ÖAMTC: Verschärfung der
 Einreisebestimmungen in Nordamerika

 

erstellt am
12. 02. 16
11:00 MEZ

Registrierungspflicht für alle Reisenden – worauf bei der Einreise nach Kanada und in die USA zu achten ist
Wien (öamtc) - Ab 15. März 2016 muss vor der Reise nach Kanada eine Online-Registrierung über die Electronic Travel Authorization (eTA) durchgeführt werden. Für die visumsfreie Einreise in die USA ist eine solche zwar bereits seit 2008 erforderlich, jedoch gibt es eine Einschränkung für Reisende, die sich seit 2011 im Iran, Irak, Sudan oder Syrien aufgehalten haben. Sie benötigen seit Jänner 2016 ein Visum.

Worauf bei der Registrierung zu achten ist:

Kanada: Die Registrierung ist auf freiwilliger Basis unter
http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp bereits jetzt möglich.
Dies beschleunigt die Abfertigung bei der Einreise.

"Die Plattform ist zwar nur in Englisch und Französisch verfügbar, allerdings gibt es auch eine Informationsbroschüre auf Deutsch zur Hilfestellung", so ÖAMTC-Touristik-Expertin Dagmar Riedl. Folgende Daten müssen bei der Registrierung unter anderem angegeben werden:
Name, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Adresse, E-Mail-Adresse sowie die finanziellen Mittel, die für die Reise nach Kanada zur Verfügung stehen.

Die Registrierungsgebühr von umgerechnet fünf Euro kann per Kreditkarte gezahlt werden. Die Registrierung gilt fünf Jahre lang, auch für die mehrmalige Ein- und Ausreise.

USA: Die ESTA-Registrierung sollte nur auf der Website der US-Behörde vorgenommen werden https://esta.cbp.dhs.gov/. "Online gibt es mehrere gefälschte Websites, die für die Registrierung überhöhte Gebühren (ab 50 US-Dollar) verlangen", warnt die ÖAMTC-Expertin.

Die Registrierung muss mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA erfolgen – auch für Transit-Reisen. Ausgefüllt werden müssen: Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer etc.), zur Sicherheit (Krankheiten, Motiv der Einreise) sowie Informationen zu den Reisedaten. Seit vergangenem Jahr müssen auch die Namen der Eltern sowie Informationen zu Pseudonymen, zum Arbeitgeber und zu möglichen Kontaktpersonen in den USA angegeben werden.

Die Registrierungsgebühr beträgt 14 US-Dollar und muss per Kreditkarte gezahlt werden. Die Registrierung gilt zwei Jahre und kann im Nachhinein nochmals bearbeitet werden.

Reisende, die sich seit 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder Syrien aufgehalten haben, können keinen ESTA-Antrag mehr stellen. Sie fallen seit 21. Jänner 2016 unter die Visumsplicht. Auch Personen, die neben einer österreichischen Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen, müssen ein Visum beantragen. Nähere Auskunft über mögliche Ausnahmen, z.B. dienstliche Reisen, erteilt die US-Botschaft in Wien.

Achtung: Auch nach der Bestätigung der Reiseregistrierung gilt für beide Länder, dass die Berechtigung zur Einreise erst vom Grenzbeamten bei der Einreise vor Ort erteilt wird. Mit Fragen des Grenzbeamten nach dem Reisezweck, der Aufenthaltsdauer, dem Aufenthaltsort muss jeder Reisende rechnen.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Die Nachrichten-Rubrik "Österreich, Europa und die Welt"
widmet Ihnen der
Auslandsösterreicher-Weltbund

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at