programm "Erasmus+" für Bildung, Jugend und Sport (2014-2020) ist mit insgesamt 14,77 Mrd.
€ dotiert. Zusätzlich werden 1,68 Mrd. € aus externen Instrumenten für internationale Aktionen im Hochschulbereich
fließen. Die Schwerpunktsetzungen für die Umsetzung des Programms im Hochschulbereich obliegen dem BMWFW.
Zu den nationalen Maßnahmen gehört die Weiterführung der "Anreizfinanzierung Austria Mundus+"
aus Mitteln des BMWFW, um die Hochschuleinrichtungen bei der Vorbereitung und Entwicklung von Projektanträgen
optimal zu unterstützen (Erasmus Mundus Joint Master Degree, Capacity Building in Higher Education, Wissensallianzen,
Sector Skills Alliances). Damit soll eine möglichst hohe Genehmigungsrate österreichischer Anträge
sowie hohe EU-Rückflüsse erreicht werden.
Die Förderung von Mobilität über ERASMUS+ im Bereich der Hochschulbildung erfolgt auch durch nationale
Mittel, die vom BMWFW zur Verfügung gestellt werden. Die Österreichische Austauschdienst-GmbH ist vom
BMBF und vom BMWFW mit der Durchführung des Programms ERASMUS+ beauftragt. Sie berät, begleitet und unterstützt
die österreichischen Hochschuleinrichtungen, die an verschiedenen Aktionen des Programms ERASMUS+ teilnehmen.
Außerdem werden durch die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten mobilitätsfördernde
Maßnahmen gesetzt.
Durch die Förderung von Service- und Koordinationseinrichtungen für die Organisation von Auslandspraktika
unterstützt das BMWFW die unbürokratische Inanspruchnahme. Davon profitieren insbesondere KMU. Unternehmen,
deren Lehrlinge während der Lehrzeit ein berufsbezogenes Auslandspraktikum absolvieren, bekommen den auf den
Zeitraum des Praktikums aliquot entfallenden Teil der Lehrlingsentschädigung im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung
ersetzt.
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