Registrierungspflicht für alle Reisenden – worauf bei der Einreise nach Kanada und in
die USA zu achten ist
Wien (öamtc) - Ab 15. März 2016 muss vor der Reise nach Kanada eine Online-Registrierung über
die Electronic Travel Authorization (eTA) durchgeführt werden. Für die visumsfreie Einreise in die USA
ist eine solche zwar bereits seit 2008 erforderlich, jedoch gibt es eine Einschränkung für Reisende,
die sich seit 2011 im Iran, Irak, Sudan oder Syrien aufgehalten haben. Sie benötigen seit Jänner 2016
ein Visum.
Worauf bei der Registrierung zu achten ist:
Kanada: Die Registrierung ist auf freiwilliger Basis unter
http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp
bereits jetzt möglich.
Dies beschleunigt die Abfertigung bei der Einreise.
"Die Plattform ist zwar nur in Englisch und Französisch verfügbar, allerdings gibt es auch eine
Informationsbroschüre auf Deutsch zur Hilfestellung", so ÖAMTC-Touristik-Expertin Dagmar Riedl.
Folgende Daten müssen bei der Registrierung unter anderem angegeben werden:
Name, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Adresse, E-Mail-Adresse sowie die finanziellen Mittel, die für die
Reise nach Kanada zur Verfügung stehen.
Die Registrierungsgebühr von umgerechnet fünf Euro kann per Kreditkarte gezahlt werden. Die Registrierung
gilt fünf Jahre lang, auch für die mehrmalige Ein- und Ausreise.
USA: Die ESTA-Registrierung sollte nur auf der Website der US-Behörde vorgenommen werden https://esta.cbp.dhs.gov/. "Online gibt es mehrere gefälschte Websites, die für
die Registrierung überhöhte Gebühren (ab 50 US-Dollar) verlangen", warnt die ÖAMTC-Expertin.
Die Registrierung muss mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA erfolgen – auch für Transit-Reisen. Ausgefüllt
werden müssen: Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer etc.), zur Sicherheit (Krankheiten,
Motiv der Einreise) sowie Informationen zu den Reisedaten. Seit vergangenem Jahr müssen auch die Namen der
Eltern sowie Informationen zu Pseudonymen, zum Arbeitgeber und zu möglichen Kontaktpersonen in den USA angegeben
werden.
Die Registrierungsgebühr beträgt 14 US-Dollar und muss per Kreditkarte gezahlt werden. Die Registrierung
gilt zwei Jahre und kann im Nachhinein nochmals bearbeitet werden.
Reisende, die sich seit 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder Syrien aufgehalten haben, können keinen
ESTA-Antrag mehr stellen. Sie fallen seit 21. Jänner 2016 unter die Visumsplicht. Auch Personen, die neben
einer österreichischen Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen,
müssen ein Visum beantragen. Nähere Auskunft über mögliche Ausnahmen, z.B. dienstliche Reisen,
erteilt die US-Botschaft in Wien.
Achtung: Auch nach der Bestätigung der Reiseregistrierung gilt für beide Länder, dass die Berechtigung
zur Einreise erst vom Grenzbeamten bei der Einreise vor Ort erteilt wird. Mit Fragen des Grenzbeamten nach dem
Reisezweck, der Aufenthaltsdauer, dem Aufenthaltsort muss jeder Reisende rechnen.
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