Brüssel (europarl) - Das Parlament hat am 02.02. einem Plan zur Einrichtung einer „Europäischen Plattform“
zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
zugestimmt. Mit der Plattform soll der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der nationalen Ministerien,
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verbessert werden, um ein Problem in den Griff zu bekommen, dass die
EU-Wirtschaft schädigt und den Arbeitsmarkt verzerrt.
Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist von beträchtlichem Ausmaß und entspricht über 18
% des BIP der Union.
Die Abgeordneten haben den Vorschlag, ein mit den Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr ausgehandelter Kompromiss,
mit 619 Ja-Stimmen angenommen, bei 69 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen.
In der Debatte vor der Abstimmung sagte der Berichterstatter Georgi Pirinski (S&D, BG): "Das Ziel dieser
Plattform ist, durch verstärkte Zusammenarbeit die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zu verbessern, die
vielfältigen und schwerwiegenden Probleme, die durch die Schwarzarbeit entstehen, in den Griff zu bekommen.
Die Initiative soll nicht angemeldete Erwerbstätigkeit bekämpfen, und zwar durch Vorbeugung und Abschreckung.
Sie soll auch Vorstöße zur Umwandlung von Schwarzarbeit in angemeldete Erwerbstätigkeit unterstützen."
Schwarzarbeit ist jedwede Art von bezahlter Tätigkeit, die ihrer Natur nach rechtmäßig ist, den
staatlichen Stellen aber nicht gemeldet wird. Die geplante Plattform soll die Förderung praktischer, wirksamer
und effizienter grenzüberschreitender operativer Maßnahmen zum Ziel haben sowie die Entwicklung eines
verlässlichen, wirksamen und schnellen Systems des Informationsaustauschs zwischen nationalen Behörden.
Sie soll jedoch nicht in die nationalen Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit eingreifen. Jegliche Harmonisierung
der nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften ist ebenfalls ausgeschlossen, denn die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
unterscheidet sich von Land zu Land, je nach wirtschaftlichen, administrativen, finanziellen und sozialen Rahmenbedingungen.
Langfristig soll die Initiative die Arbeitsbedingungen verbessern und nicht angemeldete Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt
integrieren. Die Plattform würde sich mit allen Formen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit befassen,
einschließlich der Scheinselbständigkeit.
Organisation
Der Plattform setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern, jeweils einer pro Mitgliedstaat, einem Vertreter
der Kommission, und höchstens vier Vertretern der branchenübergreifenden Sozialpartner auf Unionsebene,
die von diesen Sozialpartnern selbst ernannt werden, wobei die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in paritätischer
Weise vertreten sein muss.
Als Beobachter können teilnehmen: Höchstens 14 Vertreter der Sozialpartner aus Branchen, in denen nicht
angemeldete Erwerbstätigkeit häufig vorkommt, die von diesen Sozialpartnern selbst ernannt werden, wobei
die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in paritätischer Weise vertreten sein muss, und jeweils ein Vertreter
der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), der Europäischen
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) sowie jeweils ein Vertreter je Drittstaat, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Die Plattform soll mindestens zweimal jährlich zusammentreten. Einschlägige Sachverständigengruppen
sollen sich mit den vielfältigen Einzelaspekten der Schwarzarbeit befassen. Die Plattform und ihre Tätigkeiten
sollten aus dem Unterprogramm „Progress“ des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung
und soziale Innovation (EaSI) im Rahmen der vom Europäischen Parlament und dem Rat festgelegten Mittel finanziert
werden – geschätzte 2,1 Millionen Euro jährlich.
Hintergrundinformationen
Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit kann schwerwiegende Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer haben:
Prekäre Beschäftigungsbedingungen, in einigen Fällen gefährliche Arbeitsbedingungen, wesentlich
niedrigere Löhne, schwere Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte. Sie kann zum Sozialdumping führen,
insbesondere bei grenzübergreifenden Fällen. Die Plattform soll auch dazu beitragen, den Missbrauch des
Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU zu bekämpfen.
Das Ausmaß nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit variiert stark zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten
und reicht von unter 8% (in Österreich) bis über 30% (Bulgarien) des jeweiligen BIP. Im Durchschnitt
entspricht sie über 18% des BIP der EU. Zu den am stärksten betroffenen Branchen zählen das Baugewerbe,
die häuslichen Dienstleistungen, die persönlichen Dienstleistungen, Sicherheitsdienste, Gebäudereinigung,
Landwirtschaft und das Gaststättengewerbe.
Die nächsten Schritte
Der beschlossene Text muss noch formell vom Rat verabschiedet werden. Er tritt in Kraft, sobald er im Amtsblatt
der EU veröffentlicht wurde.
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